In diesen Zeiten schöpfen wir besonders viel Kraft in der Natur. Werden Sie NABU-Mitglied und helfen Sie mit, damit wir die Natur auch in Zukunft genießen können.
Jetzt NABU-Mitglied werden!GAP, Greening, Cross Compliance – wie bitte?
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU
In keinen Bereich der EU-Politik fließt so viel Geld wie in die europäische Landwirtschaft. Aktuell sind es fast 40 Prozent des gesamten EU-Haushalts. Wenn auch die Unterstützung der Landwirtschaft in den Nachkriegsjahren in Europa durchaus sinnvoll war, wird in den letzten Jahren die Kritik an diesem hochkomplizierten, bürokratischen und ineffizienten Fördersystem der „Gemeinsamen Agrarpolitik der EU“ – kurz GAP genannt – immer lauter: Zu sehr profitieren die großen, hochintensiven Landwirtschaftsbetriebe, die ohnehin schon gut dastehen, zu wenig Geld fließt an kleinere Betriebe und viel zu wenig Geld bleibt für Umwelt und Naturschutz übrig.
Darüber hinaus ist durch die Vielzahl der unterschiedlichen Förderprämien und durch den enorm hohen Aufwand bei der Beantragung der Subventionen ein bürokratischer Wasserkopf entstanden, der niemandem hilft: nicht den Landwirten, nicht der Landwirtschaft, nicht der Umwelt und auch nicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Höchste Zeit, daran etwas zu ändern! Zurzeit wird die Gestaltung der nächsten Förderperiode von 2021 bis 2027 verhandelt – der NABU fordert ein Umdenken und eine Umgestaltung der GAP. Die Zahlungen müssen sich zukünftig am Gemeinwohl orientieren und eine naturverträgliche Landbewirtschaftung endlich angemessen honorieren.
Einführung ins Thema EU-Agrarreform
Fragen und Antworten zur europäischen Agrarpolitik
GAP allgemein
Was ist die GAP?
GAP steht für Gemeinsame Agrarpolitik der EU. Sie wurde in der Europäischen Union im Jahr 1962 eingeführt und wird seitdem vom EU-Haushalt finanziert. Derzeit werden jährlich etwa 58 Milliarden Euro für Agrarsubventionen in der EU ausgegeben.
Mit der GAP sollte in der Nachkriegszeit die landwirtschaftliche Produktivität gesteigert werden, um den Nahrungsmittelbedarf im Europa der Nachkriegszeit zu sichern. Daneben sollte die Bevölkerung mit bezahlbaren Lebensmitteln versorgt, ein angemessenes Einkommen für die Landwirte erzielt und für stabile Agrarmärkte gesorgt werden.
Seit 1992 wurde die GAP mehrmals umgestaltet, um sich neuen Bedingungen anzupassen. Allerdings reagierte die Politik nur sehr langsam. Zum Beispiel auf die Probleme durch die Überproduktion - man denke nur an die Wein- oder Milchseen und Butterberge, aber auch auf zunehmende Umweltprobleme, Landflucht oder die Globalisierung. Als Ziele sind mittlerweile auch noch die nachhaltige Bewirtschaftung des Landes, die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt hinzugekommen.
Wie sieht die GAP heute aus?
Die derzeitige GAP besteht aus einem Zwei-Säulen-System:
-
Säule 1: Direktzahlungen an Landwirte und Maßnahmen zur Regulierung oder Unterstützung der Agrarmärkte (rund 300 Euro/Hektar Flächenprämie)
-
Säule 2: Beitrag der EU zu Programmen für den ländlichen Raum (zum Beispiel Zahlungen für Ökolandbau, Agrarumweltmaßnahmen, Tourismusförderung)
Die beiden Säulen werden aus zwei verschiedenen Fonds - dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - finanziert. Der EGFL speist sich zu 100 Prozent aus dem EU-Haushalt, beim ELER beteiligen sich die Mitgliedstaaten über eine Kofinanzierung an den Kosten.
Wie viel Geld wird für die GAP ausgegeben?
Aktuell werden 38 Prozent des gesamten EU-Budgets für die Gemeinsame Agrarpolitik ausgegeben - das sind pro Jahr 58 Milliarden Euro. Von dieser Summe fließen etwa 45 Milliarden in die „Erste Säule“ und lediglich 14 Milliarden in die „Zweite Säule“. Damit ist die „Erste Säule“ mehr als drei Mal so umfangreich!
