8 Hektar junger Eichenwald stehen am Tollensesee zum Verkauf. Genau jetzt zum Fest. Wenn wir sie gemeinsam erwerben, kann er sich zum für alle Zeit ungestörten, artenreichen Urwald entwickeln.
Jetzt spenden!Fuldaer Erklärung zum Streuobstbau 2007
An über 120 Orten oder Regionen in Deutschland, zunehmend auch in Luxemburg, Österreich und der Schweiz werden so betriebswirtschaftliche Interessen und Naturschutzkriterien erfolgreich verknüpft. Das bedeutet faire Preise nicht nur für Projekte in aller Welt, sondern auch für die Landwirte bei uns.
In Kooperation mit vielen Keltereien erzielen die getrennt erfassten, verwerteten und vermarkteten Streuobstprodukte in Deutschland einen Marktwert von weit über 20 Millionen Euro bei stark steigender Tendenz.
Die Premiumqualität der Streuobstprodukte spielt für das gutes Image, als Grundlage für ein erfolgreiches Marketing und als Grundlage für faire Preise für die Streuobstbewirtschafter eine große Rolle. Sie soll künftig noch mehr an Bedeutung gewinnen.
Vor diesem Hintergrund fordern wir gemeinsam:
Generell soll die öffentliche Hand Forschung, Beratung, Aus- und Fortbildung, Anbau- und Vermarktungsförderung und Werbung im Obstbau bevorzugt auf den Streuobstbau ausrichten. Im einzelnen fordern wir zur Unterstützung unserer marktwirtschaftlichen Aktivitäten und zur Honorierung der dem Gemeinwohl dienenden Leistungen:
- den Verzicht auf Gentechnik im Obstbau
- die Abschaffung der Kriterien für "Form", "Farbe" und "Größe" aus den EU-Handelsklassen für Obst
- die Einhaltung des kleinsten gemeinsamen Nenners der Aufpreisvermarkter schon seit dem 1. bundesweiten Treffen 1996 bezüglich der Streuobststandards auch bei Anträgen für EU-Herkunftsschutz als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützte geographische Angabe (g.g.A.) und garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) und damit für eine weltweite Bewerbung mit den dazugehörigen EU-Herkunftszeichen: 100% Hochstamm auf Sämlingsunterlage, kein Einsatz chemisch-synthetischer Behandlungsmittel
- die Förderung des Streuobstbaus (Hochstamm-Obstbau bzw. landschaftsprägender Extensiv-Obstbau ohne Einsatz chemisch-synthetischer Behandlungsmittel, mit Nachpflanz- und Pflegegebot) im Rahmen der EU-Agrarumweltprogramme mit mindestens 500 /ha, sowie einen finanziellen Rahmen, der Neuanträge während der gesamten Vertragslaufzeit ermöglicht
- im Hinblick auf die europaweite Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für das Ökosystem Streuobstwiese die Einrichtung eines eigenen internationalen Kompetenzzentrums oder Institutes für Streuobstbau unter Beteiligung der Umwelt- und Landwirtschaftsverbände beim Bundesamt für Naturschutz noch vor der weltweiten Konferenz zur Biologischen Vielfalt 2008 in Bonn
- eine staatlich koordinierte und unterstützte fachlich fundierte Bestandsaufnahme von Obstarten und Obstsorten als essentielle Grundlage für Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität
- den gesetzlichen Schutz der Streuobstbestände über die Biotopschutzregelung der Bundesländer zu verankern (dies ist bereits in Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Grundsatz realisiert, wenn auch nicht immer vorbildlich)
- die Genehmigung von Ausgleichsmaßnahmen durch die Anlage von Streuobstwiesen nur dann, wenn der Eingreifer zusammen mit der Finanzierung einer qualifizierten Pflanzung auch die Finanzierung der qualifizierten Pflege der Bäume für einen Zeitraum von 30 Jahren übernimmt (Pflegebindung für 30 Jahre bei Ausgleichsmaßnahmen)
- die Förderung von Vermarktung und Werbung für getrennt erfasstes Streuobst durch Bundesländer vergleichbar der Förderung in Baden-Württemberg (Öffentlichkeitsarbeit und Kontrollen)
- eine konsequente Berücksichtigung der Umwelt- und Klimabilanzen als Kriterium jeglicher obstbaulicher Förderung.