Durch die Verschmutzung und Eutrophierung der Meere werden Arten wie Seegraswiesen immer weniger. - Foto: NABU/Kim Detloff
Meeresnaturschutz im Nordostatlantik
Wie internationale Abkommen die Meere schützen
Der Nordostatlantik und insbesondere die Nordsee sind vom Menschen intensiv genutzte Meeresgebiete. Fischerei, Schifffahrt, Kies- und Sandabbau sowie der Aufbau von Offshore-Anlagen sind nur einige der menschlichen Aktivitäten, die die Ökosysteme der Meere und damit zahlreiche Arten und Lebensräume beeinträchtigen. Einhergehend mit der zunehmenden Verschmutzung der Meere, dem Eintrag von giftigen Substanzen und Düngemitteln (Eutrophierung) sowie den Auswirkungen des Klimawandels führte dies innerhalb der letzten Jahrzehnte zu einer deutlichen Abnahme einst häufiger Tierarten, wie z.B. des Dornhais und zur Zerstörung wichtiger Habitate, wie Seegraswiesen und Sandkorallenriffen.
Nationale und internationale Strategien
Während in den jeweiligen Hoheitsgewässern (bis 12 Seemeilen) und in den Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ, 12 bis 200 Seemeilen) der Anrainerstaaten Maßnahmen zum Schutz der Meere durch nationale Gesetzgebungen und Strategien geregelt werden – in Deutschland sind dies u.a. das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder die "Nationale Strategie zum Schutz der Meere" - unterliegen Gebiete jenseits dieser Bereiche, die sogenannte Hohe See, anderen Rechtsgrundlagen. Hier regelt z.B. das Seerechtsübereinkommen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS), auch die "Verfassung der Meere" genannt, die menschlichen Aktivitäten und internationale Abkommen wie die Convention on Biological Diversity (CBD) haben zum Ziel, die marine Lebensvielfalt zu erhalten und ökologisch besonders wertvolle Gebiete unter Schutz zu stellen.
Länderübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen von OSPAR
Für den Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ist das Regionalabkommen OSPAR (OSlo-PARis-Konvention) zuständig. Das OSPAR-Konventionsgebiet umfasst ein Areal von 13 548 111 km2 und erstreckt sich vom Nordpol über Grönland bis zu den Azoren, einschließlich der europäischen Küstengewässer und der Nordsee (Abb. 2).
Seit 1998 ist auch der Meeresnaturschutz integraler Bestandteil des OSPAR-Abkommens (Anlage V). Neben Deutschland haben 14 weitere Staaten und die EU die Konvention ratifiziert und Beschlüsse der OSPAR-Kommission sind für die Mitgliedsstaaten rechtlich bindend. Die OSPAR-Empfehlungen und Beschlüsse tragen damit wesentlich dazu bei, die Ziele der Meeresstrategierahmenrichtlinie zu erreichen. Ausweisung und Management von Meeresschutzgebieten, sowohl in den nationalen Hoheitsgewässern als auch auf der Hohen See, sind dabei eine unerlässliche Stütze für den Arten- und Habitatschutz.
NABU-Engagement bei OSPAR
Im Rahmen eines durch das Bundesamt für Naturschutz geförderten Forschungsprojektes engagiert sich der NABU dafür, durch naturschutzfachliche Analyse und Bewertung von Schutzmaßnahmen, durch aktive Beteiligung an relevanten OSPAR-Prozessen und Mitarbeit in verschieden Arbeitsgruppen den Meeresnaturschutz national und international zu stärken.
Vision: ein ökologisch kohärentes Schutzgebietsnetzwerk
Auch wenn sich der Nordostatlantik bzw. die Nordsee nicht in einem guten Umweltzustand befinden, so müssen die von OSPAR gefassten Beschlüsse z.B. im Bereich der Schutzgebietsausweisung, doch als Fortschritte für den Meeresnaturschutz angesehen werden. So hat sich die Anzahl der Schutzgebiete im Nordostatlantik seit 2010 fast verdreifacht und auch deren Gesamtfläche hat sich von 1,06% auf 5,9% erhöht (Abb. 3). Nichtsdestotrotz ist das ambitionierte Ziel der CBD 10% der Meeresgebiete bis 2020 unter Schutz zu stellen noch weit entfernt und auch das Ziel, Erhalt und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt im Meer, des Schutzgebietssystems Natura 2000 keineswegs erreicht (fast alle OSPAR Meeresschutzgebiete in der deutschen AWZ sind auch als Natura 2000 Gebiete gemeldet). Ferner ist die ökologische Kohärenz, also der funktionelle Lebensraumverbund, des Schutzgebietsnetzwerks noch nicht vollends realisiert.
Um diese Lücken zu schließen und einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes der eigenen Gewässer und der Meeresumwelt im Allgemeinen entgegenzuwirken, erarbeitet der NABU wissenschaftlich fundierte Vorschläge für konkrete Schutzgebiete und Maßnahmen und entwickelt Bewertungskriterien für ein effektives Schutzgebietsmanagement. Des Weiteren ist der NABU bestrebt, durch eine rechtliche Absicherung der Schutzgebiete und Maßnahmen eine gesunde und artenreiche Meeresumwelt auch für zukünftige Generationen zu erhalten.
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