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Jetzt NABU-Mitglied werden!Handlungsbedarf bei Energiewende und Co.
Kernforderungen der Umweltverbände zur Bundestagswahl
04. Juni 2013 - Die Umweltorganisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutscher Naturschutzring (DNR) und NABU haben vor der Bundespressekonferenz in Berlin ihre Erwartungen an die wahlkämpfenden Parteien formuliert. Dringenden Handlungsbedarf gibt es nicht nur bei der Energiewende, sondern auch in weiteren umweltpolitisch wichtigen Themenfeldern wie dem Natur- und Ressourcenschutz sowie in der Agrar- und Verkehrspolitik.
1. Nachhaltiges Wirtschaften
Durch eine ökologische Finanzreform und damit einer stärkeren Belastung des Ressourcen- und Energieverbrauchs sowie einem Abbau umweltschädlicher Subventionen sollen ein nachhaltiges Wirtschaften und die drastische Reduzierung von Ressourcenverbrauch und Emissionen erreicht werden. Ebenso kann die Ergänzung des Bruttoinlandsproduktes (BIP) durch einen Wohlfahrtsindex wesentlich zur Erhaltung von Gemeingütern beitragen.
2. Energiewende konstruktiv gestalten
Die Energiewende im Strombereich muss mit hohem Tempo weitergeführt werden und auf eine vollständige Versorgung mit Erneuerbaren Energien ausgerichtet sein. Die Kernelemente des erfolgreichen EEG (Vorrangregelung, feste und technologiespezifische Einspeisetarife) müssen auch bei einer Reform erhalten bleiben. Die Kosten der Energiewende müssen fair zwischen den verschiedenen Stromverbrauchern aufgeteilt werden. Auch in Zukunft muss das System so gestaltet sein, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in die Erneuerbaren Energien investieren können.
Das Stromsystem der Zukunft muss die fluktuierenden Erneuerbaren Energien (Wind und Photovoltaik) als Leittechnologie in den Mittelpunkt stellen. Konventionelle Energien dienen in diesem System nur noch als Back-up-Kapazitäten im Sinne der Versorgungssicherheit. Als „Übergangstechnologie“ zu einer 100 Prozent erneuerbaren Stromversorgung dienen Gaskraftwerke.
Die Förderung von Gas aus unkonventionellen Quellen mit der sogenannten Fracking-Methode muss aufgrund der hohen negativen Auswirkungen auf die Umwelt gesetzlich verboten werden. Ein solches Verbot ist im Bundesberggesetz zu verankern. Kohlekraftwerke müssen aus Klimaschutzgründen und wegen ihrer Inflexibilität sukzessive aus der Stromerzeugung ausscheiden.
Der Netzausbau sollte entschieden, aber in seiner Dimensionierung mit Augenmaß vorangetrieben werden. Der Aus- und Umbau der Stromnetze darf ausschließlich und nachweislich nur der Integration Erneuerbarer Energien dienen und nicht der besseren Auslastung konventioneller Kraftwerke.
Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist die Senkung des Endenergieverbrauches bis 2050 um mindestens die Hälfte auf der Basis des Jahres 1990 als Zielmarke von hoher Bedeutung. Wichtig ist es deshalb, dass die nächste Bundesregierung eine ambitionierte Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie auf den Weg bringt.
Ein besonders großes Einsparpotential weist der Gebäudebestand auf, der bis 2050 klimaneutral sein muss. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die staatlichen Förderungen sind konsequent danach auszurichten. Ein ambitioniertes Regeneratives Wärmegesetz muss Nutzungspflichten auf den Gebäudebestand ausweiten und die Förderung verstetigen.
3. Führungsrolle beim Klimaschutz übernehmen
Zur Senkung des Energieverbrauchs soll auch ein noch zu beschließendes deutsches Klimaschutzgesetz beitragen. das u.a. ein festes jährliches Energieeinsparziel und das deutsche Klimaziel von minus 40 Prozent CO2 bis 2020 enthält. Darin werden alle Wirtschaftssektoren mit entsprechenden spezifischen Unterzielen und hierfür geeigneten Politikinstrumenten dazu verpflichtet, ihren Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen zu leisten.
Deutschland muss klimapolitisch endlich mit einer Zunge sprechen und als größte Industrienation Europas eine Führungsrolle beim internationalen Klimaschutz übernehmen. Die Bundesregierung muss sich für verbindliche Klimaziele der EU von 30 Prozent heimischer CO2-Reduktion bis 2020 und von 55 Prozent bis 2030 (gegenüber 1990) einsetzen. Bis dahin ist der Anteil der erneuerbaren Energien auf 45 Prozent zu steigern und der Primärenergieverbrauch gegenüber 2005 um 40 Prozent zu senken. Prioritär muss Deutschland eine strukturelle Reform des Europäischen Emissionshandels-Systems unterstützen, bei der der Überschuss an Zertifikaten dauerhaft abgebaut und die jährlichen Reduktionsraten erhöht werden.
