CITES im Kampf um globale Artenvielfalt
Alle Augen nach Panama: Schicksalswochen für Tiere und Pflanzen
Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) reguliert seit 1975 den internationalen Handel mit wilden Tier- und Pflanzenarten. Ziel des Abkommens ist es, Gefahren für die Arten durch den internationalen Handel zu vermeiden. CITES ist ein wirksames Instrument im Kampf um den Erhalt der globalen Artenvielfalt. Das gilt vor allem deshalb, weil die Möglichkeit besteht, bei Verstößen einzelner Vertragsstaaten, zum Beispiel gegen Handelsbeschränkungen, Sanktionen zu verhängen. Es ist eines der wichtigsten Instrumente im internationalen Artenschutz.
Gemeinsam mit anderen NGOs stellen wir Forderungen, um international bedrohte Tier- und Pflanzenarten besser schützen zu können. Denn für Elefanten, Meeresbewohner, Nashörner und Co. sind es wahre Schicksalswochen.
19. CITES-Vertragstaatenkonferenz
Vom 14. bis 25. November 2022 fand in Panama die 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz (COP19) statt. Der NABU und die NABU International Naturschutzstiftung haben die Verhandlungen begleitet.
Große Erfolge für den Artenschutz in Panama!
28. November 2022 - Die Weltartenschutzkonferenz CITES ist letzte Woche zu Ende gegangen. Gewinner sind besonders Haie und Reptilien. Ein besonderer Durchbruch ist bei den Haien gelungen: 60 Arten werden erstmals unter internationalen Schutz gestellt. Künftig sollen 54 Requiemhaie und sechs weitere Hammerhaie nur noch nachhaltig gehandelt werden dürfen. Für mehrere Echsen- und Schildkrötenarten wurden Handelsbeschränkungen beschlossen. Außerdem sollen mehrere Arten von Seegurken und Rochen künftig besser geschützt werden.
Der Handel mit Nashorn-Horn bleibt vorerst verboten. Nur Namibia darf künftig lebende Tiere zu Naturschutzzwecken innerhalb des Verbreitungsgebietes verkaufen. Auch das globale Handelsverbot von Elfenbein wurde bestätigt. Anträge, das Elfenbeinhandelsverbot aufzuweichen, wurden ebenso wie ein absolutes Handelsverbot abgelehnt. Bei den Elefanten bleibt also alles beim Alten.
Einen Rückschlag gab es bei den Flusspferden, über die zum ersten Mal verhandelt wurden: Ihre Eckzähne werden für Elfenbein-Schnitzereien gebraucht, weswegen zehn afrikanische Staaten beantragt hatten, das Flusspferd von Anhang II auf Anhang I hochzustufen. Leider vergeblich.
Bereits kommende Woche blickt die Welt auf Kanada, wo die Weltnaturkonferenz startet. Die CITES-Ergebnisse stimmen uns optimistisch, dass sich auch dort der Naturschutz durchsetzen wird.
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Flusspferd - Foto: Stu Porter Wildlife Photography/adobe.stock.com
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Afrikanische Elefanten - Foto: Michelle Guillermin/stock.adobe.com
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Südliches Breitmaulnashorn - Foto: Volodomyr Burdiak/adobe.stock.com
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Schwarzspitzen-Riffhai - Foto: Dudarev Mikhail/adobe.stock.com
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Süßwasserstechrochen - Foto: Aggi Schmid/adobe.stock.com
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Seegurke - Foto: Fotopogledi/adobe.stock.com
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Zebra-Harnischwels (Hypancistrus Cebra) Foto: Birger A./fischlexikon.eu CC BY-SA 3.0
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Schuppentier - Foto: Angiolo/adobe.stock.com
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Weißbürzelschama - Foto: yod67/adobe.stock.com
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Gelbscheitelbülbül - Foto: phototrip.cz/adobe.stock.com
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Rosenwurz - Foto: idea studio/adobe.stock.com
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Afrikanischer Mahagonibaum - Foto: Stephen/adobe.stock.com
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Siam-Krokodil - Foto: Artur Bogacki/adobe.stock.com
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Phrynosoma platyrhinos, eine Wüstenechse. - Foto: Danita Delimont/adobe.stock.com
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Meeresschildkröte - Foto: willyam/adobe.stock.com
Das sind unsere NABU-Positionen zur COP19
Flusspferd (Hippopotamus amphibius)
Der NABU unterstützt den Antrag zehn afrikanischer Staaten, das Flusspferd von Anhang II auf Anhang I hochzustufen. Die verstreut vorkommende Population wird auf 115.000 bis 130.000 Tiere geschätzt und hat innerhalb von drei Generationen einen Rückgang um mehr als 30 Prozent erlitten, wobei für die Zukunft ein noch stärkerer Rückgang vorhergesagt wird. Hauptbedrohung für die Flusspferde ist die illegale Jagd auf ihr Fleisch und Elfenbein, auch für den internationalen Handel. Zwischen 2009 und 2018 wurden über 77.500 Flusspferd-Produkte, hauptsächlich Zähne und Schnitzereien, exportiert, davon fast drei Viertel kommerziell. Gleichzeitig wurden über 6.000 Stücke sowie weitere 1.000 Kilogramm in 48 Ländern beschlagnahmt.
