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Halbzeitbilanz zu EU-Naturschutz-Zielen
Kurz vor der europäischen Naturschutzkonferenz Green Week, die am 3. Juni in Brüssel beginnt, hat BirdLife Europe, der internationale Dachverband des NABU, eine Halbzeitbilanz der EU-Biodiversitätspolitik vorgestellt. Bis 2020 will die Europäische Union den Verlust der biologischen Vielfalt stoppen und geschädigte Ökosysteme wiederherstellen. Das Fazit des Berichts: In einigen Bereichen gibt es erste Fortschritte, das Ziel einer generellen Trendumkehr wird jedoch verfehlt. Viele Tier- und Pflanzenarten sind in der EU weiterhin bedroht.
Herausragende Ergebnisse für die Natur in Europa sind überall dort zu verzeichnen, wo die beiden wichtigsten Naturschutzrichtlinien – die Vogelschutz- und die Fauna-Floria-Habitat-(FFH-)Richtlinie – erfolgreich umgesetzt werden. Doch vielerorts sind sie bislang unzureichend finanziert und mangelhaft umgesetzt, wie der Bericht festhält.
„Die Entwicklung von Europas Natur hängt maßgeblich an der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie. Daher darf dieses Herzstück der EU-Biodiversitätsstrategie keinesfalls aufgeweicht werden, wie es durch den ‚Fitness-Check‘ der EU-Kommission derzeit droht. Stattdessen ist die Bilanz ein dringender Appell an die EU, an ihren Richtlinien festzuhalten und sie mit noch mehr Nachdruck umzusetzen“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Ihre Stimme für den Naturschutz
Der „Fitness-Check“ der EU-Kommission Vogelschutz- und FFH-Richtlinie bedroht die Vogelschutz- und FFH-Richtlinie. Machen Sie mit und geben Sie bei der EU-Online-Konsultation der Natur Ihre Stimme!
Zur Aktion „Nature Alert“Insbesondere im Bereich der naturverträglichen Landnutzung gibt es dringenden Handlungsbedarf. Über die Hälfte aller Vögel der Agrarlandschaft sind seit 1980 verschwunden, wertvolles Grünland geht in einigen EU-Staaten in alarmierender Geschwindigkeit verloren, darunter in Deutschland, Bulgarien und Slowenien. Alarmierende Beispiele für die daraus resultierenden Bestandsrückgänge bei Vögeln finden sich zahlreiche: So ist das Rebhuhn in den vergangenen 25 Jahren um 94 Prozent zurückgegangen und stark gefährdet, der Kiebitz liegt bei einem Minus von 75 Prozent und die Feldlerchenbestände sind deutschlandweit um rund ein Drittel eingebrochen. Auf EU-Ebene zeichnen sich ähnliche Trends ab.
„Allen genannten Arten ist gemein, dass sie in der Agrarlandschaft leben und Opfer einer immer intensiveren Landnutzung werden“, so Tschimpke. Um weitere Artenverluste und negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu vermeiden, sei eine Umkehr in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU dringend erforderlich.
Substanzielle Fortschritte sieht der Report bei Ziel 1 (Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien), Ziel 4 (Fischerei) und Ziel 5 (invasive Arten). Wenig geschehen ist bisher hingegen hinsichtlich Ziel 2 (Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme), nur begrenzten Fortschritt gibt es bei Ziel 6 (Beitrag der EU zum weltweiten Erhalt der biologischen Vielfalt). Ziel 3 (naturverträgliche Landnutzung) hingegen wurde bisher völlig verfehlt.
In den Bereichen Fischerei und invasive Arten verfügt die EU inzwischen über eine robuste Gesetzgebung, die kommenden Jahre werden jedoch richtungsweisend für die künftige Entwicklung sein. Dafür müssen insbesondere die Fangquoten und -begrenzungen in Übereinstimmung mit den Visionen der europäischen Fischereipolitik gebracht werden, zudem muss eine ausreichend hohe Zahl von Arten in die EU-weite schwarze Liste der invasiven Arten aufgenommen werden.
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