Deutschland erhält von der Gesamtsumme pro Jahr 6,2 Milliarden Euro - davon wiederum fast 5 Milliarden aus der „Ersten Säule“ und 1,35 Milliarden aus der „Zweiten Säule“.
Nach welchem Prinzip werden die Agrarsubventionen verteilt?
Das etwa 58 Milliarden Euro schwere EU-Agrarbudget wird nach einem bestimmten Schlüssel zunächst auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt. Im nächsten Schritt fließen die Agrarsubventionen an die Betriebe, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Die Höhe der Auszahlungssumme errechnet sich dann hauptsächlich nach der Betriebsfläche.
Das Resultat dieser Verteilung: 80 Prozent der gesamten Gelder landen bei lediglich 20 Prozent der Betriebe! Oder andersherum: 80 Prozent der Betriebe müssen mit 20 Prozent auskommen.
Wer kontrolliert, ob die Subventionen auch sachgemäß ausgegeben werden?
Ob die Maßnahmen vom Zahlungsempfänger eingehalten werden, prüfen die zuständigen Behörden in der Region (Landwirtschaftsamt, Naturschutzbehörde, Veterinäramt). Diese wiederum werden regelmäßig von EU-Controllern kontrolliert.
Die Betriebsprüfungen geschehen stichprobenartig bei einer Vor-Ort-Kontrolle, neuerdings auch anhand von Satellitenbildern. Es werden aber auch Betriebe gezielt aufgesucht, zum Beispiel wenn der Antrag auf EU-Gelder zu sehr vom Durchschnitt in der Region abweicht. Auch bei Unstimmigkeiten bei einem Abgleich zwischen Satellitenbildern und den Angaben des Betriebes oder wenn ein Verstoß gegen Vorschriften gemeldet wird, statten die Behörden den betreffenden Betrieben einen Besuch ab.
Bei einem nachgewiesenen Verstoß gegen die Vorschriften werden die Zahlungen - oft erst nach einer Mahnung - je nach Schwere und Dauer des Verstoßes gekürzt.
Wer entscheidet über die Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik?
Alle sieben Jahre wird beraten und festgelegt, wie die Gemeinsame Agrarpolitik der EU aussehen und mit welchen Mitteln sie ausgestattet werden soll. Aktuell werden die Bedingungen für die Förderperiode 2021 bis 2027 ausgehandelt.
Der erste Vorschlag für die nächste Förderperiode der GAP kommt vom Agrar-Kommissar der Europäischen Kommission, Phil Hogan. Für die GAP ab 2021 wurde dieser Vorschlag am 1. Juni 2018 veröffentlicht - der NABU hat diese GAP-Pläne scharf kritisiert. Im nächsten Schritt werden im Agrarausschuss und Umweltausschuss des Europäischen Parlaments sowie im Agrarrat - der aus den zuständigen Minister/innen aller EU-Mitgliedstaaten besteht - einzelne Änderungen für den Kommissionstext erarbeitet.
Ein sogenannter Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Agrarrat versucht anschließend, einen gemeinsamen Kompromiss zu finden. Wenn dieser Prozess abgeschlossen und eine Einigung erzielt ist, ergänzt die EU-Kommission die fertige GAP-Verordnung noch mit weiteren Verordnungen zur Umsetzung. Diese Verordnungen gelten dann direkt und müssen von allen Mitgliedstaaten unmittelbar umgesetzt werden.
Während in früheren Förderperioden das Europäische Parlament nur angehört werden musste, hat das Parlament seit 2009 ein wesentliches Mitentscheidungsrecht für die Gestaltung der europäischen Agrarpolitik. Das bedeutet, dass zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Agrarrat in vielen Schritten ein tragfähiger Kompromiss ausgehandelt werden muss. EU-Kommission und EU-Agrarrat können also jetzt nicht mehr im Hinterzimmer ihre Absprachen treffen, sondern die Vertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger im EU-Parlament entscheiden nun mit, wie die EU-Agrarpolitik in Zukunft aussehen soll.
Wie viel zahlt jeder Bürger durchschnittlich für die GAP über den EU-Haushalt?
Umgerechnet auf alle EU-Bürger zahlt jeder und jede 114 Euro pro Jahr für die GAP.
Wie kommt der NABU auf 114 Euro?
Für den Zeitraum von 2014 bis 2020 sind im EU-Haushalt insgesamt 408.312.052.000 Euro für die beiden Säulen der GAP vorgesehen. Das macht pro Jahr im Durchschnitt 58.330.293.143 Euro. Geteilt durch die Einwohnerzahl der EU im Jahr 2017 – etwa 511,5 Millionen – ergibt das einen Betrag von 114 Euro von jedem EU-Bürger für die GAP.
