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Positives Fazit der Protestaktion
Fünf Unternehmen nehmen Insektenkillerlampen aus dem Programm!
Die Protest-Aktion des NABU gegen die unsinnigen Insektenkillerlampen ist auf ein positives Echo in der Bevölkerung gestoßen. Insgesamt haben 1.330 Teilnehmer Protest-E-Mails verschickt.
Die Bilanz:
Bei vielen angeschriebenen Unternehmen hat die Problematik durchaus großes Interesse und Verständnis geweckt. Meist war offensichtlich gar nicht bewusst, welche Auswirkungen der Betrieb von Insektenkillerlampen im Außenbereich auf die Artenvielfalt haben kann und dass der Anwender durch die Benutzung einen Verstoß gegen die Bundesartenschutzverordnung begeht.
Etwas mehr als die Hälfte der angeschriebenen Unternehmen haben Geräte für den illegalen Außengebrauch aus dem Angebot genommen oder zumindest versichert, anhand ergänzender Produktbeschreibungen, im Internet oder im Werbematerial, auf das Anwendungsverbot im Außenbereich hinzuweisen. Auch einigen Gerätehersteller haben sich direkt beim NABU gemeldet und Besserung bezüglich der Verbraucherinformation gelobt.
Leider gibt es auch Firmen, die sich offensichtlich nicht für den Erhalt unserer Artenvielfalt, wie auch wenig für eine ausreichende Information des Verbrauchers und ihrer Kunden interessieren. Entweder haben diese Unternehmen erst gar nicht die eingeforderte Stellungnahme abgegeben oder es findet angeblich immer noch eine interne Prüfung der Sachlage statt. Und dies, obwohl die gesetzlichen Bestimmungen eindeutig sind: Denn das „Anlocken, Fangen und Töten von besonders geschützten Tieren mit künstlichen Lichtquellen oder elektronischen Geräten“ ist laut § 4 der Bundesartenschutzverordnung verboten.
Details der Reaktionen
Die Firmen absolut-garten, amazon.de und die Baumarkt Praktiker Online GmbH befinden sich noch in der internen Prüfung und haben noch keine Stellungnahme abgegeben.
Gar keine Reaktion kam von ALDI-Nord Einkauf GmbH & Co. OHG, bmf - business mit fun GmbH & Co. KG, Relaxdays GmbH und real,- SB-Warenhaus GmbH.
Das Unternehmen OHG NETTO Supermarkt GmbH & Co. (info@netto.de) ist der Auffassung den Verbraucher ausreichend auf die korrekte Anwendung der angebotenen Insektenkiller hinzuweisen, indem dies in der Bedienungsanleitung erwähnt wird. Im Werbeprospekt wir die Lampe allerdings ohne jeglichen Anwendungshinweis beworben. Außerdem ist ein Gerät abgelichtet, dass eindeutig im Freien betrieben wird. Hinzukommt, dass die gesamte Prospektseite ausschließlich Produkte für den Gartenbereich zeigt. Wir haben in diesem Fall nochmals um Stellungnahme gebeten und warten gespannt auf Antwort.
Die Westfalia Werkzeugcompany GmbH & Co KG hat sich zumindest um Nachbesserung bemüht. Löblich ist, dass der angebotene Insektenkiller, der mit Solarzellen und Dämmerungsschalter ausgestattet ist, auf der Internetseite mit einem Anwendungshinweis ergänzt wurde. Doch macht eine mit Solarzellen und Dämmerungsschalter betrieben Lampe für den Innenbereich Sinn? Bei Westfalia liest man: „Tagsüber in der Sonne aufladen und abends die gespeicherte Energie im Innenbereich nutzen!“ Der NABU würde es in diesem Falle weiterhin sehr begrüßen, wenn dieser Gerätetyp nicht nur nachts aus dem Garten, sondern ganz von der Bildfläche verschwindet.
Wie geht es weiter?
- Der NABU wird die Versprechungen der Unternehmen, dass hinreichend auf das Verbot der Außenanwendung hingewiesen wird, weiterhin überprüfen.
