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Gute Nachricht für Aasfresser: Tote Tiere dürfen auf Weiden verbleiben
24. April 2009 -
Das Europäischen Parlament hat eine Flexibilisierung der seit 2002 verschärften EU-Hygieneverordnung beschlossen. Nun können die EU-Mitgliedstaaten wieder selber regeln, wann und wo verendete Weidetiere in der Landschaft verbleiben dürfen. „Es besteht wieder Hoffnung für Europas Geier und andere Aasfresser, die jahrelang kaum noch Nahrung finden konnten“, kommentierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke die Nachricht aus Straßburg.
Geier sind dafür bekannt, dass sie Tierkadaver innerhalb kürzester Zeit hygienisch beseitigen. Im Zuge der BSE-Krise wurden jedoch in ihren südeuropäischen Brutgebieten offene Tierkadaver-Sammelstellen verboten und verendete Weidetiere mussten vollständig aufgesammelt werden. Die markanten Großvögel verloren einen großen Teil ihrer Nahrung. Auf ihrer Suche nach Futter hatten manche Tiere zuletzt Hunderte Kilometer zurückgelegt und waren teilweise entkräftet selbst bis nach Deutschland geflogen.
Der NABU und seine Partner im Netzwerk von BirdLife International haben seit Jahren auf eine Flexibilisierung dieser Vorschriften gedrängt. „Es geht um eine Lösung, die den Aas fressenden Vögeln Überlebenschancen lässt und trotzdem die notwendige Hygiene garantiert“, erläutert Dr. Markus Nipkow, ehemals Vogelschutzexperte beim NABU, das gemeinsame Ziel.
Mehr als die Hälfte der europäischen Geier lebt auf der Iberischen Halbinsel. Aber auch Greifvögel wie der in Deutschland heimische Rotmilan, der zu Tausenden in Spanien überwintert, werden von der neuen Regelung profitieren können.