Fördersystem der GAP
Was ist das Gießkannenprinzip?
Gießkannenprinzip bedeutet laut Duden eine „für die Verteilung von etwas getroffene Regelung, nach der jeder Empfänger, jeder Bereich in gleicher Weise mit etwas bedacht wird ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Verhältnisse”.
Wenn wir über die Direktzahlungen der GAP sprechen, wird der Begriff Gießkannenprinzip oft mit ins Gespräch gebracht. Besonders bei den Basis-, Umverteilungs- und Junglandwirteprämien wird bemängelt, dass es völlig egal ist, ob es sich um eine intensiv bewirtschaftete Fläche mit riesigen Maisfeldern oder um vielfältige Mischkulturen mit blühenden Ackerwildkräutern handelt. Jeder bekommt die gleiche Flächenprämie pro Hektar.
Lediglich bei der Greening-Prämie ist die Auszahlung an mehr Bedingungen geknüpft. Aber auch hier reicht es, wenn sich ein Betrieb auf das absolute Minimum an Greening-Maßnahmen beschränkt. Das bedeutet, letztlich bekommen alle Betriebe 30 Prozent ihrer Direktzahlungen als Greening-Prämie.
Wie funktioniert die „Erste Säule“?
Aus der „Ersten Säule“ erhält die Landwirtschaft die sogenannten Direktzahlungen. Das sind feste Beträge, die pro Hektar unabhängig von der Produktion für die Fläche gezahlt werden (Flächenprämie).
In Deutschland erhalten landwirtschaftliche Betriebe durchschnittlich fast 300 Euro pro Hektar, die sich folgendermaßen aufteilen:
-
Basisprämie: 154 bis 191 Euro
-
Greening-Prämie: 85 Euro
-
Umverteilungsprämie: 50 Euro für die ersten 30 Hektar und noch einmal 30 Euro für weitere 16 Hektar
-
Junglandwirteprämie: 44 Euro pro Hektar bis zu einem Alter von 40 Jahren für maximal fünf Jahre und 90 Hektar Landwirtschaftsfläche.
Neben den Direktzahlungen werden aus der „Ersten Säule“ auch Maßnahmen zur Regulierung oder Unterstützung der Agrarmärkte gezahlt. Bei schwierigen Marktsituationen, zum Beispiel einem plötzlichem Nachfragerückgang oder einem Preisrückgang wegen eines Überangebotes, können kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der Landwirtschaft ergriffen werden.
Wie hoch ist der Anteil der Direktzahlungen am Einkommen der Landwirte?
Ein deutscher Landwirtschaftbetrieb erzielt pro Jahr einen durchschnittlichen Gewinn von fast 1.000 Euro pro Hektar (Berechnungsgrundlage ist der Zeitraum zwischen 2007 und 2013). Damit entsprechen die Direktzahlungen im Durchschnitt etwa 35 Prozent des Gewinns. In der Europäischen Union liegt dieser Anteil bei durchschnittlich 25,7 Prozent.
Je nach der Betriebsart, also ob zum Beispiel Ackerbau, Gartenbau, Futterbau für die Viehhaltung, Dauerkulturen oder Mischformen zum Betriebsschwerpunkt gehören, fallen die Anteile am Gewinn der landwirtschaftlichen Betriebe natürlich unterschiedlich aus.
Wie funktioniert die „Zweite Säule“?
Mit der sogenannten „Zweiten Säule“ werden nationale und regionale Programme zur ländlichen Entwicklung gefördert, die einen Bezug zur Landwirtschaft haben. Schwerpunkte und mögliche Maßnahmen werden von der EU-Kommission festgelegt. Schwerpunkte sind zum Beispiel Wissenstransfer und Innovation, Klimaschutz, Tierschutz, Stärkung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme oder Armutsbekämpfung. Mögliche Maßnahmen zu diesen Schwerpunkten wären dann beispielsweise Agrarumwelt- und Klimaschutz, Ökologischer Landbau, Ausgleich für benachteiligte Gebiete oder Investitionshilfen.
Die Mitgliedstaaten und Regionen verfassen ihre Programme anhand dieser Schwerpunkte und je nach Bedürfnis ihrer ländlichen Gebiete. Die Programme werden nur zum Teil aus EU-Mitteln finanziert, die Mitgliedstaaten müssen den restlichen Anteil des Finanzbedarfes aus nationalen Mitteln beisteuern.
