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Streuobst-Projekt erfolgreich gestartet
23 Projekte nehmen an „Gemeinsam für Streuobstparadiese“-Programm teil
Der NABU Landesverband Sachsen und der NABU Bundesfachausschuss Streuobst haben mit der Unterstützung der Deutschen Postcode Lotterie ein Förderprogramm für die zukunftsfähige Anlage und Unterhaltung von Streuobstwiesen gestartet. 68 Bewerbungen aus allen 16 Bundesländern und 418.304,73 Euro, die nun ausgeschüttet werden, das sind die „harten“ Fakten zum Ergebnis unseres Förderaufrufs.
„Die Anzahl und Vielfalt der eingegangenen Anträge hat uns positiv überrascht“, so die Organisator*innen. Die verfügbaren Mittel seien um das Dreifache überzeichnet worden, was die Notwendigkeit von Mikroprojekten für die Erhaltung von Streuobstwiesen unterstreiche.
Streuobstwiesen sind durch den Menschen entstandene Biotope und somit Teil unserer Kulturlandschaft. Sie sind wichtig für die Artenvielfalt: Eine einzige Streuobstwiese kann bis zu 450 Pflanzenarten und 3.000 Tierarten beheimaten.
Aus fast allen Bundesländern wurden Projekte mit verschiedensten Inhalten eingereicht: Nachpflanzung, fachgerechte Baumpflege, Flächenkauf, Anschaffung von Werkzeug und Maschinen, Schnittkurse für Kinder und Erwachsene, Umweltbildung mit Schulen und Kitas, Pflanzung von „alternativen“ Obstbäumen wie Kaki und Pfirsich, Trestersaat und Sämlingsunterlagen von Methusalembäumen.
„Leider mussten wir viele gute Anträge ablehnen, die wir gerne unterstützt hätten“, heißt es weiter. „Wir bemühen uns daher um eine Anschlussfinanzierung und bitten die Antragsteller*innen, die nicht ausgewählt wurden, um Geduld.“
Die 23 ausgewählten Projekte haben ihre Zuschussvereinbarungen bereits 2024 erhalten.
Ein Gewinner konnte sein Projekt bereits starten: Die Oberlausitz-Stiftung hat die abgebildeten Kerne inzwischen auf einer Streuobstwiese ausgesät. „Wir drücken die Daumen, dass möglichst viele keimen werden.“ So sollen „klimafitte“ Sämlinge mit Pfahlwurzel entstehen, die später veredelt werden. Über die Ergebnisse aller spannenden Projekte wird es auf dieser Seite künftig weitere Berichte geben.
Rahmenbedingungen
Was wird gefördert?
Gesucht werden besondere Ideen zur Verbesserung und Wiederherstellung von artenreichen Streuobstflächen. Dabei fördern wir beispielsweise praktische Naturschutzprojekte vor Ort, wie Maßnahmen zum Erhalt, Pflege und Neuanlage (ausschließlich Hochstamm-Pflanzungen) von Streuobstwiesen sowie innovative Projekte zur Erzeugung, Vermarktung und Verarbeitung von Streuobst.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine sowie Privatpersonen und Unternehmen in Kooperation mit gemeinnützigen Vereinen.
Die Fördersumme muss mindestens 1.000 Euro und darf maximal 10.000 Euro betragen. Die Förderung erfolgt projektbezogen mit 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, der Eigenanteil kann auch durch Erbringung von ehrenamtlichem Engagement (15 €/h) erbracht werden.
Nicht gefördert werden Umweltbildungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit, wenn diese mehr als 50 Prozent der Fördersumme ausmachen.
Projekte, die durch bestehende Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder abgedeckt werden, sind in der Regel nicht förderfähig.
Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen des Vergabegremiums ist ausgeschlossen.
Projekte, die bereits begonnen haben oder bereits abgeschlossen sind, sind nicht förderfähig. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.
Bewerbungszeitraum
Die Bewerbungsfrist endet am 15. November 2024.
Das Vergabegremium entscheidet im November 2024 über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Alle Bewerbungen werden im Anschluss über die Entscheidung informiert.
Projektlaufzeit
Projekte müssen bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein.
Vergabe
Das Vergabegremium bewertet die beantragten Projektideen. Es wird ausschließlich über die komplette, beantragte Summe entschieden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden nicht anteilig auf die Projekte verteilt. Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen des Vergabegremiums ist ausgeschlossen.
Abwicklung
Nach der Auswahl koordiniert die Projektleitung die Unterzeichnung einer Zuschussvereinbarung und steht für alle weiteren Fragen zur Verfügung. Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss. Anschlussfinanzierungen oder Mehrkosten können nicht gefördert werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine sowie Privatpersonen und Unternehmen in Kooperation mit gemeinnützigen Vereinen. Der aktuelle – und über den Projektzeitraum gültige – Freistellungsbescheid des Finanzamtes ist dem Antrag beizufügen.
Gewährung von Fördermitteln
Die Auszahlung erfolgt nach beidseitiger Unterschrift der Zuschussvereinbarung, und Vorlage des aktuellen Freistellungsbescheids.
Spätestens zum 28.02.2026 sind die bisherigen Erfolge sowie zahlenmäßigen Ausgaben per Berichtsvorlage und Belegliste (siehe Downloads) an paradiese@streuobst.de einzureichen.
Für die mit den Fördermitteln angeschafften Güter besteht eine Zweckbindung. Der Fördermittelgeber geht davon aus, dass durch Fördermittel angeschaffte Güter der geförderten Organisationen über das Ende des Förderzeitraums hinaus zur Verfügung stehen und nicht vor Ablauf der üblichen Nutzungsdauer veräußert werden. Eine Veräußerung vor Ablauf der üblichen Nutzungsdauer ist nur mit Genehmigung des Fördermittelgebers erlaubt.
Kommunikation
Auf www.streuobst.de sowie auf www.nabu-sachsen.de werden ausgewählte Projekte vorgestellt. Ziel der Informations- und PR-Maßnahmen ist es, neben der Projektinhalte den NABU, die NABU-Obstsortenparadiese und die Deutsche Postcode Lotterie bekannter zu machen.
Falls Sie eine für professionelle/berufliche/gewerbliche Zwecke genutzte Internetseite betreiben (gilt auch für Internetauftritte von Verbänden, Vereinen, etc.), haben Sie während der Durchführung des Vorhabens die Öffentlichkeit über das Vorhaben und über die Unterstützung durch den NABU und die Deutsche Postcode Lotterie auf der Internetseite zu informieren.
Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen des Begünstigten wird auf die Unterstützung des Vorhabens durch den NABU und die Deutsche Postcode Lotterie hingewiesen (Logos werden bei Bewilligung übergeben).
Auf Titelblättern von Veröffentlichungen (Broschüren, Faltblätter. Flyer, Mitteilungsblätter, Lehrgangsmaterialien, Präsentationen, audiovisuelles Material etc.) und Plakaten der finanzierten Vorhaben und Aktionen muss gut sichtbar die Logokombination dargestellt werden.
Download
Obstwiesen sind artenreiche Lebensräume und beherbergen eine große Anzahl von Tieren und Pflanzen. Der NABU setzt sich für den Erhalt und die Neuanlage von Obstwiesen ein. Mehr →
Warum es nicht einmal mit der Eigenproduktion von „flüssigem Obst“ versuchen? Säfte, Obstweine, Obstbrände, Ansatzschnäpse oder Liköre herzustellen, ist gar nicht so schwer – wenn man weiß wie, etwas kreative Phantasie mitbringt und die nötige Ausrüstung hat. Mehr →