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Jetzt NABU-Mitglied werden!Weltweites Handelsverbot für Thunfisch
Offener Brief an Bundesagrarministerin Ilse Aigner zum Schutz des Roten Thun
24. Februar 2010 -
In einem Offenen Brief an die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner bittet ein breites Bündnis von Umweltschutzorganisationen um die Unterstützung für den Schutz des bedrohten Roten Thuns (Blauflossenthunfisch) im Mittelmeer und dessen Listung in Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA oder CITES). Zu den Verbänden, die den Brief an Aigner schrieben, gehören die Umweltstiftung WWF, der BUND, Greenpeace und der NABU.
In dem Brief heißt es: „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass Ihr Haus eine Unterschutzstellung durch CITES nicht mitträgt – anders als bei den gemeinsamen Bemühungen um einen Walschutz in der Internationalen Walfangkommission (IWC) sowie bei der bereits erfolgten CITES-Listung des Europäischen Aals. Gleichzeitig unterbleibt die notwendige Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium, was einen politischen Kompetenzstreit zwischen den betroffenen deutschen Ministerien nahelegt. Weil aber die Enthaltung Deutschlands letztendlich der Thunfischindustrie in die Hände spielt und das Überleben dieser Art gefährdet, ist eine aktive Unterstützung der CITES-Listung dringend notwendig.“
Auf dem 15. Vertragsstaatentreffen von CITES im März 2010 wird der Antrag des Fürstentums Monaco auf ein weltweites kommerzielles Handelsverbot für den Roten Thun zur Abstimmung kommen. Dieser Antrag betrifft die Bestände des Thunfischs im Ostatlantik und im Mittelmeer und ist wissenschaftlich gut begründet. Insbesondere aufgrund ihrer geringen Fortpflanzungsrate gehört diese Art auf Anhang I dieses internationalen Abkommens. Das Bundesumweltministerium teilt die Einschätzung Monacos ebenso wie die Regierungen Großbritanniens, der Niederlande, Österreichs, Polens und Frankreichs, der größten Thunfischfangnation Europas. Frankreichs Präsident Sarkozy hat sich persönlich für ein Handelsverbot ausgesprochen.