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Jetzt NABU-Mitglied werden!Bundesregierung knickt vor Jagdlobby ein
NABU kritisiert fehlende ökologische Modernisierung bei der Novellierung des Jagdgesetzes
06. Dezember 2012 -
Im Zuge der geplanten Novellierung des Bundesjagdgesetzes kritisiert der NABU das offensichtliche Einknicken der Bundesregierung unter der Einflussnahme der Jagdlobby. „Die Bundesregierung lässt sich bei der geplanten Neugestaltung des Jagdgesetzes die Marschrichtung von rückwärtsgewandten Jägern diktieren. Besonders peinlich ist dabei, dass dies auch noch erstaunlich dilettantisch erfolgt“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
In einem Schreiben an die Umwelt- und Jagdverbände hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium Ende November einen Gesetzentwurf zur Änderung des Jagdrechts verschickt und die Verbände um Stellungnahme gebeten. Der innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Entwurf enthielt einige notwendige und sinnvolle Korrekturen. So muss ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Juni dieses Jahres umgesetzt werden, wonach die Pflichtmitgliedschaft von Flächeneigentümern in einer Jagdgenossenschaft die Menschenrechtskonvention verletzt. Darüber hinaus sollten etwa die Fütterung oder die Abgabe von Arzneimitteln und Aufbaupräparaten an Wildtiere verboten und die Jagdzeiten angepasst werden.
Nur eine Woche später zog das Bundeslandwirtschaftsministerium den Entwurf überraschend zurück. Man wolle den Gesetzentwurf nunmehr ausschließlich auf die Umsetzung des EGMR-Urteils begrenzen, alle anderen im Entwurf vorgesehenen Änderungen würden nicht weiter verfolgt. „Dass das Bundeslandwirtschaftsministerium so unvermittelt einen Gesetzentwurf zurückzieht, entlarvt den Einfluss der Jagdlobby auf die Politik. Offensichtlich haben die Jäger alle Hebel in Bewegung gesetzt, um selbst zaghafte ökologische Verbesserungen sofort wieder zu streichen“, kritisierte Tschimpke.
Der NABU fordert seit etlichen Jahren eine ökologische Modernisierung der Jagd. So müssen wichtige Erkenntnisse der Wildtierökologie und des Natur-, Arten- und Tierschutzes ebenso berücksichtigt werden wie die veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an die Jagdausübung. Dazu zählen insbesondere eine Reduzierung der jagdbaren Arten, eine Harmonisierung der Jagdzeiten, ein Fütterungsverbot sowie ein sofortiges Verbot bleihaltiger Munition.
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