Naturschutz auf dem Prüfstand
Was ist ein Fitness-Check und warum sind die EU-Naturschutzrichtlinien so wichtig? Fragen und Antworten.
Die Grundlagen des Naturschutzes in der ganzen EU, die Fauna-Flora-Habitat (FFH-) und die EU-Vogelschutzrichtlinie, waren weit über zwei Jahre in großer Gefahr. EU-Kommissionspräsident Jean- Claude Junker hatte seinen Umweltkommissar Karmenu Vella 2014 nicht nur mit einem „Fitness Check“ dieser beiden Naturschutzrichtlinien beauftragt, sondern versucht, das Ergebnis gleich vorwegzunehmen: Vella sollte prüfen, ob und wie sich die Richtlinien zu einer „moderneren Gesetzgebung verschmelzen“ lassen. 2017 fiel nach einem weit über zwei Jahre andauernden Prozess die Entscheidung: die EU-Naturschutzrichtlinien bleiben erhalten. Ein Aktionsplan für die biologische Vielfalt soll die vorhandenden Defizite in der Umsetzung kitten.
Was ist ein „Fitness Check“ in der EU-Politik?
„Fitness Check“ heißen in der EU-Politik umfassende Evaluierungen, die bewerten, ob ein EU-Gesetz noch dem vorgesehenen Zweck dient, ob der Nutzen im Verhältnis zu den Kosten steht, und ob die gleichen Ziele nicht auch durch rein nationale Regelungen erfüllt werden könnten. „Fitness Checks“ sind Teil des Programms "REFIT" („Regulatory Fitness and Performance“) der Europäischen Kommission, mit dem überflüssige oder die Wirtschaft überproportional belastende EU-Vorschriften identifiziert und abgebaut werden sollen.
Das REFIT-Programm wird unter anderem von Umwelt- und Sozialverbänden dafür kritisiert, dass es die kurzfristigen Kosten eines Gesetzes für Wirtschaft und Unternehmen in den Mittelpunkt stellt, und die (oft langfristigen) Gewinne für die Gesellschaft vernachlässigt.
Warum sind die EU-Naturschutzrichtlinien so wichtig?
Die EU-Vogelschutz- und die FFH-Richtlinie sind für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlich Gesetz und bilden auch für den Naturschutz in Deutschland den wesentlichen rechtlichen Rahmen. Umgesetzt in nationales Recht, regeln sie die Ausweisung und den Schutz von über 27.000 Natura-2000-Gebieten in allen 28 EU-Staaten, sie regulieren die Jagd auf Zugvögel, Wolf, Biber und andere Tiere, und sie ermöglichen die Finanzierung von besonderen Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten.
Neueste Zahlen und Studien zeigen, dass Vogelschutz- und FFH-Richtlinie bereits zu großen Erfolgen für den Naturschutz geführt haben: Viele einst weitgehend verschwundene Arten wie Seeadler, Kranich, Wolf oder Biber kommen zurück nach Mitteleuropa, Zugvögel haben eine wesentlich ungefährlichere Reise über Südeuropa als noch vor wenigen Jahrzehnten, und Natura 2000 ist mit fast 20 Prozent der EU-Landfläche zum größten Schutzgebietsnetz der Welt geworden.
Nach teilweise jahrzehntelangen Anstrengungen sind die Richtlinien nun weitgehend in die Rechts- und Planungssysteme der EU-Staaten integriert, man hat gelernt, mit ihnen umzugehen, die Zahl der Konflikte zwischen Naturschutz, Wirtschaft und Landnutzern geht zurück. Es besteht nun die große Chance, die nächsten Jahre für einen Durchbruch zu nutzen. Dafür müssen die beiden Richtlinien jedoch endlich vollständig umgesetzt werden. Zu diesem Schluss kam letztendlich auch die EU-Kommission. Mit ausreichender Finanzierung, Personal und politischem Willen könnten die EU-Staaten bis 2020 die Rettung der Artenvielfalt einleiten - denn die Instrumente stehen ihnen bereits jetzt zur Verfügung.
Stehen die EU-Naturschutzrichtlinien der Wirtschaft im Weg?
Nein. Im Rahmen der bei der EU-Kommission eingegangenen und veröffentlichten Stellungnahmen haben Vertreter von Industrie und Infrastrukturentwicklern keine Beweise liefern können, dass die Naturschutzrichtlinien selbst eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung gefährden. Selbst von der Stoiber-Gruppe der EU-Kommission zum Bürokratieabbau wurden die Naturschutzrichtlinien nicht als Hindernis für Unternehmen erwähnt.
