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Mehr Informationen zur Patenschaft!Streitfall Fischerei in Meeresschutzgebieten
Umweltverbände klagen gegen die Bundesregierung
Januar 2015 - Gemeinsam hat eine Allianz von Umweltverbänden, darunter der NABU, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland am Verwaltungsgericht Köln eingereicht, um umweltschädliche Fischereipraktiken in Natura-2000-Gebieten von Nord- und Ostsee zu unterbinden. Acht Jahre nach ihrer Ausweisung sind in den zehn Schutzgebieten nach FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie in der deutschen AWZ, dem Seegebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen zur Küste, bis heute keinerlei Schutzmaßnahmen eingeführt. Ihr Schutz besteht damit nur auf dem Papier. In der Praxis darf auf jedem Quadtratmeter Schutzgebiet gefischt werden, findet vielerorts Rohstoffabbau, Schiffsverkehr und die Suche nach Öl- und Gasvorkommen statt.
Mit der Klage soll die jahrelange Blockadepolitik insbesondere des für die Fischerei verantwortlichen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgebrochen werden.
Nach Meinung der Umweltverbände laufen insbesondere die Stellnetzfischerei und die Fischerei mit Grundschleppnetzen den Zielen des Natura-2000-Schutzgebietsnetzwerkes zuwider. Sie sollen bedrohten Arten von Meeressäugetieren, Seevögeln und Fischen als Rückzugsrefugien dienen und sollen Lebensräume wie artenreiche Riffe und Sandbänke vor schädlichen Eingriffen schützen. Jahr für Jahr aber sterben tausende Meeresenten und Schweinswale als ungewollter Beifang in kilometerlangen Stellnetzen und zerstören schwere Grundgeschirre die sensiblen Lebensgemeinschaften am Meeresboden. Dabei liegen mögliche Lösungen schon heute vor, können zeitliche und räumliche Ausschlussgebiete und der Einsatz schonender Fischereigeräte helfen, den Meerestieren und der Fischerei eine Zukunft zu geben.
Schon 2011 hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Naturschutz und des Thünen-Instituts gemeinsame Vorschläge für Fischereimaßnahmen in Schutzgebieten erarbeitet. Doch nie kam es zu Einigung, wurden diese Vorschläge von der Bundesregierung an die Europäische Kommission weitergegeben. Das Kernproblem der jahrelangen Blockade liegt im Kompetenzstreit der beiden verantwortlichen Bundesministerien. Das BMEL möchte verhindern, dass das für die Umsetzung der Schutzgebiete verantwortliche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auch Fischereimaßnahmen vorgeben darf und beruft sich dabei auf die exklusive Kompetenz der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU. Dass es auch besser geht, wenn der politische Wille gegeben ist, zeigen europäische Nachbarn. Irland, Spanien, UK, und die Niederlande haben längst Schutzauflagen für die Fischerei in marinen Natura-2000-Gebieten durchgesetzt.
Das Hintergrundpapier zur Klage als Download:
Natura 2000 in Nord- und Ostsee
Update November 2017
Dass die Verbändeklage nun beim EuGH liegt, ist ein wichtiger Schritt zu mehr Schutz von Schweinswalen, Seevögeln und artenreichen Riffen vor Stell- und Grundschleppnetzen in den deutschen Meeresschutzgebieten. Eine Entscheidung wird im Januar 2018 erwartet. Mehr →
UPDATE JUNI 2018
Der EuGH hat nunmehr entschieden, dass das EU-Naturschutzrecht innerhalb des Regelwerks der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) umgesetzt werden muss, um das Fischen in Meeresschutzgebieten naturverträglich zu regulieren. Das stellt angesichts der zeitaufwändigen und abstimmungsintensiven Verfahrensschritte eine hohe Hürde für den Meeresumweltschutz dar. Zumal der EuGH betont hat, dass die Vorschriften des europäischen Naturschutzrechts eingehalten werden müssen.
„Die bisherigen Verfahren gemäß GFP ignorieren die verheerenden Auswirkungen der Fischerei auf Seevögel, Meeressäugetiere und artenreiche Riffe weitgehend. Damit ist die Entscheidung ein Rückschlag für den Meeresschutz in Europa“, so die Umweltverbände. „Alle anderen Nutzungsformen wie Sand- und Kiesabbau, Pipelinebau oder Forschung müssen ihre Vereinbarkeit mit dem Schutzgebiet rechtzeitig mit einer Verträglichkeitsprüfung nachweisen. Ausgerechnet die Fischerei, die anerkanntermaßen die größten Schäden im Meer hinterlässt, bleibt davon weiterhin ausgenommen. Das ist ein Skandal“.
Laut GFP darf Deutschland die Aktivitäten von Fischern innerhalb von Schutzgebieten in der deutschen Wirtschaftszone nach der Entscheidung des EuGH nicht selbstständig beschränken. Nahezu alle Vorschläge zur Regulierung bestimmter Fangmethoden oder zeitlich-räumliche Begrenzungen müssen mit den EU-Nachbarstaaten verhandelt werden. Ebendies geschieht zurzeit: Deutschland und seine Nachbarstaaten müssen sich in den kommenden Monaten einigen, ob und in welcher Form Fischerei zukünftig in ausgewiesenen Schutzgebieten erlaubt bleiben kann. Je länger dieser Prozess jedoch andauert, desto stärker werden die Vorschläge der Bundesregierung verwässert. Insbesondere Dänemark und Frankreich blockieren. Damit wird ein effektiver Schutz wichtiger Lebensräume und Arten massiv erschwert.
Acht deutsche Umweltverbände fordern die Bundesregierung sowie die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein auf, endlich die letzten Ostsee-Schweinswale wirksam zu schützen. Die 450 Köpfe große Population in der zentralen Ostsee gilt als stark vom Aussterben bedroht. Mehr →