8 Hektar junger Eichenwald stehen am Tollensesee zum Verkauf. Genau jetzt zum Fest. Wenn wir sie gemeinsam erwerben, kann er sich zum für alle Zeit ungestörten, artenreichen Urwald entwickeln.
Jetzt spenden!Sortenvielfalt auch im Streuobst bedroht
Bündnis fordert Umsteuern bei Neufassung des Saatgutrechts
15. August 2013 - Nicht der freie Austausch von Saatgut, die Erhaltung und gemeinsame Fortentwicklung der Obst-, Gemüse- und Getreidesorten Europas stehen im Mittelpunkt, sondern deren Kontrolle durch Bürokratien und Unternehmen. Dies wird von 16 Verbänden in einer Gemeinsamen Erklärung mit dem Titel „Konzernmacht über Saatgut – Nein Danke“ kritisiert. Denn über die Hälfte des Saatgut-Weltmarkts wird von nur drei Konzernen kontrolliert. Angeboten wird zwar eine „Nischenregelung“ für Kleinbetriebe, aber mit dieser wird die bisherige Bürokratie durch neue ersetzt.
Die sechs zentralen Forderungen der Unterzeichner lauten:
- Der Anwendungsbereich der Gesetzgebung muss sich auf die Vermarktung von Saat- und Pflanzgut allein für den kommerziellen Anbau und oberhalb bestimmter Mengen beschränken!
- Der Austausch von Saat- und Pflanzgut unter Bauern und Gärtnern muss frei bleiben. Er darf nicht von der Verordnung geregelt werden.
- Der Verkauf von Vielfaltssorten muss frei bleiben, er ist für deren Erhaltung und weitere Verbreitung noch wichtiger als der Tausch. Eine Registrierung aller Menschen und Organisationen, die Vielfaltssorten verkaufen, ist nicht angemessen, auch nicht aus Pflanzengesundheitsgründen, und darf nicht Vorschrift werden!
- Für die Vermarktung traditionell gezüchteter Sorten muss die amtliche Marktzulassung freiwillig sein, sofern darauf keine geistigen Eigentumsrechte (Sortenschutz oder Patente) beansprucht werden.
- Die Zulassungskriterien und Testverfahren amtlicher Marktzulassungen dürfen Sorten für den Ökolandbau nicht länger benachteiligen.Die Zulassungskriterien und Testverfahren amtlicher Marktzulassungen dürfen Sorten für den Ökolandbau nicht länger benachteiligen.
- Bei amtlich zugelassenen Sorten und Pflanzenmaterial ist Transparenz sicher zu stellen: sowohl über die erteilten geistigen Eigentumsrechte, als auch über verwendete Techniken wie Hybridzucht oder die neuen gentechnikähnlichen Züchtungsmethoden!
Gefahr für die Obstsortenvielfalt?
Ministerin Aigner muss sich für mehr Gestaltungsspielraum bei EU-Richtlinie einsetzen
09. April 2010 -
In den nächsten Wochen will die EU einen Vorschlag zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/90 zum „Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung“ auf EU-Ebene vorlegen.
Einerseits sehen die EU-Richtlinie beziehungsweise ihre Umsetzung ein hohes Maß an Reglementierungen und einen enormen finanziellen wie auch bürokratischen Aufwand für die Registrierung der Obstsorten vor: Alle Obstsorten (historische und neu entstandene), die weiter für den Handel zugelassen sein sollen, müssen angemeldet werden. Andererseits lässt die EU Spielraum für Regelungen im Sinne der Obstsortenvielfalt als Bestandteil der Biodiversität.
Der NABU fordert Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner auf, sich für die Nutzung des Gestaltungsspielraums im Sinne der Biodiversität einzusetzen. Diejenigen Sorten, die „dem Erhalt der genetischen Diversität dienen“ (sogenannte „Biodiversitätssorten“), aber auch die Sorten, die aus traditioneller Züchtung neu hervor gehen, sollten aus dem aufwändigen Registrierungsverfahren herausgenommen werden – oder die Kosten für die Registrierung und Erstellung der Sortenbeschreibungen sollten langfristig von staatlicher Seite getragen werden.
Weiterhin fordert der NABU eine Beteiligung derjenigen Verbände an dem Prozess der Umsetzung der Richtlinie, die ihre Arbeit der biologischen Vielfalt der Obstsorten widmen.
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