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Politik bremst eigene Ziele aus
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschleunigt Ausbau der erneuerbaren Energien nicht
Die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind am 7. Juli 2022 im Rahmen der Verabschiedung des Osterpakets durch den Bundestag beschlossen worden. Die Änderungen aus NABU-Sicht führen besonders wegen bestehender Rechtsunsicherheiten und fachlicher Einwände zu keiner Beschleunigung des Ausbaus, sondern zu einer Schwächung des Naturschutzes.
Damit liegt die Verantwortung für die Umsetzung jetzt bei den Bundesländern, es droht eine Vollbremsung für den naturverträglichen Ausbau der Windenergie. Im April hatte die Bundesregierung erstmals in einem Eckpunktepapier dargestellt, welche Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) sie für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie für notwendig hält. Die auf dem Eckpunktepapier basierende Formulierungshilfe, die die konkreten Gesetzesänderungen enthielt, hat der NABU im Rahmen der Verbändebeteiligung in einer Stellungnahme kommentiert.
„Der Ausbau der erneuerbaren Energie muss beschleunigt werden – das steht außer Frage. Schon die ersten Vorschläge zum Osterpaket waren nicht richtig gut. Jetzt wurde das Gesetzespaket durch Änderungen in letzter Minute definitiv nicht besser. Es besteht die Gefahr, dass sich aufgrund handwerklicher Defizite negative Auswirkungen potenzieren. Scheitert die Beschleunigung bei gleichzeitiger Schwächung des Naturschutzes, haben wir dreifach verloren: Zeit, Umsetzung und Schutz der Ökosysteme. Mit einer klugen Umsetzung können die Bundesländer das möglicherweise verhindern.”
NABU-Präsident Jörg Andreas Krüger
Viele der derzeit verabschiedeten Gesetzesvorhaben dienen dem Klimaschutz und sollen die Energiewende beschleunigen. Dabei fehlt eine ausgewogene Berücksichtigung der Schutzinteressen der Natur. Die Zwillingskrisen von Natur und Klima können jedoch nur gemeinsam gelöst werden. Die Bekämpfung beider Krisen muss im überragenden öffentlichen Interesse liegen.
Zum einen sieht der Beschluss eine abschließende Artenliste mit Vorgaben zu den Abständen zwischen den geplanten Windenergieanlagen und den Horsten der betroffenen Arten vor. Es fehlen fachliche Begründungen für die deutlich reduzierten Abstände, die nicht den wissenschaftlichen Standard des Helgoländer Papiers berücksichtigen. Zusätzlich widerspricht eine ausschließliche Berücksichtigung der Arten auf der Liste dem europäischen Naturschutzrecht, wonach auch Arten außerhalb dieser Liste klar geschützt sind. Das wird zu gerichtlichen Klärungen und damit großen Verzögerungen führen.
Zum anderen enthält der Beschluss Maßnahmen, um Ausnahmen vom Artenschutz zu erleichtern. Das bedeutet, dass der Tod des einzelnen Tieres in Kauf genommen wird. Bereits heute gilt dafür, dass sich die Population dadurch nicht verschlechtern darf. Die Neuregelung sieht vor, dass es für die nächsten Jahre ausreicht, sich die Entwicklung der betroffenen Population für ganz Deutschland anhand der Roten Liste anzuschauen. Nur wenn eine Art Teil der Roten Liste und damit bereits gefährdet ist und sich laut Roter Liste schlecht entwickelt, darf keine Ausnahme erteilt werden.
Diese Vorgaben nützen aber nicht viel, denn die Daten der Roten Liste sind mindestens sechs Jahre alt und berücksichtigen nur gefährdete Arten. Geschützt sind laut EU-Recht aber alle Arten, unabhängig davon, ob es ihnen bereits schlecht geht. Diese Regelung wird zu Rechtsunsicherheit führen und den notwendigen Ausbau der Windenergie ausbremsen.
Der NABU setzt sich für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie ein und hat dafür den politischen Prozess mit Stellungnahmen begleitet. Die aus Sicht des Naturschutzes erforderlichen Anpassungen werden hat der NABU in einer Stellungnahme dargelegt und am 13. Juni eingereicht.
Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde am 07. Juli durch den Bundestag beschlossen und der Beschluss wird durch den NABU in einem Blogbeitrag kommentiert.
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Stellungnahme des NABU
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