Im Gegenteil: Viele Studien belegen volkswirtschaftliche Gewinne durch die von den Richtlinien erhaltenen oder wiederhergestellten Ökosystemleistungen (zum Beispiel Schutz des Grundwassers, Filterfunktion für die Luft, CO2-Speicherung, Gesundheit und Naherholung), neue Arbeitsplätze im ländlichen Raum, Tourismus etc. von insgesamt jährlich etwa 300 Milliarden Euro alleine für das Natura-2000-Netz.
Außerdem warnten sogar einige Wirtschaftsverbände und Unternehmen vor einer Neuverhandlung der Naturschutzrichtlinien - sie fürchteten dabei nicht nur Schaden für die Umwelt sondern auch für die Planungssicherheit bei ihren Projekten.
Was erhofften sich die Naturschutzgegner vom „Fitness Check“?
Der 2014 neu gewählte Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, hatte seinem Umweltkommissar Karmenu Vella den Auftrag erteilt, im Rahmen eines Fitness-Checks zu prüfen, ob sich die beiden Richtlinien nicht verschmelzen und "modernisieren" lassen. Damit nahm er nicht nur das mögliche Ergebnis des Fitness Check vorweg, sondern er offenbarte auch, dass dieser Fitness Check durch Lobby-Druck zustande gekommen war.
Seit vielen Jahren setzen sich bestimmte Verbände der Agrarindustrie und Landnutzer, darunter der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Arbeitsgemeinschaft deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW), zusammen mit einigen umweltschutzfeindlichen und EU-skeptischen Politikern für eine Schwächung der Richtlinien ein. Sie wünschen sich weniger Natura-2000-Gebiete, weniger geschützte Arten und leichtere Ausnahmen von den ohnehin schon sehr flexiblen Schutzvorschriften, selbst wenn es nur um Privatinteressen Einzelner geht.
Wie lief der „Fitness Check“ ab?
Im Februar 2014 veröffentlichte die (damalige) EU-Kommission ihr Mandat für den Fitness Check der Naturschutzrichtlinien. Ab Ende 2014 führten von der Europäische Kommission beauftragte Institute in allen EU- Mitgliedstaaten Expertenbefragungen und Analysen durch. Dabei ging es um die Wirksamkeit der Naturschutzrichtlinien, aber auch das „Kosten-Nutzen-Verhältnis“, ihre heutige Relevanz für den Naturschutz, ihr Verhältnis zu anderen EU-Gesetzen und Politikbereichen und darum, ob überhaupt EU-weit einheitliche Regelungen bzw. Mindeststandards notwendig sind. Eine Frage, die sich allein angesichts der Tatsache, dass weder Zugvögel noch andere wandernde Tierarten Grenzen kennen, eigentlich klar beantworten lässt!
Februar bis Ende April 2015: In der ersten Phase wurden pro EU-Mitgliedstaat zwei Behörden, die Naturschutzverbände und ein Wirtschafts-bzw. Nutzerverband mittels eines ausführlichen Fragebogens befragt. Der NABU koordinierte hierbei die deutschen Naturschutzverbände. Die Antworten wurden von der EU-Kommission veröffentlicht.
April bis Juni 2015: In einer zweiten Phase untersuchte die EU-Kommission in Gesprächen mit verschiedenen Akteuren in zehn ausgewählten Mitgliedstaaten die Situation detaillierter, darunter am 20./21. April auch in Deutschland, wo der NABU zusammen mit BUND und WWF vertreten war.
Von Ende April bis zum 26. Juli 2015 befragte die EU-Kommission zudem Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer öffentlichen Internet-Konsultation. Die Naturschutzverbände, in Deutschland unter Federführung von NABU, BUND, DNR und WWF Deutschland, riefen intensiv zur Beteiligung auf. Für Menschen, denen der Fragebogen der EU-Kommission zu lang und schwierig erschien, stellten die Verbände unter dem Motto "NatureAlert" vorformulierte Antworten zur Verfügung. Dies führte zur größten Beteiligung an einer EU-Befragung aller Zeiten und zu 520.325 Unterschriften für den Erhalt der Naturschutzrichtlinien. Hier die offizielle Auswertung der EU-Kommission zusammengefasst auf Deutsch.
Am 20. November 2015 wurden erste Zwischenergebnisse (deutsche Zusammenfassung) der beauftragten Institute auf einer Konferenz in Brüssel vorgestellt und diskutiert. Fazit: Fast alle Fachleute, Politiker und Interessensgruppen waren sich einig: die Naturschutzrichtlinien sind fit und sollten nicht geändert werden. Stattdessen muss ihre Umsetzung und Finanzierung verbessert werden. Der NABU war dort zusammen mit vielen europäischen NGO-Partnern stark vertreten und berichtete per Blog.