Afrikanischer Elefant (Loxodonta africana)
Die IUCN hat den Savannenelefanten 2020 erneut als „gefährdet“ eingestuft, den Waldelefanten sogar als „vom Aussterben bedroht“. Der NABU unterstützt den Antrag fünf afrikanischer Staaten, alle Afrikanischen Elefanten auf Anhang I hochzustufen.
Dies würde den gesamten internationalen kommerziellen Handel mit Elfenbein und anderen Teilen des Afrikanischen Elefanten verbieten. Wilderei, die im westlichen, zentralen und südlichen Afrika weiterhin massiv stattfindet, könnte so besser bekämpft werden. Zudem erfüllen Afrikanische Elefanten die CITES-Listungskriterien für Anhang I. Dazu gehört, dass die Art vom internationalen Handel betroffen ist und über drei Generationen einen deutlichen Rückgang erlitten hat: Die Population der Savannenelefanten sank um mehr als 50 Prozent und die der Waldelefanten um über 80 Prozent. Der Antrag steht außerdem im Einklang mit der Position der African Elephant Coalition, die die überwiegende Mehrheit der Verbreitungsstaaten des Afrikanischen Elefanten darstellt.
Für die Bestände in Botswana, Namibia, Südafrika und Simbabwe wurden Änderungen beantragt, um Simbabwe den Handel mit Lederwaren für kommerzielle Zwecke zu gestatten. Der NABU lehnt den Antrag Simbabwes ab. Denn legale Elfenbeinmärkte, so wie dieser Antrag es vorsehen würde, fördern die Nachfrage nach Elfenbein sowie Wilderei und illegalen Handel. Obwohl Simbabwe keine CITES-Erlaubnis für den internationalen Handel mit Elefantenlederprodukten hat, exportierte das Land zwischen 2013 bis 2020 über 4.100 Lederprodukte für kommerzielle Zwecke. Massive Preisunterschiede zwischen Afrika und Abnehmerstaaten in Asien verdeutlichen, dass der Elfenbeinhandel hauptsächlich den Händler*innen in den Hauptabnehmerländern zugutekommt und nicht indigenen und lokalen Gemeinden.
Südliches Breitmaulnashorn (Ceratotherium simum simum)
Der globale Bestand afrikanischer Nashörner besteht laut IUCN im statistischen Mittel aus 22.137 Tieren, davon etwa zwei Drittel Breitmaulnashörner. Der Gesamtbestandstrend ist abnehmend. Aufgrund hoher Nachfrage stellen Wilderei und illegaler Handel weiterhin die größten Bedrohungen für alle afrikanischen und asiatischen Nashörner dar. Allein in Afrika haben Wilderer zwischen 2008 und 2020 über 10.400 Nashörner getötet. Im gleichen Zeitraum wurden insgesamt 1.751 lebende Tiere und 1.855 Jagdtrophäen exportiert.
Der NABU lehnt den Vorschlag Eswatinis ab, die Art von Anhang II zu entfernen. Dies würde den legalen internationalen Handel mit lebenden Nashörnern und deren Teilen wie Nashornhorn ermöglichen und die Nachfrage intensivieren. Eswatinis Nashorn-Bestand wird auf nur noch 98 Individuen geschätzt.
Der NABU lehnt zudem den Antrag von Namibia und Botswana ab, die gegenwärtigen Handelsbeschränkungen auf lebende Tiere und Jagdtrophäen aus Namibia zu streichen. Dadurch wäre der internationale kommerzielle Handel mit Nashornprodukten wieder legal. Dagegen erfüllt die Population sogar die Kriterien für Anhang I. Die Wildpopulation in Namibia ist mit nur rund 1.200 Tieren klein. Außerdem schließen die in einer bestehenden CITES Resolution enthaltenen Vorsorgemaßnahmen eine Übertragung auf Anhang II aus. Der Export von Jagdtrophäen und lebenden Tieren für nicht-kommerzielle Zwecke ist unter Anhang I bereits erlaubt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind also obsolet.
Haie: Requiemhai (Carcharinidae spp.) & Hammerhai (Sphyrnidae spp.)
