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Jetzt NABU-Mitglied werden!NABU-Siegel wird „Label des Monats“
Verbraucherinitiative zeichnet Streuobst-Qualitätszeichen aus
1. August 2003: Bunt blühende Blumenwiesen, zahlreiche Tierarten und unregelmäßig angeordnete Obstbäume verschiedener Arten und Sorten, unterschiedlichen Alters und Größe, sind typische Merkmale von Streuobstwiesen. Ob die Produkte wie Apfelsaft oder Marmelade aus Streuobstbeständen stammen, verrät das Qualitätszeichen "Vom NABU empfohlen, weil aus Streuobstwiesen". Die Verbraucher Initiative e.V. hat das Gütesiegel jetzt als "Label des Monats" ausgezeichnet.
Der Streuobstanbau ist eine extensive Wirtschaftsweise mit Hochstammbäumen. Durch die extensive Nutzung werden die Böden und Gewässer weder mit Pflanzenschutzmitteln noch mit Düngern belastet. "Die reich strukturierten Obstwiesen sind Lebensraum für eine Vielzahl an Pflanzen und Tieren. Sie sind aus naturschutzfachlicher Sicht von großer Bedeutung", so Heike Dickhut, Referentin der Verbraucher Initiative e.V. Dennoch verschwinden die Streuobstwiesen mehr und mehr aus unserer Landschaft. Ursachen dafür sind u.a. die anhaltende Ausweitung von Siedlungs- und Industrieflächen, die Intensivierung der Landwirtschaft sowie der fehlende wirtschaftliche Anreiz, diese Flächen weiter zu pflegen und nachzupflanzen.
Zur Erhaltung von Streuobstwiesen hat der NABU 1998 das Qualitätszeichen für Streuobstprodukte eingeführt. Die Anforderungen zielen darauf ab, die umweltverträgliche Landnutzungsform des Streuobstbaus zu fördern und hochwertige Streuobsterzeugnisse zu liefern. Die Früchte müssen von hochstämmigen Obstbäumen stammen. Der Einsatz von synthetischen Behandlungsmitteln (Pestizide, Dünger), Klärschlamm und Müllkompost ist beim Anbau verboten. Die gekennzeichneten Produkte dürfen keine Farb- und Konservierungsstoffe enthalten und bestimmte Schadstoffhöchstmengen nicht überschreiten. Zur Förderung der regionalen Vermarktung darf nur Streuobst aus Beständen verarbeitet werden, die höchstens 50 Kilometer vom Verarbeitungsort entfernt liegen. Außerdem sollten die Streuobstprodukte möglichst in einen Umkreis von 50 Kilometer vermarktet werden. Säfte und Weine müssen in Mehrwegflaschen abgefüllt werden. Für ihren Beitrag zum Naturschutz erhalten die Erzeuger einen Mehrpreis für ihr Obst.
"Das NABU-Qualitätszeichen garantiert, dass die damit ausgezeichneten Produkte umweltschonend erzeugt und verarbeitet worden sind. Mit dem Kauf von Streuobstprodukten können Verbraucherinnen und Verbraucher zum Erhalt der wertvollen Kulturlandschaft der Streuobstwiesen beitragen", so Heike Dickhut.