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10-Punkte-Plan: Nord- und Ostsee brauchen jetzt Schutz
Das Montrealer Weltnaturschutzabkommen (CBD COP15, 2022) und das Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen (BBNJ, 2023) geben die Richtung vor: Wir müssen die Weltmeere besser schützen. Die Ampel-Koalition startete Ende 2021 mit großen Hoffnungen. Sie kündigte nicht weniger als eine „Meeresoffensive zum Schutz der Meeresnatur an“ und erkannte an, dass intakte Meere für den Klimaschutz und die Naturvielfalt unabdingbar sind. Über zwei Jahre später ist die Bilanz noch ernüchternd: Die Bundesregierung hängt beim Schutz der Nord- und Ostsee hinter den eigenen Vorgaben hinterher, unseren Meeren geht es zunehmend schlechter.
Der beschleunigte Ausbau von Offshore-Windenergie und die damit verbundenen Planbeschleunigungsmaßnahmen der Bundesregierung setzen den marinen Naturschutz an vielen Stellen außer Kraft. Noch immer setzt die Politik die nötigen Schutzmaßnahmen für marine Arten und Lebensräume nicht um. Dabei steht schon jetzt ein Drittel der Arten in der Nord- und Ostsee auf der Roten Liste und internationale Abkommen und europäische Richtlinien geben vor, was längst zu tun wäre:
Internationale Abkommen und europäische Richtlinien
Auf EU-Ebene sind es vor allem die Maßnahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie sowie das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000, welche die Meere in einen guten Umweltzustand versetzen sollen.
Das Weltnaturschutzabkommen aus dem Dezember 2022 verpflichtet auch Deutschland, bis 2030 ein Drittel seiner Land- und Meeresflächen wirksam zu schützen, 30 Prozent der zerstörten Lebensräume wiederherzustellen und den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen zu halbieren. Konkrete Maßnahmen für diese Ziele müssen jetzt auf nationaler Ebene folgen.
Das globale Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen aus dem März 2023 soll helfen, Meeresschutzgebiete jenseits nationaler Hoheitsgebiete (BBNJ) festzulegen. Darüber hinaus legt es erstmals Regeln für wirtschaftliche Aktivitäten auf der Hohen See und den Umgang mit den genetischen Ressourcen der Ozeane fest.
Gemeinsam für gesunde Meere
Im Papier „10 Punkte für den Schutz der Meere“ beschreibt der NABU notwendige Schritte für die Trendwende in der deutschen Meerespolitik und erinnert dabei an die Zusagen der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag. Es reicht nicht, nur über Schutzmaßnahmen zu reden.
Der NABU fordert neue Strukturen und verbesserte Rahmenbedingungen für den Schutz von Schweinswalen und Seevögeln, artenreichen Riffen und Seegraswiesen und unsere Meere. Sie sind überlebenswichtig: Sie liefern Sauerstoff, speichern Kohlenstoff, beherbergen eine faszinierende Artenvielfalt – von winzigen Tieren am Meeresboden bis zu Seevögeln – und schützen ganz nebenbei noch unsere Küsten. Ohne gesunde Meere sieht es auch für uns Menschen düster aus. Schützen wir unsere Meere, schützen wir das Klima und unsere Lebensgrundlagen.
Konkret geht es unter anderem um:
- Den Ökosystemansatz und das Vorsorgeprinzip als Richtschnur deutscher Meerespolitik
- Eine verbindliche Meeresverordnung in einer Gesetzgebung für die Meeresnatur
- Wirksame Meeresschutzgebiete und einen Wiederherstellungsplan Meer
- Den naturverträglichen Ausbau der Windenergie auf See
- Eine zukunftsfähige Fischerei und die internationale Vorreiterrolle Deutschlands
Der 10-Punkte-Plan im Detail
1. Zukunfts‐Prinzipien der Meerespolitik
Um die Vielfalt unserer Meere, ihre Wechselbeziehungen und Systemfunktionen zu erhalten und wiederherzustellen, müssen
- das europarechtliche Vorsorgeprinzip,
- das Verursacherprinzip,
- der Ökosystemansatz als Grundlage der Raumordnung
- und die UN‐Nachhaltigkeitsziele
zur verbindlichen Richtschnur politischer Entscheidungen werden.
2. Gemeinsamer Kurs: Gesunde Meere
Zu oft blockieren sektorale Interessen den Schutz der Meere. Ziel muss sein, alle Ministerien hinter einer gemeinsamen, verbindlichen Strategie und Rechtsverordnung zu vereinen.
- Einvernehmens-Erfordernisse anderer Ministerien müssen bei notwendigen Schutzmaßnahmen abgebaut werden. Es braucht ein Veto für die Natur.
- Es braucht mehr Personal für den Meeresschutz im Bundesumweltministerium und dessen Behörden.
3. Lebensgrundlage Meer gesetzlich sichern
Wie der Schutz des Klimas ist der Schutz der Biodiversität Lebensgrundlage nach Artikel 20a Grundgesetz.
- Der beschleunigte Schutz der Natur an Land und auf See muss als überragendes öffentliches Interesse im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §2) festgeschrieben werden.