Mindestens 30 Prozent der Finanzmittel für jedes regionale Entwicklungsprogramm muss zudem für Maßnahmen ausgegeben werden, die zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen. Ein wichtiger Teil unserer heutigen Naturschutzfinazierung stammt aus der „Zweiten Säule“.
Während der Förderperiode 2014 bis 2020 werden in Deutschland pro Jahr rund zwei Milliarden Euro für die Förderung der ländlichen Entwicklung eingesetzt. Über die Hälfte hiervon sind EU-Gelder (1,35 Millionen Euro). Bund, Länder und Kommunen beteiligen sich an den Kosten mit 670 Millionen Euro pro Jahr. Mehrere Bundesländer setzen darüber hinaus freiwillig Mittel für ihre Programme ein.
Mehr Informationen zu den verschiedenen Bundesländern finden Sie hier.
Förderung von Natur- und Umweltschutz in der GAP
Wie viel Geld aus der GAP fließt derzeit in Naturschutzmaßnahmen?
Insgesamt werden in Deutschland 536 Millionen Euro pro Jahr für den Naturschutz ausgegeben. Um die Vorgaben von Natura 2000, also den FFH- und Vogelschutzrichtlinien, sowie weitere Naturschutzauflagen umzusetzen, wären aber rund 1,4 Milliarden Euro notwendig. Das ist eine Finanzierungslücke von 900 Millionen Euro.
Aus der „Zweiten Säule“ der GAP stammen insgesamt 324 Millionen Euro pro Jahr - die nationale Kofinanzierung ist in dieser Summe bereits enthalten. Ausgegeben wird dieses Geld für Naturschutzmaßnahmen mit (sehr) hoher Bedeutung für die Förderung der Biodiversität.
Das übrige Geld stammt
- aus Bundes- und Landesmitteln (137 Millionen Euro),
- aus dem EU-Fonds für regionale Entwicklung (31 Millionen Euro),
- aus dem LIFE-Programm (21 Millionen Euro),
- aus Stiftungsmitteln (20 Millionen Euro) und
- aus dem EU-Meeres- und Fischereifonds (3 Millionen Euro).
Was ist Cross Compliance?
Mit der sogenannten Cross Compliance werden die Prämienzahlungen an die Einhaltung gewisser Umweltvorschriften geknüpft. Die Auszahlung bestimmter GAP-Gelder wurde bereits mit der Reform aus dem Jahr 2003 (Umsetzung ab 2005) an die Einhaltung europäischer Gesetze und nationaler Auflagen gekoppelt.
Wer also Gelder aus der GAP, wie beispielsweise Direktzahlungen oder für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, erhalten will, muss sich einerseits an die aktuell geltenden Gesetze in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, tierische Gesundheit und Tierschutz halten.
Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten weitere Auflagen erlassen, um Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zu erhalten. Auch diese Auflagen gilt es zu erfüllen, wenn Gelder aus der GAP beantragt werden.
Was ist Greening?
Direkt übersetzt bedeutet Greening „Begrünung“. Die Greening-Prämie gibt es seit 2014 und macht etwa 30 Prozent der Direktzahlungen aus. Die sogenannten Greening-Maßnahmen sind verpflichtende Voraussetzung für die Direktzahlungen. Das heißt, ein Betrieb, der Direktzahlungen für seine Flächen beantragt, muss auch Greening-Maßnahmen auf seinen Flächen durchführen. Die Greening-Prämie in Höhe von etwa 85 Euro pro Hektar wird somit als Ausgleich für die Greening-Maßnahmen gezahlt.
Zu den Greening-Maßnahmen zählen der Erhalt von Dauergrünlandflächen, die Anbaudiversifizierung und die Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen auf mindestens fünf Prozent der Betriebsfläche.
Ursprünglich sollte das Greening dazu beitragen, dass auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen weniger intensiv und damit umweltfreundlicher gewirtschaftet wird. Doch diese Wirkung ist nicht nur aus Sicht der Umweltverbände verpufft. Denn um ihre Flächenprämien zu erhalten, führen die Betriebe in der Regel nur die Greening-Maßnahmen mit dem geringsten Aufwand durch, die aber leider auch am wenigsten für die Artenvielfalt bewirken.
Darüber hinaus ist das gesamte Prämiensystem viel zu bürokratisch und zu kompliziert - vor allem von Seiten der Landwirte wird das immer wieder kritisiert.
Greening: Was bedeutet Erhalt von Dauergrünlandflächen?
