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EG-Vogelschutzrichtlinie ist eines der erfolgreichsten Naturschutzgesetze
31. März 2009 - Seit 30 Jahren ist die EG-Vogelschutzrichtlinie ein erfolgreiches Instrument. Mit dem am 2. April 1979 in Kraft getretenen Gesetz haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume verpflichtet. Zum dreißigjährigen Jubiläum hat der NABU eine gemischte Bilanz des Vogelschutzes in Europa gezogen und mehr Anstrengungen im Kampf gegen den Artenverlust gefordert.
„Die EG-Vogelschutzrichtlinie ist wahrscheinlich das erfolgreichste Naturschutzgesetz der Welt“, gratulierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Durch die Ausweisung von Vogelschutzgebieten und die Beschränkung der Jagd haben viele Vogelarten wie Weißstorch, Schwarzstorch, Kranich, Rotmilan und Uhu profitiert. Aber für die außerhalb von Vogelschutzgebieten lebenden Vogelarten ist mehr Engagement erforderlich. „Die Bestände der Feldvögel und anderer zerstreut lebenden Arten gehen sowohl europaweit wie auch in Deutschland weiter dramatisch zurück“, so Tschimpke.
Zudem gibt es bei der Ausweisung der Vogelschutzgebiete, die bereits 1981 abgeschlossen sein sollte, in Deutschland immer noch Nachholbedarf. „In einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und vor allem Niedersachsen und Rheinland-Pfalz gibt es teilweise erhebliche Lücken auf der Landkarte“, so Tschimpke. Dennoch kann das aus den Schutzgebieten nach der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie geknüpfte Netz „Natura 2000“ für die Europäische Union insgesamt als Erfolg angesehen werden. Mit über 25.000 Gebieten auf etwa 20 Prozent der Landfläche der 27 EU-Mitgliedstaaten sei es heute das größte ökologische Netzwerk der Welt.
Typischen Vögeln der Agrarlandschaft wie Kiebitz, Feldlerche und Wiesenpieper macht jedoch vor allem die Intensivierung der Landwirtschaft zu schaffen. Der zunehmende Umbruch von Gründland wie Weiden und Wiesen zugunsten des rasant wachsenden Anbaus von Biomasse wirkt sich ebenfalls negativ auf die Feldvogelpopulationen aus. Hinzu kommt die aktuelle Intensivierung der Forstwirtschaft, der trotz gegenteiliger Beschlüsse immer noch anhaltende Flächenverbrauch sowie Gefahren durch Windkraftanlagen, Klimaänderungen und in Südeuropa nach wie vor durch illegale Jagd auf Zugvögel.
Europaweit stehen immer noch mehr als 40 Prozent aller Vogelarten auf der Roten Liste. „Wenn wir das Steuer nicht herumreißen, wird es uns nicht gelingen, den Artenverlust aufzuhalten“, so Tschimpke. 2001 hatten die Staats- und Regierungschefs der EU beschlossen, das Artensterben bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Der Countdown läuft: Bis zum 31. Dezember 2010 sind es noch 638 Tage.
Zum erfolgreichen Schutz der Natur gehört auch das Aushandeln von internationalen Verträgen, Durchsetzen von rechtlichen Bestimmungen oder das Management von Schutzgebieten. Mehr →