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Jetzt NABU-Mitglied werden!Hohe Luftverschmutzung durch Industrie-Schornsteine
Industrie-Schornsteinen entweichen weiterhin zu viele Schadstoffe
06. November 2013 - Ein rauchender Schornstein ist in Deutschland offenbar nicht mehr das Symbol für notwendige politische Regulierungen, um die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu bewahren. 50 Jahre nach Willy Brands Wahlkampfforderung nach blauem Himmel über der Ruhr sind die Verschmutzungen durch Kraftwerke und Industrieanlagen nicht mehr mit bloßem Auge sichtbar, gleichwohl aber Ursache für nachweisbare Schädigungen und volkswirtschaftliche Einbußen.
Die Regierungskoalition hat mit ihrem jüngsten Bundestagsbeschluss die Industrie aus der Verantwortung entlassen, die Schadstoffkonzentrationen in der Luft zu senken. Die immissionsschutzrechtlichen Beschlüsse zur Umsetzung der europäischen Richtlinie für Industrieemissionen versäumen es, den Ausstoß von Feinstaub (PM), Stickoxiden (NOx), Quecksilber (Hg) und schädlichen Kohlenstoffverbindungen (TOC) auf das technisch mögliche Maß zu senken.
Nach einer Expertenanhörung des Umweltausschusses gestand die CDU/CSU-Fraktion ein, dass die jüngst beschlossenen Grenzwerte für Quecksilber aus Kohlkraftwerken und anderen Industrieanlagen lediglich einen Zwischenschritt darstellen könnten, der jährlichen Freisetzung von über 5000 Kilogramm Quecksilber Herr zu werden. Nachgebessert am Regierungsentwurf wurde vom Parlament dennoch nicht: In Deutschland sollen zukünftig 30 Mikrogramm pro Kubikmeter als Grenzwert gelten, ein Wert, der schon vorher galt. In den USA wird das Niveau ab 2016 auf ein Zwanzigstel dessen abgesenkt (1,5 Mikrogramm), das Umweltbundesamt hat immerhin drei Mikrogramm empfohlen.
Es bleibt schleierhaft, warum man die längst existente europäische Strategie zur Vermeidung von Quecksilber nicht konsequenter unterstützt, wenn zwei Drittel des freigesetzten Quecksilbers aus Industrieanlagen stammen. Das Beispiel Quecksilber zeigt am deutlichsten, dass der Politik Immissionsschutz durch Industrieanlagen nicht mehr viel Wert zu sein scheint. Die Stickoxid- und Feinstaubproblematik in Ballungsräumen kann nicht allein durch den Verkehr und die Kleinfeuerungsanlagen gelöst werden. Die Industrie verantwortet einen Teil der Hintergrundbelastung und wäre technologisch in der Lage, diese zu reduzieren. Die neuen, alten Vorgaben der 13. Und 17. Bundesimmissionsschutzverordnung lassen diese Qualitätsverbesserung bewusst verstreichen, wie nebenstehende Tabelle zeigt.
Der Bundesrat hat jetzt noch die Möglichkeit, am 8. November (Umweltausschuss) beziehungsweise 23. November (Plenum) die offensichtlich für Volkswirtschaft und Umwelt schädlichen Beschlüsse zu korrigieren. Der NABU appelliert an die Vertreter der Länder, ab Januar 2013 eine hochwertigere Luftreinhaltung durch die Industrie zu ermöglichen und den erzwungenen Stillstand durch die Regierungsparteien im Bund aufzulösen.