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Mehr Informationen zur Patenschaft!NABU-Fachgespräch zu Natura 2000
Diskussion zum Management der marinen Natura-2000-Gebiete
Auf Einladung des NABU trafen sich am 8. November 2013 in Berlin 30 Vertreter aus Fachbehörden von Bund und Ländern, Umweltverbänden sowie aus Politik und Wissenschaft, um über das zukünftige Management der Natura-2000-Gebiete in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der deutschen Nord- und Ostsee zu diskutieren. Seit dem Jahr 2007 sind diese Gebiete durch die Europäische Kommission anerkannt, doch noch immer liegen keine verbindlichen Rechtsverordnungen und Managementpläne vor. Die Veranstaltung bildete den vorläufigen Abschluss eines Verbändeprojekts, das durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gefördert wurde.
Der erste Veranstaltungsblock war geprägt durch die Darstellung der aktuellen Entwicklungen im Prozess. Besprochen wurden zum einen die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Entwicklung von Verordnungen und Managementplänen. Zum anderen wurden auch Möglichkeiten erläutert, wie durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds naturschutzfachliche Maßnahmen gefördert werden könnten.
Bereits zu Beginn der Veranstaltung wurde klar, dass es noch keinen zwischen BMU und BfN abgestimmten Fachentwurf für Schutzgebietsverordnungen gibt und auch keinen konkreten Zeitplan für dessen Veröffentlichung. Wie wichtig diese Verordnung jedoch ist, zeigte bereits der erste Vortrag zur aktuellen Situation der marinen Lebensräume und Arten in Nord- und Ostsee: Der Ostseeschweinswal sowie auch Riffe und Sandbänke in der Nordsee sind in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Dabei waren gerade sie entscheidend für die Auswahl der Schutzgebiete. Zudem stellte die Erstbewertung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der deutschen Nord- und Ostsee im Jahr 2012 ein alarmierendes Zeugnis aus. Nahezu alle Bestandteile der Ökosysteme - Plankton, Großalgen, Benthos, Fische, Vögel und Meeressäuger - erreichen nicht den gewünschten guten Umweltzustand.
Nach der Mittagspause tauschten die Anwesenden sich zur Einbindung von Natura 2000 in ein globales Schutzgebietsnetzwerk der Weltmeere aus und sprachen über die Herausforderungen von Meeresschutz in der Hohen See. Im letzten Block wurden rechtliche Möglichkeiten und Überlegungen für mögliche Fischereimaßnahmen diskutiert.
Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten und Lebensräume
Am Ende des Fachgesprächs stellte der NABU seine neue Broschüre „Natura 2000 in Nord- und Ostsee“ vor, die u.a. Vorschläge für geeignete Schutzmaßnahmen enthält. Diese orientieren sich an den naturschutzfachlichen Notwendigkeiten und den bekannten Mensch-Meer-Konflikten in ausgewählten Schutzgebieten: Noch immer fischt der Mensch in deutschen Schutzgebieten, Kies und Sand werden abgebaut, noch immer findet intensiver Schiffsverkehr und auch ungeleiteter Tourismus statt. Diese menschlichen Aktivitäten müssen reguliert und, wo notwendig, ausgeschlossen werden, um den bedrohten Arten den tatsächlichen Schutz zu bieten, der ihnen nach Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie zusteht. Die zentralen Forderungen des NABU sind:
- Menschliche Aktivitäten, die den Schutzzielen entgegenwirken, müssen ausgeschlossen werden.
- Mindestens 50 Prozent der Schutzgebietsfläche müssen nutzungsfrei bleiben.
- Auch geschützte Arten und Lebensräume nach der Helsinki-Kommission zum Schutz der Ostsee (HELCOM) und der Oslo-Paris-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR) müssen bei den Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden.
- Natura 2000 muss den Status einer ökologischen Vorrangfläche erhalten.
- Nur ökologisch nachhaltige Fischerei darf erlaubt werden.
- Alle Nutzungen in den Schutzgebieten sowie deren Verträglichkeitsstudien müssen öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die NABU-Broschüre „Natura 2000 in Nord- und Ostsee “ kann ab sofort kostenfrei im NABU-Shop bestellt oder an dieser Stelle heruntergeladen werden: