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Jetzt NABU-Mitglied werden!Vorrangflächen für zukunftsfähige Agrarpolitik
Forschungsbericht zeigt: landwirtschaftliche Nutzung durchaus möglich
05. März 2013 - Im Rahmen einer aktuellen Untersuchung hat der NABU festgestellt, dass eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen unter klaren ökologischen Vorgaben durchaus möglich ist. „Vorrangflächen sind die wichtigste und wirkungsvollste Maßnahme zur Ökologisierung der EU-Agrarpolitik. Sie leisten einen zentralen Beitrag für die nachhaltige Sicherung der Produktionsgrundlagen durch den Schutz von Wasser, Boden und Klima – und damit für das künftige Einkommen der Landwirtschaft“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass sieben Prozent der Agrarfläche als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen werden sollen. Doch die Flächen werden von großen Teilen der Agrarwirtschaft und der Politik als vermeintliche „Zwangsbrachen“ abgelehnt. Daher wird derzeit über erhebliche Kürzungen des Flächenanteils sowie über großzügige Ausnahmeregelungen diskutiert, die einen großen Teil der Betriebe von den Vorgaben freistellen sollen.
In einem vom Bundeslandwirtschaftsministerium geförderten Forschungsvorhaben hat der NABU Empfehlungen erarbeitet, welche Anbaukulturen unter welchen Bedingungen als Vorrangflächen anerkannt werden könnten. Als entscheidende Rahmenbedingung für die ökologische Wirkung der Vorrangflächen erwiesen sich dabei der Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel sowie der Verzicht auf Bodenbearbeitung und Ernte im Zeitraum von Mitte April bis Ende Juli. Zu den besonders geeigneten Kulturen gehören der extensive Anbau von Linsen und Lein, von Mischkulturen sowie von Getreide mit weitem Reihenabstand. Auch der Anbau von Esparsette oder Rotklee in Streifenform kann als Vorrangfläche zur Aufwertung von Natur und Umwelt beitragen.
„Die Ergebnisse machen deutlich, dass die Vorrangflächen in den landwirtschaftlichen Betriebsablauf integriert werden können. Wir appellieren an die Agrarpolitiker in Berlin und Brüssel, eine anspruchsvolle Ausgestaltung der Vorrangflächen im Interesse einer naturverträglicheren Landwirtschaft sicherzustellen und die zahlreichen Verwässerungsversuche aufzugeben“, so NABU-Agrarexperte Florian Schöne.
Vorrangflächen sind keine „Zwangsbrachen“
Viele Extensiv-Kulturen sind als ökologische Vorrangfläche geeignet
06. November 2012 - Die EU-Kommission plant, sieben Prozent der europäischen Agrarfläche als ökologische Vorrangflächen auszuweisen. Diese Flächen sind sie eine wichtige und wirkungsvolle Maßnahme zur Ökologisierung der EU-Agrarpolitik. Sie sollen dem Aufbau einer „ökologischen Infrastruktur“ in der Agrarlandschaft und der Bestandssicherung der rapide abnehmenden Tier- und Pflanzenarten dienen. Doch von der Agrarwirtschaft werden die Vorrangflächen als vermeintliche „Zwangsbrachen“ abgelehnt und es wird zunehmend über Ausnahmeregelungen diskutiert, die einen wesentlichen Teil der Betriebe von den Vorgaben freistellen sollen.
Der NABU hat sich nun dafür ausgesprochen, auf den Vorrangflächen eine naturverträgliche Nutzung zu ermöglichen, und Empfehlungen erarbeitet, welche Anbaukulturen als Vorrangflächen anerkannt werden könnten. Dazu wurden rund 80 verschiedene Energiepflanzen und Extensivkulturen in zehn Bundesländern auf ihre naturschutzfachliche Eignung untersucht. Zu den besonders geeigneten Kulturen gehören der extensive Anbau von Linsen und Lein, von Mischkulturen sowie von Getreide mit weitem Reihenabstand. Auch der Anbau von Esparsette oder Rotklee in Streifenform kann als Vorrangfläche zur Aufwertung von Natur und Umwelt beitragen. Als entscheidende Rahmenbedingung für die ökologische Wirkung der Vorrangflächen erwiesen sich dabei der Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel sowie der Verzicht auf Bodenbearbeitung und Ernte im Zeitraum von Mitte April bis Ende Juli.