Am 16.Dezember 2015 berieten die EU-Umweltminister darüber, was getan werden muss, um bis 2020 eine Trendwende für die Artenvielfalt zu erreichen. Dabei betonten fast alle Minister, wie entscheidend die EU-Naturschutzrichtlinien beim Kampf gegen das Artensterben sind. Auf Initiative Deutschlands haben bereits insgesamt 13 EU-Minister an die Kommission geschrieben und ihre Ablehnung einer Änderung der Richtlinien zum Ausdruck gebracht.
Am 2. Februar 2016 verabschiedete das EU-Parlament mit sehr großer Mehrheit einen Initiativbericht zur Biologischen Vielfalt. Darin forderte es die EU-Kommission unmissverständlich auf: Hände weg von den EU-Naturschutzrichtlinien! Mehr dazu im NABU-Blog.
Im Juli 2016 gab die EU-Kommission infolge eines Leaks im Juni sowie aufgrund eines Auskunftsersuchens der Umweltverbände den Abschlussbericht der Fachgutachter heraus. Die Veröffentlichung des Arbeitspapiers ("Staff Working Document"), das die kommissionseigenen Schlussfolgerungen enthalten soll, wurde auf Ende des Jahres verschoben.
Am 7. Dezember 2016 verkündete die EU-Kommission im Anschluss an ein wöchentlich stattfindendes Treffen der Kommissare, die Naturschutzrichtlinien in ihrer jetzigen Form beizubehalten - sie sind "fit for purpose". Nach ca. zwei Jahren intensivster Überprüfung will die EU-Kommission 2017 einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur besseren Umsetzung der Naturschutzrichtlinien vorlegen. Mehr dazu im NABU-Blog.
Am 27. April 2017 veröffentlichte die Kommission den angekündigten Aktionsplan zum besseren Schutz von Natur und Biodiversität in der EU als "Follow-up" zum Fitness-Check der EU-Naturschutzrichtlinien. Dieser wurde später auf einer Konferenz in Brüssel vorgestellt.
Was machte der NABU zum „Fitness Check“?
Für den NABU hat die Erhaltung und bessere Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien eine sehr große Priorität. Auf EU-Ebene arbeitet der NABU daher mit eigenen Mitarbeitern in Brüssel und beteiligt sich intensiv an der Arbeit seines Dachverbands BirdLife International zu diesem Thema. In Deutschland werden Positionen und Aktivitäten dabei eng mit den Verbänden DNR, BUND und WWF abgestimmt. Auch die NABU-Landesverbände sind eingebunden und aktiv.
Eine Auswahl an Beiträgen des NABU:
- Koordination der Antworten der deutschen Naturschutzverbände auf den fachlichen Fragenkatalog der EU-Kommission sowie bei der Anhörung der deutschen Akteure im April 2015 in Bonn. Hier die Antworten zum Download (auf Englisch).
- Mobilisierung der Öffentlichkeit. Während der EU-Bürgerbefragung von April bis Juli 2015 präsentierte der NABU jede Woche mit seinen Landesverbänden und Zentren einen beispielhaften "Naturschatz". Die Rettung und Erhaltung dieser zwölf deutschen Arten, Lebensräume oder Schutzgebiete wäre ohne die EU-Naturschutzrichtlinien nicht möglich. In der Presse, in den sozialen Medien und auf Veranstaltungen wurden die Naturschätze vorgestellt und zur Unterstützung der Naturschutzkampagne "NatureAlert" aufgerufen. Das Ergebnis übertraf alle Erwartungen: Die Beteiligung an der Befragung war die Größte in der Geschichte der EU. Von insgesamt 520.325 Stimmen stammten über 100.000 aus Deutschland. In der zweiten Runde von "NatureAlert" mobilisieren der NABU und seine Partner im Mai und Juni 2016 wieder die europäische Öffentlichkeit um der EU-Kommission klar zu machen: die Europäerinnen und Europäer wollen keine Deregulierung im Naturschutz. Nähere Informationen dazu hier.
- Vertretung der Naturschutzinteressen in Brüssel. Über eigene Mitarbeiter sowie durch Unterstützung des Büros von BirdLife Europe bringt der NABU die Sorgen und Vorschläge seiner Mitglieder und Unterstützer direkt in die EU-Debatten ein. NABU-Vertreter sprechen bei Anhörungen der EU-Kommission, diskutieren mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und organisieren Veranstaltungen in der „europäischen Hauptstadt".
- Naturschutzarbeit in Deutschland. Der NABU setzte sich dafür ein, dass die Bundesregierung und möglichst viele deutsche Europaparlamentarier in Brüssel die Naturschutzrichtlinien verteidigen. Gleichzeitig sind wir deutschlandweit mit Landnutzern, Wirtschaftsvertretern, Politikern und Naturschützern im Gespräch, wie man das EU-Naturschutzrecht möglichst gut und konfliktfrei umsetzen kann. Der Einsatz unserer Landesverbände, Gruppen und ehrenamtlichen Naturschutzmacher vor Ort ist dabei entscheidend. Dank ihnen kann der NABU auch in Brüssel ein glaubwürdiger Anwalt der Natur sein.