- Beim Bundesumweltministerium läuft die Anfrage, ob von Seiten des Gesetzgebers sogenannte Outdoor-Geräte nicht im Vorhinein verboten und die Unternehmen auf eine ausreichende Information zur Anwendungsbeschränkung verpflichtet werden können.
- Der Markt soll weiterhin kritisch unter die Lupe genommen werden. Bei Bedarf will der NABU weitere Unternehmen anschreiben und wenn nötig, sollen „schwarze Schafe“ öffentlich benannt werden.
Protest gegen Insektenvernichter
Stopp für die Verbrauchertäuschung und Gefahr für die Artenvielfalt
Bei vielen Discountern, Baumärkten und im Onlinehandel werden derzeit wieder verstärkt sogenannte Insektenvernichterlampen für den Privathaushalt, insbesondere für Garten, Terrasse oder Camping, angeboten. Mit unschuldigen Werbeslogans wird versucht, die Killer-Geräte unters Volk zu bringen.
Die Anbieter locken den Kunden mit Versprechungen wie „Umweltfreundlicher Insektenvernichter“ (Firma bmf-versand), „Mit dieser Solar Lampe ist endlich Schluss mit lästigen Mücken und Ungeziefer.“ (Firma Westfalia), „Mücken werden dadurch [UV-Licht] angezogen und durch einen Stromschlag vertrieben.“ (Firma Westfalia), „Insekten […] verenden schnell, schmerzlos und hygienisch.“ (Firma Conrad).
Doch von einem „Vertreiben“ der Insekten oder „schmerzloses Verenden“ kann hier keine Rede sein!
Fakt ist: Wer eine Insektenvernichterlampe im Freien einsetzt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz! Kommen die Insekten mit den Stromdrähten in Kontakt, wird ein etwa 10.000 Volt starker Stromschlag ausgelöst. Dieser ist für kleine Tiere tödlich. Bei größeren Insekten kommt es zum Abbrennen der Fühler, was einen langen Todeskampf zur Folge haben kann.
Die Lampen töten wahllos und sind daher eine große Gefahr für geschützte und im Fortbestand gefährdete Insektenarten wie zahlreiche Nachtfalter oder auch Netzflügler. Die von Menschen als lästig empfundenen Stechmücken fliegen die Lichtquellen kaum an.
Insekten bilden die artenreichste Tiergruppe in unserem Ökosystem. Als Nahrungsgrundlage für viele Tierarten haben sie für den Erhalt der Artenvielfalt eine große Bedeutung. Viele Insektenarten sind zunehmend im Fortbestand gefährdet. Etwa 30 Prozent der nachtaktiven Großschmetterlinge und etwa jeder zweite Kleinschmetterling sind im Bestand bedroht. Viele Insekten haben einen großen Aktionsradius, so dass bereits eine einzelne Falle eine enorme Schadwirkung für eine relativ große Fläche haben kann.
Stoppen Sie mit dem NABU den unsinnigen Insektenmord!
- Verzichten Sie auf den Kauf von Insektenvernichterlampen.
- Melden Sie dem NABU deutsche Unternehmen, die Insektenvernichterlampen für den Außenbetrieb anbieten: info@NABU.de
Für Rückfragen
Julian Heiermann
NABU-Insektenexperte
Julian.Heiermann@NABU.de
Fragen und Antworten
Der NABU klärt auf
Wie funktionieren Insektenvernichterlampen?
Insektenvernichterlampen locken Tiere mit UV-Licht an. Die Lampen sind in der Regel von stromführenden Drähten, bei einigen Fallentypen auch mit einer Klebefolie, umgeben. Fliegen Insekten das Licht an, berühren sie die Stromdrähte. Dabei wird ein etwa 10.000 Volt starker Stromschlag ausgelöst. Dieser ist für kleine Tiere tödlich. Bei größeren Insekten kommt es zum Abbrennen der Fühler, was einen langen Todeskampf zur Folge haben kann.
Welche Folgen hat der Betrieb solcher Lampen im Freien?
