In diesen Zeiten schöpfen wir besonders viel Kraft in der Natur. Werden Sie NABU-Mitglied und helfen Sie mit, damit wir die Natur auch in Zukunft genießen können.
Jetzt NABU-Mitglied werden!Erlaubnis durch die Hintertür
Gesetzentwurf macht Fracking vielerorts möglich
28. November 2014 -
Mit dem nun öffentlich gewordenen Gesetzentwurf zum Fracking schafft die Bundesregierung entgegen ursprünglicher Ankündigungen unzählige Schlupflöcher, die eine Ausbeutung unkonventioneller Erdgasvorkommen vielerorts möglich machen. „Zum Schutz von Mensch, Natur und Trinkwasser, ist es unverantwortlich, dass die Bundesregierung Fracking-Vorhaben in Deutschland zulässt. Die Bundesregierung ist gegenüber der Industrie eingeknickt und weicht sogar die Mindestbohrtiefe von 3.000 Metern und das bereits angekündigte Moratorium bis 2021 auf“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Nach den jetzt vorliegenden, zwischen Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium abgestimmten Entwürfen soll die unkonventionelle Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten oberhalb von 3.000 Metern Tiefe mittels Fracking verboten sein, aber es kann eine behördliche Erlaubnis erteilt werden, wenn eine Expertenkommission die beantragten Bohrvorhaben zu Forschungs- und Erprobungszwecken als unbedenklich einstuft. Im Gesetzentwurf sind für die Besetzung der Expertenkommision Vertreter von wissenschaftlich-technischen Organisationen vorgesehen, von denen sich einige in den vergangenen Jahren stets für den Einsatz der Fracking-Technologie ausgesprochen haben. Darüber hinaus sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus NABU-Sicht nicht zielführend, weil die Erkenntnisse nicht von einem auf andere Bohrstandorte übertragbar sind.
Nach dem Gesetzentwurf können Unternehmen ebenfalls Fracking-Vorhaben unterhalb von 3.000 Metern Tiefe über die Expertenkommission beantragen, über die Genehmigung wird dann von den Landesbergämtern und den örtlichen Wasserbehörden entschieden. Bereits ab dem Jahr 2019 – nach den ersten Bewertungen der Expertenkommission – können Konzerne bei erfolgreichen Probebohrungen auf den kommerziellen Einsatz von Fracking hoffen, denn das im Eckpunktepapier zum Fracking zwischen dem Bundeswirtschaftsminister Gabriel und der Bundesumweltministerin Hendricks ausgehandelte Moratorium bis zum Jahr 2021 fehlt im vorliegenden Gesetzentwurf völlig.
Der NABU lehnt den Einsatz der Fracking-Technologie zur Erkundung und Gewinnung von Erdgas in Deutschland aus energie-, klima-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ab und fordert durch Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten ein faktisches nationales Fracking-Verbot.
Aus NABU-Sicht müssten auch die Förderung von Erdgas, aus ehemals porösen und nun versiegelten Gesteinsformationen, so genanntes Tight-Gas, sowie der Einsatz der Fracking-Technologie in konventionellen Lagerstätten verboten werden.