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Mehr Informationen zur Patenschaft!NABU fordert klare Regeln für Kitesurfer
In den Schutzgebieten muss die Natur Vorfahrt haben
Gerade im küstennahen, flachen Wasser der Nationalparke und Vogelschutzgebiete kommen sich Kiter und brütende oder rastende Vögel sehr nah. Lange Zeit herrschte Unsicherheit wie groß die Scheuchwirkungen der großen Lenkdrachen und schnell über das Wasser gleitenden Surfbretter tatsächlich ist. Doch jüngere Studien belegen, dass Kitesurfer durch ihre hohen Geschwindigkeiten, die schnellen Richtungswechsel und die großen Lenkdrachen eine erhebliche Scheuchwirkung auf die Vogelwelt ausüben und den Zielen der EU-Vogelschutzgebiete entgegen stehen. Während einzelne Vogelarten, darunter z.B. Großmöwen, verhältnismäßig kurze Fluchtdistanzen besitzen, geht für andere Arten wir Stern-, Prachttaucher oder viele Entenvögel der Lebensraum großflächig verloren, wenn Kiter auf dem Wasser sind. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die kumulative Überlastung unserer Schutzgebiete durch die Vielzahl menschlicher Aktivitäten gelegt werden.
In seinem aktuellen Hintergrundpapier fasst der NABU aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zusammen und leitet daraus naturschutzfachliche Forderungen ab. Für den NABU ist klar: Das unregulierte Kitesurfen steht im Widerspruch zu den Zielen unserer Nationalparke und Vogelschutzgebiete. Kitesurfzonen dürfen daher nur außerhalb der Schutzgebiete oder per Ausnahmegenehmigung in den wenig von Vögeln genutzten Bereichen großer Nationalparke eingerichtet werden, wenn ihre Naturverträglichkeit vorher geprüft wurde. Die anstehende Novellierung der Befahrensverordnung für Bundeswasserstrassen muss genutzt werden, um einheitliche Vorgaben für das Kitesurfen entlang der deutschen Küste zu entwickeln. Nur so kann das Nebeneinander von Naturschutz und Wassersport im Einklang mit EU-Umweltrecht garantiert werden.
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