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Jetzt NABU-Mitglied werden!Fracking verhindern, aber wie?
NABU diskutiert mit Bundestagsabgeordneten Regelungsmöglichkeiten
12. November 2014 - Auf zwei Veranstaltungen mit Parlamentariern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter Schirmherrschaft von Andreas Jung und der SPD-Bundestagsfraktion unter Schirmherrschaft von Christina Jantz stellte der NABU Anfang November seine Forderungen zur Förderung von Erdöl und Erdgas aus konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten vor.
Demnach lehnt der NABU den Einsatz der Fracking-Technologie zur Erkundung und Gewinnung von Erdgas in Deutschland aus energie-, klima-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen ab und fordert durch Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten und Gesetzesanpassungen ein nationales Fracking-Verbot. Die bisherige Rechtslage und Genehmigungspraxis zur Erkundung und Gewinnung von Erdgas und Erdöl aus konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland sind weder geeignet, die Umweltauswirkungen und Risiken zu minimieren bzw. auszuschließen, noch die Öffentlichkeit angemessen zu beteiligen. Daher sollte die Förderung von Erdgas und Erdöl aus unkonventionellen Lagerstätten im Bundesbergrecht verboten und die Anforderungen an die Förderung aus konventionellen Lagerstätten – auch ohne Fracking – im Wasserhaushaltsgesetz und im Bergrecht verschärft werden.
Anpassen des Rechtsrahmens durch die Bundesregierung richtig – Eckpunkte unzureichend
Zwar begrüßt der NABU die Intention der Bundesregierung - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - den Rechtsrahmen anzupassen. Allerdings reichen die von Bundesumweltministerin Dr. Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel bisher im Eckpunktepapier vom 4. Juli 2014 aufgeführten Punkte nicht aus, die Gefahren und Risiken für Mensch, Natur und Trinkwasser hinreichend zu bannen. Dazu gehört u.a. die Erlaubnis wissenschaftlich begleiteter Erprobungsmaßnahmen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind aus NABU-Sicht nicht zielführend, weil die Erkenntnisse nicht von einem auf andere Bohrstandorte aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit des Untergrundes übertragbar sind. Jede Erprobung würde damit zu einem neuen Test- und Experimentierfeld. Ebenfalls nicht hinreichend behandelt das Eckpunktepapier die Verpressung von Lagerstättenwasser und den Einsatz wassergefährdender Substanzen außerhalb von Schutzzonen. Hier bedarf es einer klaren Verbotsregelung.
Eckpunkte schärfen
Doch die Bundesregierung verweigert bisher eine klare Verbotsregelung der Fracking-Technologie für Deutschland. So reichen die Eckpunkte von Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium nicht aus, die Gefahren und Risiken zu entschärfen und die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst zu nehmen. Daher ist es unausweichlich, zumindest weitere zweckmäßige und kurzfristig umsetzbare Vorschläge zur Regulierungsmöglichkeit aufzugreifen und umzusetzen, um auch die heute immer wieder zutage tretenden Bergbaufolgeschäden der seit Jahrzehnten angeblich erprobten Förderung fossiler Energieträger aus konventionellen Lagerstätten in den Fokus zu nehmen. Dazu gehören neben einigen Klarstellungen im Wasserhaushaltsgesetz auch das Verbot der Einleitung von giftigem Lagerstättenwasser sowie die Erweiterung von Tabuzonen um alle Einzugsgebiete bestehender Trinkwassergewinnungsanlagen und Vorranggebiete für künftige Trinkwassernutzung sowie aller Natura 2000-Gebiete.
Darüber hinaus sollten dem NABU nach über die Regelungen im Bundestag und im Bundesrat in einem einheitlichen Gesetzgebungsverfahren entschieden werden.