Als Grünland werden Flächen bezeichnet, die als Weiden und Wiesen genutzt werden. Der Anbau von Gras oder anderer Grünfutterpflanzen erfolgt entweder durch Einsaat oder auf natürliche Weise durch Selbstaussaat. Dauergrünland entsteht, wenn eine Fläche dauerhaft als Grünland genutzt wird, in der Regel mehr als fünf Jahre in Folge. Diese Flächen sind besonders wichtig für den Erhalt der Artenvielfalt und tragen durch die Bindung von Kohlenstoff zum Klimaschutz bei.
Eine Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn dafür an anderer Stelle neues Dauergrünland angelegt wird. In Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) darf Grünland generell nicht umgebrochen werden.
Greening: Was bedeutet Anbaudiversifizierung?
Die Anbaudiversifizierung gibt vor, dass landwirtschaftliche Betriebe auf ihren Flächen mehrere Feldfrüchte anbauen müssen, wenn sie die Greening-Prämie erhalten wollen. Damit soll eine gewisse Artenvielfalt unter den landwirtschaftlichen Nutzpflanzen gewährleistet werden. Monotone Agrarlandschaften, in denen auf riesigen Schlägen zum Beispiel nur Mais angebaut wird, soll es durch diese Regelung nicht mehr geben. Doch mittlerweile gibt es leider zahlreiche Ausnahmen von der Verpflichtung zur Anbaudiversifizierung, so dass das ursprüngliche Ziel einer höheren Artenvielfalt an sehr vielen Stellen verfehlt wird.
Wie intensiv ein Betrieb seinen Anbau diversifizieren muss, hängt grundsätzlich vom Umfang der Ackerfläche ab.
- Betriebe zwischen 10 und 30 Hektar Ackerfläche müssen mindestens zwei Kulturen anbauen. Der Flächenanteil der Hauptkultur darf 75 Prozent nicht überschreiten.
- Betriebe mit mehr als 30 Hektar Ackerland müssen mindestens drei Kulturen anbauen. Der Flächenanteil der Hauptkultur darf nicht mehr als 75 Prozent und der Flächenanteil der ersten beiden Kulturen zusammen nicht mehr als 95 Prozent betragen.
Greening: Was sind ökologische Vorrangflächen?
Seit 2015 müssen Betriebe mit mehr als 15 Hektar, die Direktzahlungen erhalten wollen, auf fünf Prozent ihrer Ackerfläche ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ausweisen. Ausnahmen gelten unter anderem für Dauerkulturen und Ökobetriebe.
Ökologische Vorrangflächen sind zum Beispiel Hecken, Ackerrandstreifen, Schutzstreifen entlang von Gewässern und Waldrändern, Bäume, Brachen, der Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten. Die verschiedenen Arten von ÖVF werden mit Anrechnungsfaktoren gewichtet.
Die meisten Landwirtschaftsbetriebe wählen den Anbau von Zwischenfrüchten oder Leguminosen, um die Auflagen für die ÖVF zu erfüllen. Zwischenfrüchte und Legumiosen werden jedoch von Ökologen in ihrer Wirkung auf die Biodiversität bestenfalls als neutral bewertet, haben damit also keine Erhöhung der Artenvielfalt zur Folge.
Greening oder Greenwashing: Wirkt das Greening für die Biodiversität?
Der ursprüngliche Sinn des Greenings, das im Jahr 2015 mit der letzten GAP-Reform eingeführt wurde, war, die Direktzahlungen an die Landwirte zu einem Teil (30 Prozent) an eine gesellschaftliche Leistung zu koppeln. Die drei Greening-Maßnahmen, zu denen sich ein landwirtschaftlicher Betrieb verpflichtet, sofern er Direktzahlungen bekommen will, sind:
- Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) mit einem Umfang von fünf Prozent der Fläche: Mit dieser Maßnahme sollte in unserer ausgeräumten Agrarlandschaft mehr Platz für die Natur geschaffen und damit die Artenvielfalt gefördert werden.
- Anbaudiversifizierung: Mit der Verpflichtung, mehrere Feldfrüchte gleichzeitig anzubauen, sollten Monokulturen aufgelöst und mehr Vielfalt in die Landwirtschaft gebracht werden.
- Erhalt von Dauergrünlandflächen: Dauergrünland ist ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Arten und spielt auch eine große Rolle beim Klimaschutz, weil Grünland in den gemäßigten Klimazonen sehr viel CO2 aufnehmen kann.
