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Jetzt NABU-Mitglied werden!NABU gewinnt Kormoran-Klage
Störaktionen in Brutkolonien sind rechtswidrig
31. August 2011 -
Mit dem am 26. August bekannt gewordenen Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam (Urteil vom 25.08.11, Az. 5 K 1522/08) wurde eindeutig festgestellt, dass die im Jahr 2008 vom Landesumweltamt auf Antrag des Landesfischereiverbandes genehmigten Störaktionen in drei Kormorankolonien in Brandenburg rechtswidrig sind. Der NABU Brandenburg hatte gegen den Bescheid der Behörde geklagt, welche die nächtlichen Scheuchaktionen in EU-rechtlich geschützten Gebieten im Jahr 2008 genehmigte.
Tom Kirschey, Vorsitzender des NABU Brandenburg: „Mit dem heutigen Urteil hat das Gericht klargestellt, dass gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen wurde. Wir freuen uns sehr, dass die Position des Naturschutzes durch dieses Urteil gestärkt wurde. Kormoran-Störaktionen an natürlichen Gewässern beunruhigen zudem auch andere, teilweise geschützte Tierarten und helfen den Fischern in keiner Weise. Offenbar ist das Landesumweltamt hier vor der Fischereilobby eingeknickt.“
Kormoran rehabilitiert
Verwaltungsgericht schiebt Kormoran-Störungen einen Riegel vor
Nach dem gestrigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim war das gezielte Auskühlenlassen von Kormorangelegen zur Verminderung des Brutbestands am Bodensee rechtswidrig. Der NABU hatte gegen die „Aktion Kalt-Ei“ geklagt, nachdem im April 2008 Kormoraneltern nachts mit Hilfe von Scheinwerfern von ihren Nestern vertrieben worden waren. Die fischfressenden Vögel wurden für Rückgänge von Fangerträgen verantwortlich gemacht. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage des NABU zunächst noch abgewiesen. Doch nun sehen sich Kormoranschützer in ihrer Position bestätigt. „Das jetzige Urteil rehabilitiert den Kormoran und schiebt TötungsaAktionen ähnlicher Art künftig ganz klar einen Riegel vor“, kommentierte NABU-Vizepräsident Helmut Opitz die aktuelle Entscheidung aus Mannheim.
Kormoran kann nicht für lokale Probleme verantwortlich gemacht werden
Das Gericht machte deutlich, dass im konkreten Fall eine Befreiung der geltenden Schutzbestimmungen weder mit Blick auf die von der Fischereiwirtschaft beklagten Schäden noch zum Schutz von Fischbeständen gerechtfertigt sei. Es habe nicht festgestellt werden können, dass die Kormoranpopulation am Bodensee-Untersee für Ertragsrückgänge bei den Fischern und geltend gemachte Netzschäden verantwortlich sei. Auch zum Schutz der Äsche konnte die behördlich angeordnete Vergrämungs-Aktion keinen effektiven Beitrag leisten, bilanzierten die Richter. Die selten gewordene Fischart – ein Kieslaicher und Kaltwasserfisch – sei unabhängig vom Kormoran in ihrem Bestand bedroht. „Der Rückgang der Äsche hat auch bundesweit wenig mit dem Kormoran, jedoch viel mit dem schlechten ökologischen Zustand vieler Gewässer zu tun“, so Opitz, der die Positionen des NABU im Streit um den von ihm zum „Vogel des Jahres 2010“ gewählten Fischfressers bestätigt sieht.
Der NABU hofft nun auf weitere Fortschritte bei den Auseinandersetzungen zwischen Vogelschützern und der Fischerei. „Es ist uns im vergangenen Jahr vielerorts gelungen, die festgefahrene und hitzige Diskussion zu versachlichen und unsinnige Abschüsse der Vögel zu verhindern“, erklärte Opitz. Jetzt käme es darauf an, die heutigen Erkenntnisse auch anzuwenden, den ökologischen Zustand unserer Gewässer weiter zu verbessern und unsinnige Kormoran-Verordnungen, wie sie in vielen Bundesländern existierten, wieder aufzuheben.