Insektenvernichterfallen arbeiten unselektiv und locken daher ungerichtet Insekten verschiedenster Arten an. Da ein Großteil unserer Insekten auch nachaktiv ist, ist die Anzahl an betroffenen Arten sehr groß. Das Ergebnis einer Untersuchung auf einem Balkon im Bonner Stadtgebiet zeigt: In nur zehn Tagen gingen insgesamt 3.742 Individuen verschiedener Insektenarten in die Falle. Der Anteil an Stechmücken betrug lediglich 1,4 Prozent. Die überwiegende Anzahl der Tiere bestand aus harmlosen Zweiflüglern und auch nachtaktiven Schmetterlingen! Knapp 500 Schmetterlinge wurden getötet. Für den Artenschutz erschütternd: Denn 30 Prozent der nachtaktiven Großschmetterlinge und etwa jeder zweite Kleinschmetterling stehen auf der Roten Liste.
Kann man mit Insektenvernichterfallen Stechmücken fangen oder töten?
So gut wie gar nicht. Stechmücken werden nur sehr schwach von Lichtquellen angelockt. Auf der Suche nach uns Menschen orientieren sich Stechmücken vor allem am Geruch des Wirtes und der CO2-Konzentration in der Atemluft. Seriöse Fallenhersteller arbeiten daher mit diesen sensorischen Merkmalen, um Stechmücken zu fangen.
Ist der Betrieb auf Balkon und Terrasse oder beim Camping erlaubt?
Nein! Laut Bundesnaturschutzgesetz (§44) und Bundesartenschutzverordnung (§4) ist es verboten, geschützten Tierarten nachzustellen, diese zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Da eine Vielzahl von nachtaktiven Insektenarten unter diesen Schutz fällt, ist der Betrieb von nicht-selektiv wirkenden Fang- und Tötungsgeräten im Freien verboten! Es ist für den NABU daher unverständlich, warum immer noch viele Fallen für den Außenbereich konzipiert und von vielen Händlern verkauft werden.
Informieren die Händler über das Anwendungsverbot im Freien?
Im Juni und Juli 2012 hat der NABU im Internet und Werbeprospekten stichprobenartig nach Insektenvernichterfallen und entsprechenden Angebote von deutschen Unternehmen recherchiert. Von 264 angebotenen Geräten deutscher Händler wurde jedes zweite Gerät ohne Warnhinweis verkauft und über jedes zehnte Produkt wurde sogar speziell für den Outdoor-Betrieb (Garten, Balkon, Terrasse, Camping etc.) beworben. So darf es nicht weitergehen!
Beispiel „Solar-Insektenvernichter“ der Firma Westfalia Werkzeugcompany GmbH & Co KG:
Bei Westfalia wurde bei der Recherche des NABU am 17. Juli 2012 eine Insektenvernichterlampe im Angebot gefunden, die für die Außenanwendung konzipiert wurde und bei Betrieb sogar völlig automatisch Nacht für Nacht unselektiv zahlreiche Insekten töten kann (Foto oben). Die Falle bezieht ihren Strom durch Akkus, die bei Tageslicht durch ein Solarmodul aufgeladen werden. Ein Dämmerungsschalter kann die Falle automatisch steuern, diese bei Dunkelheit selbstständig anschalten und auch wieder abschalten.
Durch die Kombination von Solarzellen und Dämmerungsschalter kann eine im Freien positionierte Falle dieses Typs so lange als Totschlagfalle fungieren, bis nicht nur ein Großteil der Insektenwelt, sondern auch die Technik der Lampe irgendwann ihren „Geist“ aufgegeben hat. Doch dies kann lange dauern! Laut Hersteller haben die LED der Lampe eine Leuchtdauer von rund 50.000 Stunden. Unabhängig von der Lebenszeit der Akkus entspricht dies über 7.000 Sommernächten oder etwa elf Jahre am Stück.
Herzlichen Dank!
Unser Dank geht an Ursula Baur vom NABU-Bundesfachausschuss Entomologie, die uns maßgeblich bei der Internetrecherche unterstützt hat.
Weitere Datengrundlage: Pretscher, P. (2000): Einsatz eines elektrischen „Fly-Killers“ im Außenbereich. – Natur und Landschaft 75(4), 165-166.