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Umweltverträglicher Netzausbau durch Einbindung lokal aktiver Naturschützer
Bis 2025 sollen bis zu 45 Prozent des bei uns erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Auch wenn Energiespeicher hoffentlich bald eine bessere Nutzung von schwankenden erneuerbaren Energieformen wie Sonne und Wind ermöglichen, muss unser Stromnetz dafür umgebaut werden. Bundesweite Verstärkungs- oder Neubauprojekte im Übertragungsnetz mit Namen wie „SüdLink“ oder „Ultranet“ sollen den Strom weiträumig transportieren. Von den 43 Netzausbauvorhaben im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sind nur fünf bisher realisiert oder genehmigt, der überwiegende Teil befindet sich jeweils zur Hälfte erst in oder noch vor den formellen Planungsverfahren. Sowohl bei der Abschätzung des zukünftigen Stromproduktions- und Übertragungsbedarfs als auch bei der räumlichen Planung von einzelnen Trassenprojekten hat der Gesetzgeber die frühzeitige Beteiligung für Träger öffentlicher Belange (TöB), eingetragene Verbände und die Öffentlichkeit gestärkt. Vor allem der Findungsprozess der sogenannten Trassenkorridore erfolgt zu einem Zeitpunkt, wo es noch um großräumige Varianten für die Leitungsverläufe geht.
Frühere Versuche den Netzausbau zu beschleunigen, scheiterten oft an mangelnder oder zu später Einbeziehung der Öffentlichkeit, etwa bei der Planung und Genehmigung der Vorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG). Diese verzögerten sich teils erheblich, da bereits ausgestellte Bewilligungen teils über Klageverfahren korrigiert werden mussten. Grund dafür waren oft unvollständige oder fehlinterpretierte Umweltgutachten für die notwendigen Genehmigungen bzw. mangelhafte Prüfungen der Anträge. Ein schlecht geplanter Netzausbau hat eben erhebliche Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume. Denn Vögel kollidieren mit Freileitungen und Schneisen zerschneiden Wälder, aber auch die Erholungswirkung für den Menschen leidet in verbauter Landschaft.
Rechtzeitig mitreden
Vor allem lokale Kenntnisse können dazu beitragen, frühzeitig Konfliktbereiche bei der Trassenplanung und daraus resultierende Ausschlussgebiete oder Möglichkeiten für alternative Trassenverläufe zu identifizieren. Daher muss die gesetzlich vorgegebene Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (§ 9 NABEG) von 2011 sinnvoll und gewissenhaft durchgeführt werden. Die Durchführungspflicht einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) nicht nur für den Netzentwicklungsplan sondern auch vorhabenbezogen in der Bundesfachplanung (nach NABEG) und die Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren ermöglichen an mehreren Stellen die Abwägung und Findung möglichst umweltgerechter Alternativen. Diese Möglichkeiten stellen für den haupt- und ehrenamtlichen Naturschutz jedoch nicht nur die Chance für Einflussnahme dar – etwa über den Trassenverlauf – sondern auch deren Verantwortung, naturschutzrelevante Hinweise möglichst frühzeitig in die Verfahrenskaskade zu geben. Entscheidend ist die Einflussnahme bevor am Ende der Bundesfachplanung ein Trassenkorridor festgelegt wird, denn der ist mit nur 500 bis 1000 Metern Breite rechtsverbindlich bevor das Planfeststellungsverfahren überhaupt beginnt.
Der NABU hat 2015 und 2016 im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesumweltministeriums geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens die naturschutzfachliche Begleitung von fünf Netzausbauprojekten unterstützt. Zentraler Bestandteil des Projekts waren Verbändeworkshops zu den jeweiligen Leitungsbauprojekten. Dort wurden naturschutzfachliche Hinweise aus den betroffenen Regionen zusammengetragen, Trassenkorridorvarianten bewertet und Erfahrungen bei der Kommunikation mit Behörden und Netzbetreibern ausgetauscht. Die Ergebnisse wurden als naturschutzfachliche Gesamtbewertung in Form von Leitfäden publiziert. Diese wurden den Netzbetreibern, der Bundesnetzagentur, Verwaltungen und anderen interessierten Gruppen und Verbänden zur Verfügung gestellt. Aus diesen Fallbeispielen wurden zusätzlich Musterstellungnahmen mit dem Fokus auf netzausbauspezifische Belange abgeleitet. Diese sollen es Naturschutzverbandsgruppen von der lokalen bis zur landesweiten Ebene ermöglichen, ihre wichtige Stimme und ihr wertvolles Wissen ortsspezifisch im formellen Planungsverfahren einzubringen.
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