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Jetzt NABU-Mitglied werden!Bundesweit keine Ampel auf „Grün“
Für den Erhalt der Biodiversität besteht dringender Handlungsbedarf
21. März 2014 - In einer aktuellen Kurzanalyse betrachten die Naturschutzverbände BUND und NABU die Anstrengungen von 13 Bundesländern (ausgenommen die Stadtstaaten) zum Erhalt der Artenvielfalt. Dazu wurden Maßnahmen und Entwicklungen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland ausgewertet. Die drei Länder Brandenburg, Hessen und das Saarland schneiden mit der Ampelfarbe Gelb zwar nicht gut, im Vergleich jedoch noch am besten ab. Die Ampeln der restlichen Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – zeigen Rot.
Diese ernüchternde Bilanz macht deutlich, wie dringend die Bundesländer handeln müssen. Der Artenverlust kann bis 2020 nur gestoppt werden, wenn Schutzmaßnahmen tatsächlich konsequent vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet auch, dass das europäische Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 von den Ländern endlich ernst genommen werden muss. Hier gibt es trotz einiger erzielter Fortschritte immer noch viel zu tun, obwohl die konkrete Umsetzung dieser Planungen in der vorliegenden Analyse noch gar nicht berücksichtigt wurde. Dieser Punkt muss in Zukunft stärker fokussiert werden, hier muss die Verwaltungsarbeit besser ins Visier genommen werden.
Auch bei der Wildnisentwicklung und dem Prozessschutz im Wald sehen die Verbände erheblichen Handlungsbedarf. Zwar lassen sich in einigen Bundesländern erfreuliche Entwicklungen erkennen, insgesamt läuft die Ausweisung und Absicherung der Naturwälder jedoch nur sehr schleppend. Damit macht sich Deutschland auf internationaler Ebene unglaubwürdig und schwächt die eigene Stimme bei berechtigten Forderungen wie beispielsweise zum Tropenwaldschutz.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass alle Bundesländer die ihnen vorliegenden Daten zur natürlichen Waldentwicklung transparent offenlegen. Nur so wird es möglich, ein vollständiges und vergleichbares Bild der Waldflächen mit dauerhaft natürlicher Entwicklung in den Ländern zu zeichnen.
Um das Engagement der Bundesländer zum Schutz der biologischen Vielfalt überprüfen zu können, wurden in der vorgelegten Analyse frei zugängliche Daten über den erreichten Stand in verschiedenen Handlungsfeldern ausgewertet. Dazu zählen zum einen die in jedem Land ausgewiesenen Wildnisflächen in Nationalparks, Biosphärenreservaten und Naturschutzgebieten sowie die ausgewiesenen Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und ihre Managementpläne. Zum anderen wurde die jeweilige Fläche der Naturwälder als Zeigerwert für den Erhalt von wichtigen Rückzugsräumen bedrohter Arten mit einbezogen. Des Weiteren wurden für den Bereich der Agrobiodiversität der Anteil der Anbauflächen des ökologischen Landbaus bewertet. Die Ergebnisse wurden ins Verhältnis zu den Zielen gesetzt, die spätestens bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollen.
Zur Bewertung wurde ein Ampelmodell erstellt. Die Leistungen der Länder werden entweder mit den Farben Grün, Gelb oder Rot eingestuft. Um eine grüne Ampel zu bekommen, müssen mehr als zwei Drittel der im jeweiligen Bundesland zu bewertenden Naturschutzmaßnahmen erreicht werden. Für Gelb sind es mehr als ein Drittel. Alles was unter einem Drittel liegt, bekommt als Bewertung die rote Ampel.
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Hintergrund
Folgende Ziele sollen gemäß nationaler oder europäischer Zielvorgaben bis zum Jahr 2020 erreicht sein:
- Wildnisgebiete auf zwei Prozent der Fläche Deutschlands entwickeln,
- fünf Prozent der hiesigen Wälder einer natürlichen Entwicklung überlassen,
- Arten und Lebensräume in einen günstigen Erhaltungszustand versetzen,
- ökologischer Anbau auf 20 Prozent der Landwirtschaftsfläche.
Denn der Erhalt der Vielfalt von Arten, Lebensräumen und genetischer Vielfalt zählt zusammen mit der Bewältigung des Klimawandels zu den wichtigsten umweltpolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Deutschland hat sich 1992 in der UN-Konvention zur Biologischen Vielfalt (CBD) verpflichtet, seinen Betrag zu leisten, um den dramatischen Verlust an Arten und Lebensräumen zu stoppen. 2007 veröffentlichte die Bundesregierung dann mit der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) ein umfassendes Ziel- und Maßnahmenpaket, womit die strategischen Pläne umgesetzt werden sollen.
Die in der Nationalen Strategie verfassten 330 Ziele und rund 430 Maßnahmen sind wichtige Handlungsfelder zum Erhalt der biologischen Vielfalt und geben klare Vorgaben. In Deutschland liegen die Aufgaben zum Schutz von Natur und Arten jedoch weitgehend bei den Ländern. Außerdem finden die meisten Zerstörungen von Lebensräumen auf regionaler und lokaler Ebene statt. Die Politik zum Erhalt von Natur und Arten ist zudem als Querschnittsaufgabe zu verstehen und richtet sich nicht nur an die jeweiligen für den Naturschutz zuständigen Ressorts und an das Umweltministerium, sondern zum Beispiel auch an die Verkehrs-, Wirtschafts- und Agrarministerien.