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Jetzt spenden!Rote Liste der wandernden Arten
Zugvögel brauchen effektiven und internationalen Schutz
Ein Viertel aller Zugvogelarten ist in seinem Bestand gefährdet: Das zeigt die im März 23014 veröffentlichte erste Rote Liste wandernder Vogelarten für Deutschland. Zuvor existierte die Rote Liste nur für Deutschlands Brutvögel, ohne die 500 Millionen durchziehenden oder überwinternden Gastvögel zu berücksichtigen.
Die neue Rote Liste zeigt die immense internationale Bedeutung Deutschlands für Gastvogelarten wie die Brandgans, die Samtente oder den Knutt, aber auch die Abhängigkeit der nationalen Zugvogelbestände von effektivem internationalem Schutz.
Besondere Bedrohung für Langstreckenzieher
Insgesamt wurde knapp ein Viertel aller Arten als gefährdet eingestuft. Weitere zehn Prozent stehen auf der Vorwarnliste. Dabei sind vor allem diejenigen Arten stärker bedroht, die als Langstreckenzieher bis südlich der Sahara fliegen, während Arten mit nur kurzen Wanderungen innerhalb Europas weniger gefährdet sind. Auch die Arten der Agrarlandschaft und diejenigen der Küsten und Meere sind besonders stark gefährdet. Die Situation bei den Gastvögeln ist allerdings etwas besser als bei Deutschlands Brutvögeln. Dort gelten 42 Prozent aller Arten als bedroht und weitere 8 Prozent sind auf der Vorwarnliste.
„Deutschland besitzt eine herausragende Funktion als Drehscheibe des Vogelzugs,“ betont Andreas von Lindeiner, Präsident des Deutschen Rats für Vogelschutz (DRV). So ist das Wattenmeer das wichtigste Rastgebiet für Watvögel auf dem Weg von Sibirien nach Westafrika und die norddeutsche Tiefebene das wichtigste Winterquartier arktischer Wildgansarten.
Gefährdung durch Beifang und Jagd
80 Prozent des nordeuropäischen Bestands der Brandgans versammelt sich im Sommer zur Mauser auf Sandbänken vor der Elbmündung, und ein Viertel des global bedrohten Weltbestands der Samtente überwintert in der deutschen Ostsee, wo die Art durch Beifang in Fischernetzen gefährdet ist.
Jeder fünfte Sterntaucher überwintert in deutschen Nordseegewässern, wo sein Lebensraum durch Offshore-Windanlagen eingeschränkt wird, während ein Großteil des Weltbestands der bedrohten Waldsaatgans in Ostdeutschland überwintert und dort unter der Jagd auf ähnliche Verwandte leidet. „Dieser großen Verantwortung muss Deutschland gerecht werden“, fordert Lindeiner.
Auch NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann betont: „Zugvögel kennen keine Grenzen, und damit hängt der Schutz von Zugvögeln von internationaler Zusammenarbeit ab. Dafür gibt es mit der EU-Vogelschutzrichtlinie und dem dazugehörigen Netz von Vogelschutzgebieten in Europa eine hervorragende gesetzliche Grundlage. Aber auch über Europa hinaus muss im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) mit anderen Ländern gearbeitet werden.“
Mehr Schutz für Zugvögel gefordert
Vogelschutz-Verbände fordern daher, in ganz Deutschland und Europa den wirksamen Schutz der EU-Vogelschutzgebiete umzusetzen und die Jagd auf im Bestand abnehmende Zugvogelarten vollständig einzustellen. Darüber hinaus ist eine intensive Zusammenarbeit mit den afrikanischen Zielländern unserer Zugvögel von Nöten. Sie sehen dabei auch die neue Bundesregierung in der Pflicht, die sich im Koalitionsvertrag einen verbesserten Schutz von Zugvögeln vorgenommen hat.
Die vollständige Rote Liste wandernder Vogelarten wurde in den neu erschienenen „Berichten zum Vogelschutz“ Band 49/50 (2013), der Zeitschrift des Deutschen Rats für Vogelschutz (DRV), veröffentlicht. Eine Ausgabe dieser Zeitschrift kann unter bzv@lbv.de für 15 Euro bestellt werden.