Sorgen Sie gemeinsam mit uns dafür, dass Tiere und Lebensräume in Nord- und Ostsee eine Zukunft haben. Werden Sie jetzt Meeres-Pate oder Patin!
Mehr Informationen zur Patenschaft!Gaspipelines durch Meeresschutzgebiete?
„Nord Stream 2“ ist unnötiger Eingriff in sensible Ökosysteme
Das Gaspipeline-Projekt „Nord Stream Pipeline 2“ (NSP2) soll vom russischen Ust-Luga hin nach Deutschland Gas transportieren – und das mindestens 50 Jahre lang. Die Pipeline ist jedoch für die Gasversorgung Deutschlands nicht erforderlich. Das zeigt bereits ein Gutachten aus dem Jahr 2018, das im Januar 2021 von einem weiteren Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bestätigt wird.
Zudem widerspricht der Betrieb der Pipeline bis mindestens 2070 den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens. Nach diesem müssen wir bis zum Jahr 2050 auf alle fossilen Energieträger verzichten, der Erdgasverbrauch muss schon vorher deutlich sinken. Die dafür notwendige Energiewende wird durch den massiven Import fossilen Gases blockiert. Der NABU lehnt deshalb den Bau sowie den Betrieb der Nord Stream 2 Pipeline ab.
Besonders kritisch für den NABU stellt sich die Durchquerung von fünf Natura-2000-Gebieten in den Küstengewässern und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Deutschland dar. Pro Leitungsstrang sollen etwa 100.000 betonummantelte Rohre verlegt werden. Eine Unmasse an Material, das nichts in der marinen Umwelt zu suchen hat. Auch die kumulativen Projektwirkungen werden vernachlässigt: in der Nord Stream 2-Logik rechtfertigt der schlechte Zustand der Ostsee die Umweltauswirkungen – aber das ist der falsche Ansatz. Gerade Eingriffe in sensible und stark vorgeschädigte Ökosysteme wie die Ostsee sind für den NABU unvertretbar.
Paradoxon Vogelschutzgebiet: Großbaustelle anstatt Rückzugsrefugium für seltene Arten
Mit jährlich 1,25 Millionen rastenden Meeresvögeln gilt die Pommersche Bucht als eines der zehn wichtigsten Überwinterungsgebiete der Ostsee. Die räumliche Abgrenzung der Vogelschutzgebiete erfolgte insbesondere nach den Anhang-I-Arten der Vogelschutzrichtlinie: Seetaucher, Rothalstaucher, Eis- und Samtenten. In der ersten Genehmigung 2018 wurde deshalb die besonders sensible Rastzeit im Winter vom Bau ausgespart. Seitdem weicht Nord Stream 2 diese Einschränkung immer weiter auf.
So genehmigte am 14. Januar 2021 das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den zweiten Änderungsantrag der Nord Stream 2 AG. Demnach können die fehlenden 30 Kilometer Gaspipeline auch in der Zeit der Wintervogelrast im Vogelschutzgebiet von Oktober bis Mai gebaut werden. Nicht nur das Bundesamt für Naturschutz befürchtet dadurch erhebliche Auswirkungen auf streng geschützte Vögel. Der NABU prüft die rechtlichen Möglichkeiten, die Aufnahme der Bauarbeiten im Vogelschutzgebiet zu verhindern. Denn die Bauarbeiten würden die eigentlichen Ziele von Schutzgebieten konterkarieren: ein sicherer Aufenthaltsraum für Arten zu sein.
Mangelhafte Unterlagen konterkarieren Verbändebeteiligung
Ein wichtiger Punkt für Umwelt- und Naturschutzverbände ist die Prüfung von Daten, auf die sich die Antragsteller für die Erheblichkeitseinschätzung der Eingriffe bezieht. NSP2 beruft sich dabei oftmals auf Monitoringdaten, die nicht zugänglich sind. Rohdaten und Berichts zur unabhängigen Bewertung fehlen. Für den NABU ein offensichtlicher Mangel.
Darüber hinaus fehlen Untersuchungen zu möglichen Gefahren für die Gaspipelines durch die Übungen der Marine im militärischen Übungsgebiet Pommersche Bucht sowie Aussagen dazu, wie mit zu erwartenden Sprengungen und Bergungen von Munitionsaltlasten im Trassenverlauf umgegangen werden soll (Worst-Case-Szenario). Die Pommersche Bucht ist Lebensraum der einzigen heimischen und besonders lärmsensiblen Walart, dem Schweinswal.
Ein fachgerechter Ausgleich der Eingriffe ist nicht absehbar
Für Eingriffe in die natürliche Umwelt muss gesetzlich vorgegeben ein Ausgleich oder Ersatz geschaffen werden, der unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgleicht oder kompensiert. Der Verursacher muss also Maßnahmen umsetzen, die dem geschädigten Ökosystem zugutekommen. Für den Pipeline-Abschnitt in der Ausschließlichen Wirtschaftszone sieht die Genehmigung jedoch lediglich Ersatzgelder vor. Das widerspricht Naturschutzrecht. Der NABU hat dagegen bereits 2018 Widerspruch eingereicht.
Was tut der NABU?
- Der NABU hat bereits 2018 Klage gegen den küstennahen Abschnitt der Pipeline eingereicht, die noch nicht entschieden ist. Auch wenn wir den Bau nicht stoppen konnten, geht die Pipeline vielleicht nie in Betrieb. Das wäre eine gute Nachricht für unser Klima.
- Ebenfalls 2018 hat der NABU Widerspruch gegen den Bau in der Ausschließlichen Wirtschaftszone eingereicht und baut diesen wegen der Salamitaktik von Nord Stream 2 immer weiter aus.
vollständige Stellungnahme des NABU Mecklenburg-Vorpommern
Die Umweltverbände BUND, NABU und WWF sowie die Michael Succow Stiftung lehnen eine Mitarbeit in der Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern entschieden ab. Mehr →
Der NABU hat zum geplanten Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 umfangreich Stellung genommen. Diese soll durch die gesamte Ostsee gebaut werden, um russisches Erdgas nach Deutschland zu transportieren. Das Vorhaben ist rechtswidrig und zerstört Schutzgebiete. Mehr →
Klage des NABU
Die Gaspipeline Nord Stream 2 mitten durch fünf Schutzgebiete in der Ostsee schädigt die empfindliche Meeresumwelt. Diese Schäden müssen kompensiert werden. Der NABU hat zwei Klagen gegen den Bau der Pipeline eingereicht. Mehr →