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NABU diskutiert neue Ausrichtung
Begriff der „guten fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft nicht mehr angemessen
Zum Schutz der Natur dient das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG), das Eingriffe in die Natur und den Umgang mit der Natur regelt. Dabei nimmt das Gesetz an, dass die Land- und Forstwirtschaft nicht schädigend auf die Natur und Umwelt wirkt, wenn sich nach „guter fachlicher Praxis“ (GfP) betrieben wird (§ 5 Abs. 2 BNatSchG). Da die Landwirtschaft in den letzten Jahrhunderten zum Entstehen und Erhalten vieler Lebensräume beigetragen hatte, geht das Gesetz davon aus, dass die Landwirtschaft nicht schädigend sein kann. Allerdings hat sich die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten verändert und weiter intensiviert und verschieden wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Landwirtschaft einen großen Einfluss auf den Rückgang von Insekten und Feldvögeln hat. Es bedarf also entweder eine Konkretisierung des Begriffs der GfP oder einer kompletten Neugestaltung der landwirtschaftlichen Rahmengesetzgebung. Der NABU hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass darstellt, welche rechtlichen Probleme der Begriff der guten fachlichen Praxis mit sich bringt. Des weiteren finden sich dort Vorschläge, wie diese konkretisiert werden könnten.
Der Begriff der GfP wird im BNatschG kaum weiter konkretisiert, lediglich der Umbruch von Grünland wird in sensiblen Gebieten, also in Feuchtgebieten oder in erosionsgefährdeten Gebieten, untersagt. Leider reichte dieser Schutz nicht aus und es wurden Wiesen auch in Gebieten, in denen es eigentlich verboten war, umgepflügt. 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) festgestellt, dass die § 5 Abs. 2 BNatSchG, welcher die gute fachliche Praxis beschreibt, keine verbindlichen Ge- und Verbote, sondern nur unverbindliche Grundsätze für die landwirtschaftliche Nutzung enthält. Somit kann die GfP im Bundesnaturschutzgesetz derzeit nicht sicherstellen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes wirtschaften und ist zurzeit nur ein „stumpfes Schwert“ des Naturschutzes.
Der Begriff der „gute fachliche Praxis“ (GfP) findet sich auch in weiteren Gesetzen, unter anderem dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dem Bundesbodenschutzgesetzt (BBodSchG), dem Düngegesetz (DüngG) und dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG). Dabei gibt es große Unterschiede in der Ausgestaltung im Umweltrecht im Vergleich zu den konkreteren Anforderungen bei der Düngung und beim Einsatz von Pestiziden im Agrarrecht.
Dies zeigt, dass die gute fachliche Praxis, aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen dringend einer Neuregulierung bedarf. Die Entstehung und Erhaltung von Lebensräumen durch die Landwirtschaft fand vor allem im 18. Jahrhundert statt. Seit Beginn der 1960-iger Jahre mit dem Beginn der sogenannten „grünen Revolution“ nahm die Biodiversität in der Agrarlandschaft ab. Die technischen Gegebenheiten mit neuen Pestiziden, einem überhöhten Düngemitteleinsatz, größeren Maschinen und größeren Bearbeitungseinheiten, haben die Rahmenbedingungen zu Lasten des Natur-, Arten-, Boden- und Wasserschutzes stark negativ verändert.
Gutachten zum Download
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU und ihre Umsetzung in Deutschland schadet der Umwelt und ist aus Sicht der Steuerzahler wenig effizient. Sie ist ungerecht, da der überwiegende Teil des Geldes an eine kleine Zahl landwirtschaftlicher Großbetriebe geht. Mehr →