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Fördermöglichkeiten für Projekte
Überblick über die Finanzierungsmodelle
Die beste Projektidee ist ohne die nötigen Geldmittel kaum umsetzbar. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Fördermöglichkeiten durch Stiftungen und Förderprogramme des Bundes und der Länder. Große Projekte lassen sich auch durch die EU z. B. im Rahmen des Förderprogramms LIFE finanzieren, die Antragsstellung ist aber oft aufwändig und erfordert einen Eigenanteil. Für kleinere Projekte bieten sich besonders Stiftungen und lokale Betriebe zur Finanzierung an. Auch die Bundesländer stellen vielfältige Förderprogramme zur Verfügung. Suchen Sie auf www.foerderdatenbank.de nach Fördermöglichkeiten, die zu Ihrem Projekt passen.
EU-Förderung
Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) werden auch in der neuen EU-Förderperiode 2014-2020 u.a. Agrarumweltmaßnahmen, Natura-2000-Ausgleichszahlungen oder Beratungsleistungen gefördert. Jedes Bundesland entwickelt ein eigenes regionales Entwicklungsprogramm, welches die förderfähigen Maßnahmen beinhaltet, auf welche wiederum entsprechende Richtlinien als letzte Regelungsinstanz Bezug nehmen. Bezuschusst werden z. B. extensive Bewirtschaftungsmethoden, die Umwandlung von Acker- in Grünland und Artenschutzmaßnahmen.
Neben dem ELER gibt es weitere Fonds, aus denen teilweise EU-Gelder für Umwelt-oder Naturschutzzwecke beantragt werden können. Dazu zählen der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE), der „Meeres- und Fischereifonds“ (EMFF) und der „Europäische Sozialfonds“ (ESF). Die Gelder werden in der Regel über die Bundesländer zur Verfügung gestellt.
Der einzige EU-Fonds, der ausschließlich für die Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eingerichtet wurde, ist LIFE. Die Projekte werden direkt von der EU-Kommission ausgewählt und betreut, die Anträge werden aber bei zuständigen Stellen von Bund und Ländern eingereicht. Der zu erbringende Eigenanteil beträgt in der Regel zwischen 25 und 40 Prozent. Mehr Informationen dazu finden Sie bei der EU und beim Bundesumweltministerium .
Weitere Informationen rund um die EU-Förderpolitik erhalten Sie hier.
Bundesförderung
Für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist das „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ das umfangreichste Förderinstrument. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Förderschwerpunkte sind: Arten in besonderer Verantwortung, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, die Sicherung von Ökosystemdienstleistungen und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Nationale Biodiversitätsstrategie. Weitere Informationen finden Sie hier.
Einen sehr guten Überblick über weitere Fördermöglichkeiten des Bundes, z. B. Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben, Naturschutzgroßprojekte und Verbändeförderung, bieten die Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutz.
Landesförderung
Eine weitere wichtige Säule des staatlichen Naturschutzes sind Vertragsnaturschutzmaßnahmen (oft im Rahmen der EU-ELER-Förderung). Sie werden häufig aus Landes- oder Landkreismitteln bereitgestellt und können vor Ort bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Ein guter Ansprechpartner für allgemeine Informationen zur Beantragung von Mitteln im integrierten und kooperativen Naturschutz ist die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS).
Stiftungen
Stiftungen sind eine gute Möglichkeit um beispielsweise die Eigenanteile für größere Förderprogramme zu erbringen. Bei vielen Stiftungen ist das Antragsverfahren oft unkompliziert. Im Folgenden finden Sie eine kleine Auswahl deutscher Stiftungen, die sich vor allem im Bereich Natur- und Umweltschutz engagieren.
Aktion Kulturland
Allianz Umweltstiftung
Commerzbank-Stiftung
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Edmund Siemers-Stiftung
Gregor Louisoder Umweltstiftung
Heinz Sielmann-Stiftung
Manfred-Hermsen-Stiftung
Michael Otto Stiftung
Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung
Sparkassen Stiftungen
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Stiftung Unternehmen Wald
Zukunftsstiftung Landwirtschaft
Aktuelle Informationen zum Förderschwerpunkt, den Antragsfristen und dem Eigenanteil finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten. Der Blick in die Förderbedingungen scheinbar fachfremder Stiftungen lohnt sich ebenfalls, denn oft werden Kommunikationsprojekte, Reisekosten oder der länderübergreifende Wissensaustausch unterstützt. Einen Überblick über alle deutschen Stiftungen gibt der Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Wirtschaftskooperationen
Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe aus der Region, die durch ihre Tätigkeit, ihre Produkte oder ihr Logo zum geplanten Projekt besonders passen könnten, kommen ebenfalls als Unterstützer in Betracht. Entscheidende Voraussetzung für eine Kooperation ist ein erkennbares Engagement von Firmen, die bereits Belange des Umwelt- und Naturschutzes im Betrieb umsetzen und sich in diesem Bereich weiterentwickeln wollen. Der NABU etwa arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich u. a. mit Unternehmen wie Volkswagen, KOSMOS, Tee- Gschwendner und Veolia zusammen. Unternehmen unterstützen gerne auch kleinere Projekte, wenn sie zur Firmenstrategie passen und ihnen Gelegenheit geben, die eigene Arbeit für biologische Vielfalt darzustellen. Sprechen Sie Unternehmen am besten direkt an und stellen Sie ihnen Ihr Projektkonzept vor.