Am dramatischen Artenschwund in unserer Agrarlandschaft und am Insekten- und Vogelsterben hat das Greening der GAP leider kaum etwas geändert. Von vornherein hatte die EU-Kommission damals nicht die wirksamsten Maßnahmen für die Artenvielfalt vorgeschlagen und mit fünf Prozent den Umfang der ökologischen Vorrangflächen viel zu klein gewählt. Für eine spürbare Verbesserung wären mindestens zehn Prozent notwendig gewesen. Hinzu kommt, dass im Laufe der Zeit viele Ausnahmen und Schlupflöcher hinzugefügt wurden. Damit durften dann auch intensiv bewirtschaftete Flächen als ÖVF angerechnet werden. Es ist nachvollziehbar, dass Landwirte von allen möglichen Maßnahmen und erlaubten Ausnahmen diejenigen auswählen, die für sie mit dem geringsten Aufwand umzusetzen sind.
Dies führte dazu, das auch der Europäische Rechnungshof das Greening scharf kritisierte: Er bemängelte die hohen Kosten bei einer zu geringen Wirkung.
Wie fördert die GAP den Ökolandbau?
Landwirtschaftliche Betriebe, die nach den „EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau“ wirtschaften - oder sich darüber hinaus einem Anbauverband angeschlossen haben (zum Beispiel Demeter, Bioland, Naturland) - bekommen aus der „Ersten Säule“ der GAP die Greening-Prämie, ohne hierfür weitere Bedingungen erfüllen oder nachweisen zu müssen.
Zusätzlich ist in der „Zweiten Säule“ die Maßnahme zur Förderung des Ökolandbaus angesiedelt. Für die Umstellung ihres Betriebes auf Ökolandbau bekommen Landwirte für die ersten Jahre Gelder, um den Einkommensverlust während der Umstellung auszugleichen. Darüber hinaus wird auch die Erhaltung des Ökolandbaus aus dieser Maßnahme gefördert. Hier beteiligt sich die EU mit 50 bis 75 Prozent der Kosten. Weil die Gelder aus der „Zweiten Säule“ kommen, muss diese Maßnahme von Bund und Ländern kofinanziert werden. Da die Bundesländer ihre kofinanzierten Programme länderspezifisch gestalten können, sind die Förderprämien unterschiedlich hoch.
Der NABU und die GAP: Das wollen wir anders machen
Erhält der NABU auch Gelder aus der GAP? Und wofür verwendet der NABU diese?
Ja, aktuell erhalten 56 NABU-Gliederungen Gelder aus der GAP. Im Jahr 2022 waren das rund 3,3 Millionen Euro. Etwa zehn Prozent der Gelder stammen aus der „Ersten Säule“, die restlichen 90 Prozent aus der „Zweiten Säule“.
Die 56 NABU-Gliederungen – Landesverbände, Kreisverbände, Ortsgruppen, Stiftungen, Naturschutzstationen und -zentren – besitzen eigene Flächen und bewirtschaften oder betreuen diese auch. Je nach Art der Bewirtschaftung oder Betreuung der Flächen sind es unterschiedliche Maßnahmen, bei denen die NABU-Gliederungen in ihrer Arbeit finanziell unterstützt werden – genauso, wie auch Landwirt*innen für die Bewirtschaftung von Flächen Subventionen erhalten.
Nur zehn Prozent der Gelder sind Direktzahlungen aus der „Ersten Säule“ für Agrarflächen, die unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen beantragt werden können. So bewirtschaften viele NABU-Gruppen Land und führen auf diesen beispielsweise Beweidungsprojekte durch.
Alle weiteren Subventionen stammen aus dem Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – der „Zweiten Säule” der Gemeinsamen Agrarpolitik. Der größte Teil dieser Gelder (75 Prozent) stammt aus einem Programm mit dem etwas irreführenden Namen „Dorferneuerung und -entwicklung“. Hiermit werden zum Beispiel Projekte des Waldumbaus oder der Deichsanierung umgesetzt. Sechs Prozent stammen aus den Agrarumwelt- und klimamaßnahmen (AUKM) und werden zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen auf eigenen Flächen verwendet. Auch der Ökolandbau gehört hierzu und macht zwei Prozent der erhaltenden Gelder aus.
Weitere zwei Prozent der Gelder kommen aus dem Förderprogramm LEADER (Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale), über das regionale Naturschutzprojekte umgesetzt werden. 0,3 Prozent der Gelder kommen aus einem Förderprogramm für Gewässerschutz. Die restlichen etwa 4,7 Prozent der Gelder stammen aus sonstigen Förderprogrammen und aus der sogenannten Krisenreserve.
Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Datenbank zur dem Empfängern des EU-Agrarfonds (Stand 02/2024)
Wie hoch wäre der tatsächliche Finanzbedarf für den Naturschutz? Was fordert der NABU?