- §57 und §56 des BNatSchG brauchen Novellierungen, die die Anforderungen der EU‐Biodiversitätsstrategie, der EU-Wiederherstellungs‐Verordnung und die Beschlüsse der Weltnaturkonferenz CBD COP 15 verbindlich aufgreifen und komplizierte Ausnahmen für wirtschaftliche Aktivitäten (zum Beispiel Abbau von Bodenschätzen) korrigieren.
4. Verbesserungsgebot: Ein Plus fürs Meer
Das Konzept „Nature Positive“ der G7-Staaten muss auch in der deutschen Meerespolitik umgesetzt werden:
- Bei der Umsetzung von Plänen und Projekten sollte in Summe ein Zugewinn für die marine Biodiversität und ökologische Funktionen herauskommen.
- Grundsätzlich ist der Erhalt der biologischen Vielfalt in allen Abwägungsentscheidungen zu stärken.
5. Fischerei der Zukunft
Die Fischerei der Zukunft muss zu gesunden Ökosystemen und wachsenden Fischbeständen beitragen. Es braucht eine zukunftsfähige Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU, die den europäischen Zielen zum Schutz der marinen Biodiversität folgt:
- Schädliche Fischereimethoden wie Grundschleppnetze müssen aus Schutzgebieten ausgeschlossen,
- Fangquoten ausschließlich wissenschaftsbasiert und anhand transparenter, ökologischer Kriterien vergeben werden.
6. Meeresraumplanung am Ökosystem ausrichten
Die marine Raumordnung entscheidet mit der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie über das Erreichen des guten Umweltzustands der Meere.
- Der Ökosystemansatz muss als Grundlage in das Raumordnungsgesetz (ROG, Abs. 1) festgeschrieben werden und die parlamentarische Beteiligung und Kontrolle in § 17 sichergestellt werden. Das entspräche der EU-Meeresraumordnungs‐Richtlinie. Nach dem Ökosystemansatz wird die maritime Nutzung streng an den ökologischen Gegebenheiten ausgerichtet.
- Das ROG muss ökologisch wichtige Gebiete für Wiederherstellungsmaßnahmen festlegen und weitere Flächen zur Kompensation von Eingriffen und für prioritäre Naturschutzmaßnahmen sichern.
7. Naturverträgliche Energiewende auf See
Anstatt ökologische Standards für den Ausbau der Windenergie abzubauen, braucht es eine Qualitätsoffensive in der Genehmigung und wirksame Schutzkonzepte. Insbesondere in Nähe zu wichtigen Vogelzugrouten, Nahrungs‐ und Rastgebieten geschützter Arten.
Wo Belastungen nicht vermieden werden können, müssen vorab wirksame Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden, um eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betroffenen Arten zu verhindern.
- Die Belastungen der Nord- und Ostsee (vor allem Fischerei und Schifffahrt) müssen insgesamt reduziert werden, erst ein guter Umweltzustand von Nord‐ und Ostsee ermöglicht einen naturverträglichen Zubau der Offshore‐Windenergie.
- Es braucht einen stufenweisen Ausbau der Windenergie, in einem lernenden System mit kluger, ökosystembasierter Standortwahl.
8. Meeresschutzgebiete, die schützen
Effektiv gemanagte Meeresschutzgebiete sind das Rückgrat des marinen Naturschutzes. Mit 45 Prozent der deutschen Nordsee hat Deutschland das Ziel der Weltnaturkonferenz CBD COP 15 übererfüllt. Wie aber machen wir den Schutz wirksam? Die Managementpläne für Meeresnaturschutzgebiete müssen streng an den naturschutzfachlichen Erfordernissen ausgerichtet, regelmäßig angepasst werden:
- Wirksam bedeutet, schädliche Nutzungen (Schifffahrt, Fischerei, Offshore-Windenergie, Sand- und Kiesabbau) großflächig auszuschließen.
- Laut Koalitionsvertrag sollen zehn Prozent der AWZ nutzungsfrei sein. Perspektivisch aber sollte die Hälfte der Meeresschutzgebiete ausschließlich der Natur vorbehalten sein.
9. Wiederherstellungsplan Meer
Um Meere als marine Kohlenstoffsenken zu stärken und Maßnahmen des Klima-, Küsten- und Ökosystemschutzes zusammenzuführen, braucht einen „Wiederherstellungsplan Meer“. Der NABU fordert:
- Mindestens 20 Prozent von Nord- und Ostsee in einen natürlichen Zustand zu versetzen.
- Für den „Wiederherstellungsplan Meer“ als Teil des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ ein eigenes Budget von mindestens 100 Millionen Euro.
10. Deutschland als globaler Meeres‐Champion
Der Erfolg der deutschen Meerespolitik und dem Schutz der Biodiversität hängt an ambitionierten internationalen Verhandlungen. Das Bundesumweltministerium braucht ein Zustimmungsvorbehalt (Einvernehmen) bei allen internationalen Entscheidungen mit Relevanz für den Schutz der marinen Biodiversität, und Deutschland muss sich u. a. für
- eine ambitionierte Umsetzung des UN-Abkommens zum Schutz der Weltmeere außerhalb nationaler Hoheitsgebiete (BBNJ)
- und den effektiven Schutz der Tiefsee vor schädlichen Nutzungen (vor allem Fischerei, Tiefseebergbau) stark machen.
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