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Gericht entscheidet: Mehr Platz für den Spatz
Haussperlinge und Fledermäuse, die an Fassaden nisten, genießen ein gerichtlich garantiertes Bleiberecht.
18.11.2004 Das Verwaltungsgericht Berlin (VG 1A 21.02) hat entschieden, dass bei Renovierungsarbeiten an Hausfassaden die Lebensräume von Spatzen und Fledermäusen erhalten werden müssen. Hausbesitzer sind verpflichtet, diesen vom Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Arten ein neues Quartier zu schaffen, wenn ihre bisherigen Unterkünfte bei den Renovierungsarbeiten zerstört wurden. Ein Berliner Hauseigentümer hatte gegen diese Auflagen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geklagt, doch seine Klage wurde nun abgewiesen. Ihm wurde auferlegt, neun Nistkästen am sanierten Gebäude anzubringen, um den zerstörten Wohnraum seiner Haussperlinge zu ersetzen.
2002 kürte der NABU den Haussperling zum Vogel des Jahres, um auf die Bestandsrückgänge des Allerweltsvogel aufmerksam zu machen. Der Spatz droht nach und nach aus den Städten zu verschwinden. Bestandsrückgänge um bis zu 70% brachten ihn bereits auf die Vorwarnstufe der Roten Liste bedrohter Arten in Deutschland. Die Gründe dafür sind unter anderem ein Mangel an geeigneten Brut- und Nistplätzen - hervorgerufen vor allem durch Sanierungen von Fassaden und Dächern. Entgegen früheren Vermutungen konnte nachgewiesen werden, dass Spatzen durchaus Nisthilfen annehmen, wenn man ihre Bedürfnisse als Koloniebrüter berücksichtigt.
Mehr Platz für den Spatz
Ein Reihenhaus für den Allerweltsvogel
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Spatzen sind Höhlen- und Nischenbrüter. Sie bauen ihre Nester meist in Mauernischen und -spalten oder unter Dachpfannen. Sanierungsmaßnahmen älterer Gebäude und versiegelte Fassaden neuer Gebäude verhindern, dass Haussperlinge ihre traditionellen Brutplätzen nutzen können. Haussperlinge nehmen herkömmliche Nistkästen jedoch nicht immer an, weshalb hier ein spezielles "Spatzen-Mehrfamilienhaus" vorgestellt wird.