Die rechtliche Grundlage für den Naturschutz in Europa bilden die EU-Vogelschutzrichtlinie und die EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Würden diese beiden Richtlinien vollständig umgesetzt, wäre für den Naturschutz in Europa viel getan. Doch davon sind wir noch sehr weit entfernt.
Um die Ziele der EU-Naturschutzrichtlinien in Deutschland zu erreichen, wären fast 1,4 Milliarden Euro pro Jahr notwendig. Ausgegeben werden zurzeit jedoch lediglich 536 Millionen. Diese riesige Finanzierungslücke in Höhe von etwa 900 Millionen Euro hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen vor Kurzem bestätigt.
In der gesamten EU liegt der Finanzierungsbedarf für die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien bei etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Zahl wurde von der EU-Naturschutzorganisation BirdLife hochgerechnet.
Der NABU fordert zusammen mit BirdLife, dem Europäischen Umweltbüro (EEB) und dem WWF, dass von dieser Summe mindestens 15 Milliarden Euro pro Jahr durch die EU - und innerhalb der zukünftigen GAP - finanziert werden. Die übrigen fünf Milliarden Euro würden dann von den Mitgliedstaaten kofinanziert.
In ihrer Koalitionsvereinbarung hat die jetzige Bundesregierung zugesagt, für einen eigenständigen EU-Naturschutzfonds zu sorgen. Zitat: “Wir werden uns in der EU für mehr Mittel für den Naturschutz, die sich am Bedarf von Natura 2000 orientieren, und einen eigenständigen EU-Naturschutzfonds einsetzen.” Im derzeitigen Vorschlag der EU-Kommission für den „Mehrjährigen Finanzrahmen“ der EU von 2021 bis 2027 ist bislang jedoch kein solcher Fonds vorgesehen. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung nun zumindest eine Zweckbindung von entsprechenden Finanzmitteln für die Naturschutzfinanzierung innerhalb der GAP einfordert. Damit könnten die benötigten Mittel bereitgestellt werden, ohne dass dafür ein spezieller Fonds geschaffen werden muss.
Was kritisiert der NABU an der derzeitigen GAP?
Die GAP hat nicht nur im ökologischer, sondern auch in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht versagt.
Zu diesem Ergebnis kommt der sogenannte Fitness-Check der GAP, der vom Europäische Umweltbüro (EEB) und BirdLife Europe, auch mit Unterstützung des NABU, in Auftrag gegeben wurde. Die EU-Kommission hatte es zuvor abgelehnt, nach ihrem Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien nun auch konsequenterweise die GAP einem solchen Fitness-Check zu unterziehen.
Durchgeführt wurde der Check von unabhängigen Ökonomen, Soziologen und Ökologen. Überprüft wurden die offiziellen EU-Kriterien Effektivität, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und europäischer Mehrwert, jeweils nach sozio-ökonomischen und ökologischen Aspekten. Ergänzend untersuchten die Wissenschaftler auch, ob die GAP die globalen Nachhaltigkeitsziele erfüllt.
Das derzeitige GAP-System beurteilt der Fitness-Check folgendermaßen:
-
Das Greening ist hoch bürokratisch und ökologisch kaum wirksam.
-
Gezielte Agrarumweltmaßnahmen werden nur mit einem Bruchteil der gesamten Agrarsubventionen gefördert.
-
Das aktuelle System ist nicht in der Lage, Umweltschäden wie den Verlust der Artenvielfalt oder die hohe Nitratbelastung des Grundwassers zu verhindern.
-
Die pauschalen Flächenprämien erhöhen zwar die Einnahmen der Betriebe, tragen aber wenig zu einem angemessenen Lebensstandard der Landwirte und dem Abbau von Ungleichheiten im ländlichen Raum bei.
-
Die Direktzahlungen befördern massiv die Abhängigkeit der Landwirte von Subventionen, beeinflussen Produktionsentscheidungen und verringern die Effizienz der Betriebe.
-
Aktuelle Trends und die Leistungen der GAP zeigen, dass Nachhaltigkeit in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales bisher nicht erreicht wurde, und unter den gegebenen Umständen auch nicht erreicht werden wird. Die GAP widmet sich den wichtigsten damit verbundenen globalen Nachhaltigkeitszielen (SDG) nicht angemessen.
Mehr zum Thema Fitness-Check der GAP finden Sie hier.
Wie stellt sich der NABU eine sinnvolle Agrarförderung vor?