37 Prozent aller Haiarten sind bereits vom Aussterben bedroht. Drei Hammerhaiarten konnten bei der letzten CITES-Konferenz in Anhang II gelistet werden. Der NABU begrüßt den Antrag der EU sowie anderer Staaten, die anderen Hammerhaiarten sowie alle 54 noch nicht gelisteten Requiemhaie ebenfalls in Anhang II aufzunehmen. Der Antrag setzt ein wichtiges Signal, um dem schädlichen und illegalen Handel mit Haifischprodukten, wie Fleisch und Flossen, und einem weiteren Rückgang der weltweiten Haipopulationen entgegenzuwirken. Da sich manche Arten sehr ähneln, lassen sich Haifischflossen und das Fleisch nur schwer unterscheiden. Kontroll- und Vollzugsmaßnahmen sind somit erschwert.
Alle 19 Leitarten der Requiemhaie erfüllen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Voraussetzungen für eine Listung auf Anhang I. Sie erleiden zum Teil starke Rückgänge ihrer Population. Viele Arten der Requiemhaie gelten als vom „Aussterben bedroht“ oder „stark gefährdet“, einige sind regional bereits ausgestorben. Gründe dafür sind die nicht nachhaltige, unregulierte Fischerei und der internationale Handel mit Flossen und Fleisch.
Rochen: Sieben Arten Süßwasserstechrochen (Potamotrygon albimaculata, P. henlei, P. jabuti, P. leopoldi, P. marquesi, P. signata and P. Wallacei) & alle Gitarrenrochen (Rhinobatidae)
Der NABU begrüßt die Anträge, Süßwasserstechrochen sowie alle Gitarrenrochen auf Anhang II aufzunehmen. Alle sieben Süßwasserstechrochen-Arten sind in Brasilien beheimatet. Sie sind durch den internationalen Handel mit Zierfischen nach Asien, Europa und Nordamerika sowie durch den Fang für den Verzehr und fortschreitenden Lebensraumverlust bedroht. Gitarrenrochen sind vor allem durch den internationalen Handel mit Flossen bedroht. Eine Regulierung des Handels durch eine Anhang-II-Listung ist notwendig, um die in großen Mengen gehandelten Tiere zu schützen.
Leopard (Panthera pardus)
Auch der Leopard ist eine gefährdete Art. Die Jagdquoten für Äthiopien sollen von 500 Exemplaren auf 20 gesenkt und für Kenia und Malawi komplett gestrichen werden. Der NABU begrüßt diese Forderung des Ständigen Ausschusses von CITES und spricht sich zudem für eine regelmäßige wissenschaftliche Prüfung aller Jagdquoten für diese Art aus. Denn bei der Erstellung von Unbedenklichkeitsnachweisen, die die Ursprungsländer als Voraussetzung für eine Anhang-II-Listung erklären müssen, ist diese wissenschaftliche Prüfung aktuell nicht gewährleistet.
Seegurke (Thelenota spp.)
Der NABU unterstützt die Aufnahme der Seegurke in Anhang II. Die Art ist durch den dramatisch ansteigenden Fischereidruck in den letzten 25 bis 50 Jahren bedroht. Erwartungsgemäß wird diese Entwicklung trotz abnehmender Bestände weiter voranschreiten. Dazu kommt eine starke kommerzielle Ausbeutung für den Verzehr in Asien, Ozeanien und Ostafrika sowie in geringeren Mengen für den Aquarienhandel. Die Wildpopulationen der zu den Seegurken zählenden Ananas-Seewalze (Thelenota ananas) sind bereits um 80 bis 90 Prozent dezimiert. Geringe Reproduktionsraten und späte Geschlechtsreife machen die Tiere anfälliger als andere Seegurken. Zudem hat sich das Absammeln als Ersatz für die bereits dezimierte Art Holothuria scabra verstärkt. Eine Regulierung des Handels ist notwendig, um zu verhindern, dass die Art durch fortschreitende Übernutzung in naher Zukunft ein Kandidat für Anhang I wird.
Zebra-Harnischwels (Hypancistrus zebra)
Der NABU unterstützt den Antrag Brasiliens, den vom Aussterben bedrohten Zebra-Harnischwels (Hypancistrus zebra) von Anhang III auf Anhang I hochzustufen. Die Art kommt ausschließlich in Brasiliens Xingu-Fluss vor. Die Bestände sind weiterhin rückläufig. Der Handel mit Zierfischen ist die größte Bedrohung für den Zebra-Harnischwels.
Totoaba (Totoaba macdonaldi)
Mexiko hat es versäumt, den illegalen Fischfang und den Handel mit dem Totoaba, einer in Anhang I aufgeführten Art, zu verhindern. Der Totoaba, ein Umberfisch, wird vor allem für seine Schwimmblase gefischt. Ihr wird in der Traditionellen Chinesischen Medizin eine heilende Wirkung zugesprochen, wodurch extrem hohe Preise auf dem Schwarzmarkt erzielt werden. Obwohl der Fang von Totoabas seit 1957 verboten ist, boomen der illegale Fischfang und Handel noch immer. Das gefährdet auch zahlreiche andere Arten, welche Beifang zum Opfer fallen. Vor allem der von unmittelbarem Aussterben bedrohten Vaquita, die kleinste Walart der Welt, leidet unter diesen Praktiken.
