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Schweinswal, Sterntaucher & Co. müssen besser geschützt werden
In Nord- und Ostsee leben viele schützenswerte Arten. Doch selbst in den Natura-2000-Schutzgebieten gelingt es trotz bestehender Pläne nicht, die Meeresnatur vor den schädlichen Auswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten zu schützen. Es fehlt ein regulierendes Schutzgebietsmanagement: Meeresschutzgebiete schützen nur, wenn Managementpläne existieren und ihre Maßnahmen umgesetzt und kontrolliert werden. Dabei müssen Teilflächen der Meeresschutzgebiete frei von allen menschlichen Nutzungen bleiben!
Die bisher vom Bundesumweltministerium veröffentlichten Managementpläne für die Schutzgebiete in der Nord- und Ostsee tragen nicht ausreichend dazu bei, die Artenvielfalt zu schützen oder wiederherzustellen. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisiert der NABU die viel zu unkonkreten Einzelmaßnahmen für die Nordsee.
Wirksame Schutzgebiete brauchen gutes Management
Zwar schließen sie Regulierungslücken der Schutzgebietsverordnungen, indem erste Leitplanken für die Seeschifffahrt oder den Rohstoffabbau eingezogen wurden.
Doch noch immer fehlt die konsequente und kohärente Umsetzung europäischer Meeresschutzverpflichtungen, beispielsweise der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie oder der EU-Biodiversitätsstrategie. Damit bleiben nicht nur seltene Arten wie Haie und Rochen in der Nordsee unberücksichtigt, es gehen auch wichtige Instrumente für einen wirksamen Meeresschutz verloren.
In den Managementplänen fehlt bisher ein räumliches Regulierungskonzept, mit dem einzelne Zonen von wirtschaftlicher Nutzung ausgenommen werden könnten. Denn Grundschleppnetze, Sand- und Kiesabbau oder militärische Nutzung vertragen sich nicht mit den Zielen von Meeresschutzgebieten.
Strenger Schutz
Um dem weiter voranschreitenden Artenverlust in Nord- und Ostsee entgegenzuwirken und die Ökosystemleistungen der Meere zu erhalten, braucht es schnellstens wirksame Schutzgebiete und Bereiche, in denen die Natur kompletten Vorrang hat. In ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, zehn Prozent der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) gemäß EU-Biodiversitätsstrategie streng zu schützen, also Zonen frei von schädlicher Nutzung auszuweisen. Strenger Schutz muss demnach alle extraktiven und lebensraumverändernden Aktivitäten ausschließen.
Seit Jahren unterstützt der NABU die wissenschaftlich basierte Forderung, dass 50 Prozent der Meeresschutzgebiete frei von jeglicher schädlichen Nutzung sein müssen und hat in diesem Sinne Vorschläge für streng zu schützende Gebiete in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee entwickelt.
Die vom NABU ausgewählten Gebiete decken Bereiche mit der höchsten Dichte an streng geschützten Arten und Lebensräumen und ihrer Funktionen (unter anderem Nahrungs- und Fortpflanzungsgebiete) ab. Darunter befinden sich artenreiche Riffe, Schlickgründe und Sandbänke, Schweinswale und eine Vielzahl an Seevögeln wie Prachttaucher und Eisenten. Die Bundesregierung muss noch in dieser Legislatur streng geschützte Gebiete ausweisen, um den Artenverlust vor unseren Küsten zu stoppen. 50 Prozent der Meeresschutzgebiete müssen nutzungsfrei werden.
Hintergrund: Das Natura-2000-Schutzgebietsnetz
Seit 1992 bildet die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) die rechtliche Grundlage zum Schutz und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen in Europa. Die EU-Mitgliedsstaaten verpflichten sich, den „günstigen Erhaltungszustand“ von wildlebenden Arten und deren Lebensräumen wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern.
Wichtigstes Instrument der Richtlinie sind Schutzgebiete. Gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie bilden die FFH-Gebiete ein zusammenhängendes Netz von geschützten Lebensräumen: Natura 2000.
2007 bestätigte die EU-Kommission in der Nord- und Ostsee zehn Natura-2000-Gebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), der Region zwischen zwölf- und 200 Seemeilen vor der Küste. In der AWZ ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) für die Auswahl, das Management und das Monitoring der Natura-2000-Flächen verantwortlich. 2017 wurden die Gebiete zu sechs nationalen Naturschutzgebieten zusammengefasst und erhielten rechtskräftige Schutzgebietsverordnungen.
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