Die Förderung einer Landwirtschaft, die mit Steuergeldern unterstützt wird, muss sich unserer Meinung nach am Gemeinwohl orientieren. Denn die Art und Weise, wie das Land bewirtschaftet wird, hat großen Einfluss auf viele Dinge, die auch direkt die Gesellschaft betreffen: Bodengesundheit, die Sauberkeit von Grund- und Oberflächenwasser, die Qualität der produzierten Lebensmittel, die Biodiversität und Gestaltung des ländlichen Raums.
Um die Frage zu beantworten, wie eine Agrarförderung aussehen könnte, die an Leistungen für das Gemeinwohl geknüpft ist, gab der NABU im Jahr 2015 eine Studie in Auftrag, die diese Aspekte untersuchen sollte. Vor dem Hintergrund der Studie "Fit, fair und nachhaltig: Vorschläge für eine neue Agrarpolitik" entwickelten wir eine zukunftsfähiges und sinnvolles Fördermodell für die Landwirtschaft, das ab 2021 die Gemeinsame Agrarpolitik der EU ab 2021 vollständig vollständig ersetzen sollte.
An die Stelle der GAP muss eine neue Ernährungs- und Landnutzungspolitik treten, die bis 2030 folgende Ziele umsetzt:
- den Aufbau einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion, die sich langfristig selbst trägt, hohen Umwelt- und Tierschutzstandards genügt und faire Preise erzielt,
- die attraktive Honorierung von konkreten Naturschutzleistungen von Landnutzern und anderen Akteuren,
- die ausreichende finanzielle Austattung der der EU-Naturschutzrichtlinien, damit sie effektiv umgesetzt werden können,
- die Mitgestaltung dieser Politik durch alle relevanten politischen Akteure, die ein Interesse an einem lebendigen ländlichen Raum, einer intakten Umwelt, Entwicklungschancen außerhalb Europas und gesunden Lebensmitteln haben.
Um die oben genannten Ziele zu erreichen, schlagen wir vor, drei unterschiedliche Fonds einzurichten:
1. Europäischer Transformationsfonds für Landnutzung und Ernährung: Ab 2020 sollten die derzeitigen Säulen der GAP durch gezielte Investitionshilfen ersetzt werden. Dazu gehören die Förderung umweltverträglicher Anbaumethoden ebenso wie eine stärkere Förderung der Umstellung auf Ökolandbau, Regionalvermarktung und entsprechende Beratung. Gleichzeitig muss in die Nachfrage und die Zahlungsbereitschaft für naturverträglich produzierte Lebensmittel investiert werden, unter anderem durch Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Lebensmitteltransparenz und nachhaltige Versorgung in öffentlichen Einrichtungen. So können Betriebe ihre Produktion und Vermarktung auf hohe Umwelt- und Tierschutzstandards einstellen und sich neue ökonomische Perspektiven aufbauen.
2. Europäischer Naturschutzfonds: Dieser Fonds bildet den Kern einer grundlegenden Reform der Naturschutzfinanzierung in Europa. Er bietet all denen ein attraktives zusätzliches Einkommen, auf deren Naturschutzleistungen die Gesellschaft für den Erhalt der Biodiversität dauerhaft angewiesen ist. Für den Fonds müssen mindestens 15 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.
3. Space for Nature-Prämie: Zusätzlich zur Förderung gezielter Naturschutzmaßnahmen soll die neue Agrarpolitik auch generell das Vorkommen von naturnahen Flächen in den Agrarlandschaften unterstützen. Je mehr Fläche ein Betrieb naturnah und produktionsfrei belässt, zum Beispiel in Form von Hecken, Blühstreifen oder Brachen, desto mehr Förderung erhält er in Form der Space-for-Nature-Prämie.
Mehr Infos zu den NABU-Forderungen an eine neue Ernährungs- und Landnutzungspolitik der EU finden Sie in unserer Broschüre "Gemeinsam für eine naturverträgliche Landwirtschaft"
Der EU-Agrarhaushalt ist gigantisch. 2017 waren es 58,9 Milliarden Euro Agrarsubventionen, die an die EU-Mitgliedstaaten verteilt wurden. Doch welche Länder bekommen am meisten, welches Bundesland erhält wieviel? Und wofür wird das Geld ausgegeben? Mehr →
Nutzungsintensivierung, Ausräumung der Landschaft, Massentierhaltung, Pestizideinsatz und Überdüngung – all dies hat zu einem massiven Verlust von Artenvielfalt, sowie zur Belastung von Wasser, Böden und Klima geführt. Eine wesentliche Schuld hat daran die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP). Mehr →