- Information der NABU-Mitglieder und Unterstützer. Im Internet, über die Medien und in Veranstaltungen informiert der NABU alle interessierten Naturschützer über relevante Entwicklungen im "fernen Brüssel". Besonders empfiehlt sich hier der NABU-Blog "Naturschätze.Retten" und der Twitter-Account @NABU_biodiv.
Was fordert der NABU nach dem „Fitness Check“?
Das Vorhaben der EU-Kommission einer „Modernisierung“ der beiden Naturschutzrichtlinien diente nicht dem Bürokratieabbau, sondern war ein Angriff auf das Herz des europäischen Naturschutzes - und drohte, ein gefährlicher Präzedenzfall für lobbygesteuerte Deregulierung zu werden. Wir forderten gemeinsam mit über 100 Verbänden und Organisationen in allen 28 EU-Ländern: Die Naturschutzrichtlinien müssen erhalten bleiben, die Richtlinien und ihre Anhänge dürfen nicht geöffnet werden; statt dessen ist eine bessere Umsetzung der Richtlinien in den Mitgliedstaaten erforderlich, für die auch entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden müssen.
Im Zuge des "Fitness-Checks" belegten die Umweltverbände in der ganzen EU, dass die beiden Richtlinien bereits viele bedrohte Arten gerettet haben. Dies war aber nur dort möglich, wo sie ernsthaft umsetzt und finanziert wurden. Daher forderten die Verbände, dass nach dem "Fitness-Check" ein Paket von Sofortmaßnahmen von EU, Bund und Ländern verabschiedet wird. Dieses sollte folgende Elemente beinhalten:
- Drastische Umschichtungen im EU-Haushalt, weg von umweltschädlichen Subventionen hin zu effektiver Naturschutzfinanzierung.
- Schnellstmögliche rechtliche Unterschutzstellung aller Natura-2000-Gebiete, sowie Entwicklung von Schutzzielen und Managementplänen für die Gebiete.
- Verbindliche EU-weite Qualitätsstandards für die Einhaltung und Überwachung von Naturschutzvorschriften (z.B. bei Genehmigungsverfahren und Schutzbestimmungen in Natura-2000-Gebieten) und für die Verfolgung und Bestrafung von Verstößen (z.B. bei illegaler Tötung von Greifvögeln oder Wölfen).
- Eine deutliche Aufstockung an Personal, sowie eine Qualifizierungsoffensive, für die Naturschutzverwaltungen.
Die Kommission folgte schlussendlich der Forderung der Verbände nach einem Maßnahmenpaket und veröffentlichte im April 2017 einen Aktionsplan zur besseren Umsetzung der beiden Naturschutzrichtlinien.
Mehr zum Aktionsplan im Naturschätze.retten-Blog:
Warum nimmt die Artenvielfalt trotz der Richtlinien weiter ab?
Trotz wichtiger Erfolge des Naturschutzes nimmt die Artenvielfalt insgesamt aber weiterhin rapide ab. Hauptgrund ist, dass in vielen Fällen die verantwortlichen Regierungen, in Deutschland vor allem die der Bundesländer, Schutzbestimmungen der EU nicht genug überwachen und durchsetzen, und Natura-2000-Gebiete nicht ausreichend finanzieren.
Vor allem aber machen andere Politikbereiche wie die Landwirtschafts-, Fischerei- und Energiepolitik die Rettung unserer Naturschätze sehr schwer. So erhalten Landwirte, die gerne etwas für den Naturschutz tun würden, oft nicht genug finanzielle Anreize dafür. Gleichzeitig gibt die EU jährlich etwa 40 Milliarden Euro an meist naturschädlichen Agrardirektsubventionen mit der "Gießkanne" aus. Dies führt dazu, dass vor allem Lebensräume und Arten der Agrarlandschaft besonders bedroht sind. Früher häufige Arten wie das Rebhuhn oder der Kiebitz drohen aus der Landschaft zu verschwinden. Dies bestätigten die Bundesregierung und die EU-Kommission in ihren jüngsten Berichten zur Lage der Natur.
Wie bleibe ich auf dem Laufenden über die Arbeit des NABU?
...zum Beispiel über den NABU-Blog „Naturschätze retten“. Hier erklären Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NABU regelmäßig neue Entwicklungen in der EU-Naturschutz- und Agrarpolitik, was das für den Naturschutz vor Ort in Deutschland bedeutet, und wie man selbst aktiv werden kann. Der Blog lässt sich per E-Mail abonnieren. Die Seite www.NABU.de/naturschaetze bleibt die zentrale Internetseite des NABU zu diesem Thema.
Downloads:
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