Gemeinsam für den Schutz der Natur
Was macht den NABU aus, wie und nach welchen Regeln funktioniert er?
In dieser Rubrik haben wir wichtige Transparenz-Angaben zusammengestellt. Zudem stehen einige vertiefende Unterlagen hier direkt zum Download zur Verfügung.
Von der lokalen Gruppe bis zum Bundesverband: Auf allen Ebenen engagieren sich im NABU naturbegeisterte Menschen für eine intakte Umwelt. Basis sind die über 850.000 Mitglieder, von denen jedes einzelne stimmberechtigt ist und gleichberechtigt mitentscheidet. Mehr →
Die Satzung des NABU können Sie sich als PDF-Version ansehen und ausdrucken. Gerne schicken wir Ihnen auch eine gedruckte Fassung der Satzung zu. Bestellen Sie diese bitte beim NABU-Infoservice, 10108 Berlin, Info@NABU.de. Mehr →
In jedem Jahr im Spätsommer veröffentlicht der NABU seinen Jahresbericht und berichtet dort über sein Engagement für Umwelt und Natur. Im Finanzteil legt der NABU regelmäßig seine Erträge und Aufwendungen offen. Mehr →
Auf Initiative von Transparency Deutschland haben Akteure aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Auch der NABU hat sich dem angeschlossen. Mehr →
Der NABU betreibt Lobbyarbeit, um auf politischer Ebene für den Naturschutz zu kämpfen. Transparent machen wir diese Arbeit im offiziellen Lobbyregister des Deutschen Bundestages. Mehr →
Die Stiftung Warentest vergleicht in einer Untersuchung die Tierpatenschaften unterschiedlicher Organisationen. Leider enhält die Bewertung methodische Mängel und berücksichtigt dabei nicht die strukturellen Besonderheiten des NABU. Mehr →
NABU-Jahresbericht
Wie groß ist der NABU? Wie entwickeln sich die Mitgliederzahlen, aber auch die Finanzen? Welches sind die Schwerpunktthemen, zu denen der föderal organisierte Verband gemeinsam arbeitet? Alle Infos zum Download unter www.NABU.de/Jahresbericht.
NABU-Schiedsstelle
Die NABU-Schiedsstelle ist ein unabhängig arbeitendes Organ, das auf Antrag eines mit der Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb des NABU betraut werden kann. Die Schiedsstelle kann von jedem NABU-Mitglied oder einer NABU-Gliederung kontaktiert werden, wenn es/sie der Ansicht ist, dass
- das Ansehen des NABU gefährdet ist. (z.B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung)
- gegen Satzung oder Ordnungen verstoßen worden ist. (z.B. Unrechtmäßigkeit eines Beschlusses)
- Mitgliedern oder Gliederungen des NABU ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
DOWNLOADS
Bei Reisekosten wird künftig das Bundesreisekostengesetz (BRKG) mit der Auslandsreisekostenverordnung (ARV) angewendet.
Wer zusätzliche Fragen hat, kann sich gerne an den NABU-Infoservice wenden. Die Medien richten Ihre Anfragen bitte direkt an die NABU-Pressestelle.
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Neben der Geschäftsführung und dem Präsidium gibt es die verschiedenen Fachbereiche, die auf Bundesebene die Arbeit des NABU umsetzen und koordinieren. Welche Abteilungen es gibt und wer die leitenden Personen dahinter sind, erfahren Sie hier. Mehr →
Neben der ehrenamtlichen Mitgliedergewinnung wird der NABU auch von externen Werbepartnern unterstützt: Naturbegeisterte Studierende und Mitarbeiter*innen werben zusätzlich neue Mitglieder. Mehr →
Lobbying-Aktivitäten werden stärker offengelegt, damit sich Zivilgesellschaft und Abgeordnete über den Entstehungsprozess von Gesetzen informieren können. Das erreichte ein ungewöhnliches Bündnis aus Nichtregierungsorganisationen und Industrieverbänden. Mehr →