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Jetzt NABU-Mitglied werden!Das ElektroG wird neu entworfen
Erstmals soll der Handel zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet werden
02. April 2014 - Im Februar hat das Bundesumweltministerium den Entwurf über die Neuordnung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) veröffentlicht und die Verbände um Ihre Stellungnahmen gebeten. Dies war längst überfällig, die entsprechende europäische WEEE-Richtlinie (directive waste electrical and electronic equipment) sollte bis zu diesem Zeitpunkt bereits in deutsches Recht umgesetzt worden sein.
Der NABU begrüßt, dass der Handel erstmals zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet werden soll. Nach dem jetzigen Entwurf würde die so genannte 0:1-Rücknahme, also die Rückgabe ohne einen verpflichtenden Neukauf aber nur sehr große Fachhändler mit einer Elektroverkaufsfläche von 400 Quadratmetern betreffen und hier auch nur Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern. Das ist definitiv zu wenig, weil erstens nicht verbraucherfreundlich und zweitens der Händlerverantwortung nicht angemessen.
Allgemein kritisiert der NABU, dass Deutschland mit diesem Gesetz hinter technisch möglichen Wiederverwendungs- und Recyclingpotentialen im Elektroaltgerätebereich zurückbleiben würde und die Hersteller nicht zu einer umwelt- und verbraucherfreundlichen Produktgestaltung animiert werden. Zahnbürsten mit austauschbarem Akku und kostengünstig und leicht zu reparierende Geräte werden somit weiter die Ausnahme auf dem Elektromarkt bleiben.
Die im Gesetzesentwurf in Aussicht gestellten Sammelquoten für die Altgeräte sind wenig ambitioniert und zementieren den Status Quo. Dabei zeigen die aktuellen Sammelzahlen der öffentlich-rechtlichen Entsorger, dass wesentlich mehr ausgediente Geräte erfasst werden und deren Rohstoffe einer neuen Nutzung zugeführt werden könnten.
Positiv bewertet der NABU, dass die Verbringung von Geräten ins Ausland erschwert werden soll. Im Moment ist es für Unternehmen ein Leichtes, rechtliche Vorschriften zu umgehen und ausgediente Waschmaschinen und Kühlschränke nach Asien und Afrika zu verschiffen, wo sie unter oft gesundheits- und umweltgefährdenden Bedingungen entsorgt werden. Der Entwurf sieht nun vor, dass der Exporteur grundsätzlich die Funktionsfähigkeit und die direkte Wiederverwendbarkeit belegen muss.
Auch wenn der NABU viele wichtige Neuerungen des Entwurfs zum ElektroG wie die klare Benennung der Verantwortlichen bei der Behandlung von Altgeräten, die Rücknahmepflicht für den Handel und die Beweislastumkehr bei der Verbringung von Altgeräten begrüßt, so liefert der aktuelle Entwurf doch keinen effektiven Beitrag zu einer langfristigen Strategie auf dem Weg in eine ressourcen- und umweltschonende Wirtschaft. Der NABU plädiert deshalb dafür, sich wesentlich stärker an der strengen Hierarchie der Abfallrahmenrichtlinie zu orientieren und die Wiederverwendung und das Recycling zu stärken.
Update
Hals über Kopf wird das Elektroaltgerätegesetz durch den Bundestag getrieben. Nach sechsjähriger Debatte hat man sich nun auf Eckpunkte eines Wertstoffgesetzes geeinigt. Doch der Umwelt- und Ressourcenschutz bleibt in weiten Teilen auf der Strecke. Mehr →