Mehr gesunde Lebensmittel und Artenvielfalt
Grüne Woche: NABU fordert mehr Engagement der Landwirte für die Natur
19. Januar 2012 - Zum Start der „Internationalen Grünen Woche“ fordert der NABU mehr Engagement der Landwirte. „Obwohl sie ihr Einkommen zum großen Teil aus europäischen Agrarsubventionen beziehen, werden viele Landwirte ihrer Verantwortung für den Erhalt von artenreichen Landschaften, gesunden Böden und sauberen Gewässer nicht gerecht“, kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Wir brauchen mehr Landwirte in Deutschland, die bereit sind, sich aktiv für die Natur und unsere Landschaften einzusetzen.“
Tatsächlich werden die deutschen Landschaften immer gleichförmiger und gesichtsloser, die Böden und Gewässer sind mit Düngemitteln und Pestizidrückständen hoch belastet und ehemals häufige Tiere und Pflanzen der Agrarlandschaft sind inzwischen stark gefährdet, kritisiert der NABU. „Um dieser fatalen Entwicklung entgegenzusteuern fordern wir die Einrichtung von ökologischen Vorrangflächen auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Acker- und Dauerkulturflächen“, erklärt Miller. Zugleich kritisiert der NABU die destruktive Haltung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zu den Reformvorschlägen der EU-Kommission, die für das sogenannte ‚Greening‘ der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) immerhin mindestens 7 Prozent ökologische Vorrangflächen fordert. „Diese Maßnahme würde sichtbare Effekte bringen und ist EU-weit anwendbar. So ist es völlig unverständlich, warum ausgerechnet Deutschland diese Reform torpediert“, kritisiert Miller.
„Die Behauptung der Agrarwirtschaft, das führe zu einer ‚willkürlichen Flächenverknappung‘ und verkenne die ‚Herausforderungen der Welternährung‘, ist schlicht falsch. Vielmehr leisten die Vorrangflächen einen zentralen Beitrag für die nachhaltige Sicherung der Produktionsgrundlagen durch den Schutz von Wasser, Boden und Klima – und damit auch für das künftige Einkommen der Landwirtschaft “, erklärt Miller. So beweisen Studien beispielsweise die immense Bedeutung von ökologischen Strukturen für die Bestäubung von landwirtschaftlichen Kulturen, ergänzt NABU-Agrarexperte Matthias Strobl. „Mit den Vorrangflächen kann eine ökologische Infrastruktur in der Agrarlandschaft aufgebaut werden.“ Nur durch den Erhalt artenreicher Flächen könnten die Ökosysteme wichtige ‚Dienstleistungen‘ erbringen etwa für die Blütenbestäubung, oder auch für den Schutz von Gewässern durch Saum- und Pufferstreifen und die Bestandssicherung für rapide abnehmende Arten der Feldflur. Deshalb soll die EU-Kommission den Mindestumfang der ökologisch wertvollen Vorrangflächen dringend von 7 auf 10 Prozent erhöhen, fordert der NABU.
Um optimale Effekte für Natur und Umwelt zu erzielen, sollten die Vorrangflächen vor allem entlang von Gewässer-, Hecken- und Waldrändern sowie auf sensiblen Standorten angelegt werden. Das Angebot einer Naturschutzberatung für einzelne Betriebe könne die Umsetzung von Vorrangflächen konfliktfreier gestalten. Um die Landwirte zu motivieren sollten zusätzlich Agrarumweltprogramme für Managementmaßnahmen angeboten werden, etwa auch als Erfolgsprämie, regt NABU-Experte Strobl an.