4. Biologische Vielfalt wirksam schützen
Das Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 zu stoppen, ist klar gescheitert und durch die europäischen Staats- und Regierungschefs auf 2020 verschoben worden. Der Verlust an Lebensräumen und der Rückgang von Populationen schreiten auch in Deutschland weiter voran. Gründe dafür sind neben unzureichenden Schutzmaßnahmen vor allem eine fehlende Finanzierung für das Natura-2000-Netzwerk sowie eine mangelhafte Integration des Naturschutzes in die Landnutzungspolitik. Um das 2020-Ziel tatsächlich erreichen zu können, muss das Bundesprogramm Biologische Vielfalt finanziell gestärkt und bis zum Jahr 2016 auf ein Volumen von 100 Millionen Euro aufgestockt werden. Das Programm ist zudem so zu entwickeln, dass die relevanten Akteure bei der Umsetzung prioritärer und besonders dringlicher Naturschutzaufgaben im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wirksam unterstützt werden können.
Weiterhin sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, um über die Entwicklung einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu ermöglichen. Spätestens nach der Hälfte der Legislaturperiode soll so ein Beitrag zur Finanzierung von Naturschutzaufgaben von übergeordneter bundesweiter Bedeutung geleistet werden. Hierzu gehören die Entwicklung von Nationalparken, das Management von Natura-2000-Gebieten sowie die Förderung von Schutz- und Monitoringprogrammen für Tier- und Pflanzenarten, für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt.
Wesentlich für die Zielerreichung bis 2020 sind auch Flächen, die ausschließlich und dauerhaft für Naturschutzzwecke zur Verfügung stehen. So müssen fünf Prozent der gesamten Waldfläche bzw. zehn Prozent der öffentlichen Wälder entsprechend der Nationalen Biodiversitätsstrategie als „Urwälder von morgen“ aus der Nutzung genommen werden. Weitere 30.000 Hektar im Bundesbesitz sind eigentumsrechtlich dauerhaft als Nationales Naturerbe zu sichern. Auf den Waldflächen soll insbesondere Wildnis entstehen, um deren Anteil an der Landesfläche entsprechend dem Ziel der Biodiversitätsstrategie auf zwei Prozent anzuheben. Ergänzend muss vom Bund für die Betreuung und Entwicklung der Naturerbeflächen ein langfristig verlässliches Finanzierungsinstrument geschaffen und ausreichend dotiert werden.
5. Agrarpolitik reformieren
Fast 60 Milliarden Euro gibt die Europäische Union jährlich für die Landwirtschaft aus. Das Gros dieser Milliarden dient nicht einer umweltverträglichen Landwirtschaft, die gesunde Lebensmittel produziert und Tiere artgerecht behandelt. Gefördert wird vielmehr eine Agrarindustrie, die – auch in Tropenländern, aus denen Millionen Tonnen Futtermittel importiert werden – für Monokulturen sorgt, in großen Mengen Pestizide einsetzt, die Insekten, Vögel und Amphibien vernichtet, und Tiere mit Medikamenten vollpumpt. Die Folge: Landschaften veröden, Lebensmittelskandale häufen sich.
Verbraucher wollen Lebensmittel ohne Schadstoffe, mehr Natur- und Tierschutz. Das erfordert eine Stärkung der bäuerlich-ökologischen Landwirtschaft. Wir brauchen eine Landwirtschaftspolitik, die
- nur die Betriebe fördert, die umweltverträglich und tiergerecht wirtschaften
- Tierfabriken, in denen Tiere gequält werden, verbietet
- für eine Halbierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung sorgt
- Pestizide in der Landwirtschaft verbietet
- den Anbau von Gentech-Pflanzen nicht zulässt
- Nachhaltigkeitsnachweise für alle importierten Agrarrohstoffe verlangt und einheimischen Leguminosenanbau fördert
- die Förderung der regionalen Verarbeitung und Vermarktung ausbaut und Exportsubventionen abschafft
- klare Kennzeichnungsregeln für alle Lebensmittel erlässt
- Agrar-Forschungsmittel für die Ökologisierung der gesamten Landwirtschaft einsetzt
Unverbindliche Absichtserklärungen und ein grüner Anstrich für ein „Weiter so“ reichen nicht. Dringend muss ein ökologischer, sozialer wie ökonomischer Strukturwandel gestaltet werden. Mehr →
Von der Energiewende über den Schutz der biologischen Vielfalt bis zur energetischen Gebäudesanierung stellt der NABU fünf Kernforderungen an die Politik für die Umsetzung in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Mehr →