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Verwaltungsgericht Frankfurt verbietet den Anbau
13. Juli 2007: Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass vorläufig kein gentechnisch veränderter Mais im Naturschutzgebiet "Ruhlsdorfer Bruch" angebaut werden darf. Bereits ausgesäte Pflanzen muss der Landwirt Jörg Piprek als Betreiber der Landfarm Hohenstein unterpflügen.
Der NABU begrüßt die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) zur Ordnungverfügung des Landkreises Märkisch-Oderland gegen die Landfarm Hohenstein, den im Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch angebauten Genmais unterzupflügen. "Das ist ein großer Sieg für den Naturschutz. Der von Landwirt Piprek direkt an das angrenzende Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch angebaute Mais stellt ein hohes Risko für Schmetterlinge da", sagte NABU-Gentechnikexpertin Steffi Ober.
"Landwirt Piprek muss den Mais unverzüglich unterpflügen, da dieser kurz vor der Blüte steht. Denn, wenn er erstmal blüht, können die Pollen ins Schutzgebiet fliegen. Sie sind giftig für die Raupen seltener Schmetterlinge, die dort verkommen wie z.B. der Große Feuerfalter und der Schneckenfalter", so Ober.
Der NABU hatte die Landesregierung Brandenburg im Frühjahr aufgefordert, den Anbau von Genmais im Ruhlsdorfer Bruch zu unterbinden und mit einer Klage gedroht. Der Landkreis Märkisch-Oderland hatte die Bedenken der Naturschützer aufgegriffen und Jörg Piprek als Betreiber der Landfarm Hohenstein mit einer Ordnungsverfügung aufgefordert, den Mais im Naturschutzgebiet unterzupflügen sowie eine Pufferzone von 200 Metern zum Schutzgebiet einzurichten. Piprek hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte heute dem Landreis Recht gegeben.
"Damit zeigt sich, dass durch beherztes Eingreifen der Landkreise ein wirsamer Schutz in ökologisch sensiblen Gebieten vor möglichen Risiken durch genmanipulierte Pflanzen auch durchgesetzt werden kann", betonte Ober.
Verbot von Genmais in einem Schutzgebiet
NABU begrüßt Anbauverbot von gentechnisch veränderten Mais im brandenburgischen FFH- und Naturschutzgebiet "Ruhlsdorfer Bruch"
Der NABU begrüßt das Anbauverbot von Genmais im FFH- und Naturschutzgebiet "Ruhlsdorfer Bruch" (Märkische Schweiz). Der Landrat des Landkreise Märkisch-Oderland hat die Unterpflügung des bereits ausgebrachten Genmaises angeordnet und den Anbau der Sorte MON 810 des Monsanto-Konzerns in einem Hundert-Meter-Radius um das NSG und FFH-Gebiet untersagt. Ein Wermutstropfen jedoch bleibt: Ein Pufferstreifen soll mit konventionellem Mais im Abstand von nur hundert Metern angelegt werden, um das Schutzgebiet vor Verunreinigungen zu schützen. Der NABU hatte jedoch tausend Meter Abstand des Maisanbaus vom Schutzgebiet gefordert.
"Der vom NABU erwirkte Anbaustopp des Genmaises ist ein wichtiger Erfolg für den Naturschutz und den Erhalt der Artenvielfalt. Genpflanzen gehören nicht in Schutzgebiete", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der NABU fordere seit zwei Jahren ein Anbauverbot für MON 810 in und an FFH-Schutzgebieten wegen möglicher Risiken für Schmetterlinge.
Auf Anordnung des Landrats muss der Betreiber der Landfarm Hohenstein den von ihm bereits ausgebrachten Genmais im Ruhlsdorfer Bruch sofort umpflügen. Vorausgegangen sind dieser Ordnungsverfügung des Landrates jahrelange Auseinandersetzungen um den Anbau von MON 810 genau dem aus Sicht von Artenschützern höchst sensiblen Gebiet. Geschützte seltene Schmetterlinge wie der Große Feuerfalter und Widderchen kommen dort vor. Sie müssen vor dem in dem Genmais enthaltenen Schmetterlings-Gift geschützt werden.
Der Landkreis ist jetzt zu der Feststellung gekommen, dass "die durchgeführte Auswertung der Literatur zu dem Ergebnis (führt), dass der Anbau zu erheblicher Beeinträchtigung des FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder Schutzzwecke maßgeblichen Bestandteilen führen kann". Auf diesen Satz haben viele Naturschützer jahrelang gewartet. Denn bislang kamen seitens der nationalen sowie europäischen Zulassungsbehörden immer nur Aussagen, welche die völlige Unbedenklichkeit der zugelassenen Maissorte MON 810 auf die ökologische Vielfalt bescheinigen. Dass der Monsanto-Mais ein Risiko für die Umwelt ist, hat inzwischen auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erkannt. Seit Ende April ist der weitere Verkauf der einzigen derzeit zugelassenen und auf dem Markt verfügbaren Genmaissorte in Deutschland ohne Beobachtungsplan untersagt.
Ansprechpartnerin
Dr. Steffi Ober
NABU-Gentechnikexpertin
Tel. 030-28 49 84-25
Mobil 01 77-3 02 77 18