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Zur EU-Naturschutzfinanzierung
Eine intakte Natur ist unsere Versicherung für die Zukunft. Sie liefert uns Menschen eine Vielfalt von Gütern und stellt wichtige Ökosystemleistungen bereit. Funktionierende Ökosysteme versorgen uns mit gesunder Nahrung, sauberer Luft, fruchtbaren Böden, wertvollen Rohstoffen und sauberem Trinkwasser. Die rechtlichen Instrumente für den grenzübergreifenden Schutz der Arten und Lebensräume existieren bereits – die Fauna-Flora-Habitat- und die EU-Vogelschutzrichtlinie. Die erfolgreiche Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien ist jedoch entscheidend von der Verfügbarkeit finanzieller Mitteln abhängig.
Sie sind die wichtigsten rechtlichen Instrumente in der Europäischen Union, um Arten und Lebensräume grenzübergreifend zu schützen und den Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa aufzuhalten. Über die beiden EU-Naturschutzrichtlinien ist auch Deutschland unter anderem verpflichtet, das Natura-2000-Netz aufzubauen und zu erhalten sowie Artenschutzmaßnahmen durchzuführen.
Naturschutz ist eine gute und unverzichtbare Investition – doch sie ist nicht zum Nulltarif zu haben. Der von der EU-Kommission 2016 abgeschlossene „Fitness Check“ der beiden Naturschutzrichtlinien kam zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtige Finanzierungslücke so groß ist, dass es ohne eine erhebliche Aufstockung nicht gelingen wird, die Ziele der Richtlinien zu erreichen.
Gemeinsames Erbe braucht grenzenlosen Schutz
Die Natur kennt keine Grenzen. Besonders wandernde Arten, wie Zugvögel, Fledermäuse, Wale und Störe sind aufgrund ihrer großen Aktionsradien auf den Schutz über politische Grenzen hinweg angewiesen. Auch die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland wäre ohne den Schutz der polnischen Wolfspopulation undenkbar. Gleichzeitig ist die biologische Vielfalt in der EU ungleich verteilt. Die „Biodiversität-Hotspots“ Europas und oftmals besonders großfläche und zahlreiche Natura-2000-Gebiete befinden sich zumeist in ärmeren Mitgliedstaaten. Der NABU fordert deshalb, dass der EU-Haushalt mindestens drei Viertel der Kosten für die Umsetzung der europäischen Biodiversitätsstrategie übernehmen muss, den übrigen Teil die Mitgliedstaaten aus öffentlichen und privaten Quellen. Einer Schätzung der EU-Kommission zufolge werden aus dem EU-Haushalt jedoch bisher höchstens 20 Prozent dieser Kosten gedeckt.
Wie groß ist die Finanzierungslücke?
Aktuellen Schätzungen zufolge belaufen sich die Kosten für die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien in Deutschland auf mindestens 1,4 Milliarden Euro im Jahr (siehe Positionspapier der LANA). Aktuelle Berechnungen deuten aber darauf hin, dass derzeit höchstens ein Drittel der benötigten Finanzierung aufgebracht wird – und das mit höchst unterschiedlicher Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen.
Damit fehlen die Mittel um Schutzgebiete ausreichen zu pflegen und notwendige Artenschutzprogramme durchzuführen. Vor allem können Landwirte und Waldbesitzer, die Naturschutzleistungen erbringen wollen, nicht ausreichend belohnt werden. Je größer der Finanzmangel, desto weniger lässt sich also auf das Prinzip Freiwilligkeit im Naturschutz setzen.
Für die EU-Ebene schätzt der NABU, dass insgesamt etwa 15 Milliarden Euro jährlich für die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien benötigt werden. Einschließlich weiterer Maßnahmen zur Erfüllung der globalen und EU-Biodiversitätsstrategien ist mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von mindestens 20 Milliarden Euro jährlich auszugehen. Trotz sehr schlechter Datenlage ist davon auszugehen, dass die Finanzlücke mindestens so groß ist wie in Deutschland – zumal die nationalen Haushalte in den meisten Ländern wesentlich weniger beisteuern als bei uns.
Diese signifikante Finanzierungslücke im Naturschutz kann nur durch eine Neugestaltung der europäischen Naturschutzfinanzierung sowie durch die Entwicklung gezielter und hoch effizienter Maßnahmen geschlossen werden.
NABU-Forderungen zur Naturschutzfinanzierung nach 2020
Zur ausreichenden Finanzierung des Naturschutzes in Europa fordert der NABU im die Einrichtung eines eigenständigen EU-Naturschutzfonds in Höhe von mindestens 15 Milliarden Euro pro Jahr. Mit diesem sollen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur gezielten Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien und weiterer Biodiversitätsmaßnahmen mit durchschnittlich 75 Prozent kofinanziert werden. Der Naturschutzfonds sollte Teil einer grundlegend reformierten Agrarpolitik sein und insbesondere Landwirtinnen und -wirten, Waldbesitzerinnen und -besitzern und anderen Landnutzerinnen und -nutzern attraktive einkommenswirksame Anreize für Naturschutzmaßnahmen bieten.
Für prioritäre Naturschutzprojekte muss zudem der entsprechende Teilbereich des LIFE-Programms der EU-Kommission auf eine Milliarde Euro jährlich aufgestockt werden. Für den grenzüberschreitenden Verbund und die Wiederherstellung wichtiger Ökosysteme sind zusätzlich eine Milliarde Euro jährlich für Projekte der Transeuropäischen Grünen Infrastruktur (TEN-G) bereit zu stellen.
Der NABU setzt sich seit vielen Jahren für die Naturschutzfinanzierung ein. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten und Veröffentlichungen der letzten Jahre:
- Internationaler Workshop zur EU-Naturschutzfinanzierung am 10. Oktober 2016 in Bratislava. Mehr zur Veranstaltung hier
- NABU-Diskussionsveranstaltung am 1. Juni 2015 in Brüssel: "Stopp des Artensterbens bis 2020: Neue Wege für die Naturschutzfinanzierung?" Mehr zur Veranstaltung hier
- NABU-Diskussionspapier zur Zukunft der EU-Naturschutzfinanzierung - Download
- NABU-Projekt „EU-Naturschutzförderung 2014-2020“. Das Projekt wurde mit Förderung des Bundesamts für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durchgeführt. In dem Projekt entstanden die folgenden Veröffentlichungen:
- Verhandlung des EU-Haushalts 2014-2020. Der NABU und andere Umweltverbände setzten sich im Vorfeld der laufenden Haushaltsperiode massiv für eine ökologischere Ausrichtung der EU-Subventionen ein. Dabei entstanden die folgenden Veröffentlichungen:
- NABU-Broschüre "Naturschutz zahlt sich aus" (deutsch /englisch ) mit Fallbeispielen und Forderungen an den EU-Haushalt
- NABU-Bewertung der EU-Haushaltsreform (2013)
Die Abgeordneten wollen, dass der nächste EU-Haushalt klar an den UN-Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet wird. Neben der Einrichtung eines EU-Naturschutzfonds bestätigt das EU-Parlament ebenfalls die NABU-Forderung nach einer umfassenden Wende der Agrarpolitik. Mehr →
Anlässlich des Auftaktes der Verhandlungen zum künftigen EU-Haushalt haben Anhänger von über 130 Umweltschutzorganisationen in Brüssel für eine bessere Förderung von Maßnahmen zum Schutz der Natur protestiert. Mehr →