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Die neue Schutzkategorie Naturmonument
Wer erinnert sich noch: Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich vorgenommen, die unzähligen Paragrafen und Verordnungen im deutschen Naturschutzrecht in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch zusammenzufassen. Das ebenso ambitionierte wie überfällige Vorhaben scheiterte vor allem am Widerstand der CSU. Aus der Konkursmasse des Umweltgesetzbuches blieben einige Fragmente übrig, wie etwa die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes. Und dort erschien von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt in Paragraf 24 auch die Kategorie „Naturmonument“ auf der Bildfläche des deutschen Naturschutzes.
Nach den Kriterien der Weltnaturschutzunion IUCN definiert Naturmonument ein Schutzgebiet, das vor allem dem Schutz kleinerer Naturareale – in der Regel bis tausend Hektar – mit einzelnen herausragenden Besonderheiten dienen soll. Diese seien wegen ihrer Seltenheit, Beispielhaftigkeit, ästhetischen Qualität oder kulturellen Bedeutung schützenswert.
„Naturmonumente sind als Fixpunkte des Naturschutzes ganz nett“, so Jörg-Andreas Krüger, Fachbereichsleiter Naturschutz und Umweltpolitik beim NABU-Bundesverband. Doch sie stellten keine tatsächliche Verbesserung für den Naturschutz in Deutschland dar. Naturmonumente hätten eher musealen Charakter und auf einen dynamischen, prozessorientierten Naturschutz moderner Prägung nur wenig positive Auswirkungen.
Kandidat Siebengebirge
Das Siebengebirge bei Bonn stand in den vergangenen Monaten im Mittelpunkt einer Diskussion um die angemessene Schutzkategorie. Der NABU Nordrhein-Westfalen kritisierte dabei von Beginn an die Pläne zur Einrichtung eines Nationalparks, da das Gebiet den internationalen Anforderungen an diese höchste Schutzkategorie bei weitem nicht gerecht wird. Inzwischen wurde den Nationalparkplänen bei einem lokalen Bürgervotum eine klare Absage erteilt und Landesumweltminister Uhlenberg hat zugesagt, sich daran zu halten.
Hintergrund der Siebengebirgsdebatte ist neben naturschutzfachlichen Erwägungen auch, dass der traditionsreiche Verschönerungsverein für das Siebengebirge (VVS) als Träger des bisherigen Naturparks die Aufgabe nicht mehr viel länger stemmen kann. Dies um so mehr, als nun auch die Einnahmen aus der Vermietung des Sendeturms auf dem Ölbergipfel weggefallen sind. Die Überführung der Trägerschaft in Landeshände wäre Rettung aus höchster Not – nur benötigt man dafür nicht unbedingt einen Nationalpark.
Natur für Besucher attraktiv machen
Der NABU NRW würde die Ausweisung des Siebengebirges als Naturmonument ausdrücklich begrüßen, so der Landesvorsitzende Josef Tumbrinck: „Diese Maßnahme würde das Siebengebirge sowohl für die Natur als auch für die Besucher attraktiver machen und langfristig sogar Kosten für die Forstverwaltung sparen.“
Während der BUND vehement für das Grüne Band als erstes deutsches Naturmonument eingetreten war, hat jetzt die Insel Vilm – früher Urlaubsort des DDR-Ministerrats und heute Außensitz des Bundesamtes für Naturschutz – in der Ostsee südöstlich von Rügen wohl das Rennen gewonnen. Weitere Ausweisungen werden folgen, die analog zu attraktiven Leitarten als Symbole für die erhaltenswerte Natur durchaus positive Funktion haben können. „Die wahren großen Probleme im deutschen Naturschutz werden dadurch aber nicht gelöst“, so Jörg-Andreas Krüger.
Bernd Pieper