Der NABU fordert die Vertragsstaaten auf, Mexiko zur Rechenschaft dafür zu ziehen, dass es die illegale Fischerei und den Handel mit Totoabas nicht verhindert. Der kommerzielle Handel mit Arten, die in der CITES-Liste aufgeführt sind, sollte ausgesetzt werden.
Schuppentier (Manis spp.)
Der NABU unterstützt die vorgeschlagenen dringenden Beschlüsse zur Erhaltung von Schuppentieren. Diese wurden vom Vereinigten Königreich vorgelegt und sind dringend erforderlich, um dem anhaltenden illegalen Handel entgegenzuwirken. Es mangelt zum Beispiel häufig an der Bereitstellung von Informationen durch die Verbreitungsstaaten in Bezug auf Handelsdaten, dem Status der Arten in freier Wildbahn, koordinierten Vollzugsmaßnahmen und effizienten Aufklärungs- und Nachfragereduzierungsstrategien, sowie der verlässlichen Erfassung von Lagerbeständen und der Schließung inländischen Märkte. Zusätzlich sollen vorhandene Verweise auf Schuppentierpräparate aus offiziellen Pharmakopöen entfernt werden.
Weißbürzelschama (Kittacincla malabarica)
Der NABU unterstützt die Aufnahme des Weißbürzelschama auf Anhang II. Die in Asien verbreitete Art ist vor allem durch den Singvogelhandel sowie durch Lebensraumverlust bedroht. Die Population ist rückläufig, in einigen Ländern ist die Art fast ausgestorben. Von 1975 bis 2018 wurden 5.768 lebende Exemplare in die EU eingeführt, hauptsächlich aus südost- und ostasiatischen Ländern. Es fanden 615 Beschlagnahmungen von 32.018 Vögeln zwischen Januar 2009 und Mai 2022 statt, wovon mindestens 78 (13%) mit internationalem illegalem Handel verbunden waren. Die Art erfüllt die Kriterien für Anhang II. Das Ausmaß des Handels trägt zum Rückgang der Population bei.
Gelbscheitelbülbül (Pycnonotus zeylanicus)
Der NABU unterstützt die Hochlistung der Art von Anhang II nach Anhang I. Der in Südostasien heimischer Singvogel ist durch den Käfigvogelhandel sowie Lebensraumverlust vom Aussterben bedroht. Aktuell wird die Population auf 600 bis 1.700 geschlechtsreife Individuen geschätzt: Die Art ist innerhalb von drei Generationen um 80 Prozent zurückgegangen. Von 1997 bis 2020 wurden 704 lebende Vögel im internationalen Handel registriert, fast alle aus Wildfängen.
Die Zahl der auf den Märkten erhältlichen Vögel ist aufgrund des Populationsrückgangs drastisch gesunken. Ihr zunehmender Seltenheitswert spiegelt sich auch im deutlichen Anstieg des Kaufpreises wider. Preise für Wildfänge liegen zudem höher als für in Gefangenschaft gezüchtete Vögel. Jede weitere Entnahme des Gelbscheitelbülbül aus der Natur wird zum Aussterben der Art beitragen. Die Art erfüllt damit die Kriterien für Anhang I.
Rosenwurz (Rhodiola rosea)
Der NABU unterstützt den Antrag auf Aufnahme in Anhang II. Durch übermäßiges Sammeln für kommerzielle Zwecke - ihre Rhizome werden zur Behandlung von Müdigkeit, Schlafstörungen und Depressionen verkauft - , gilt die Pflanze in manchen Ländern als vom Aussterben bedroht. In Deutschland gilt die Pflanze als bedroht. Es wird geschätzt, dass bis zu 312.320 Kilogramm getrocknetes Wurzel- und Rhizom-Rohmaterial, verarbeitet zu konzentriertem Extrakt, allein 2018 in die USA eingeführt wurden. Ein weiterer Anstieg der Nachfrage und des internationalen Handels ist zu erwarten.
Tropenhölzer
Sieben Anträge zu Änderungen des Schutzstatus von tropischen Bäumen stehen zur Debatte. Dabei sollen jeweils drei afrikanische (African Rosewood, Pod mahagony, African Mahagony) und zwei südamerikanische Arten (Trumpet tree, Cumaru) durch Listung auf Anhang II und die damit verbundenen Handelskontrollen besser geschützt werden. Für das brasilianische Brazilwood wird sogar über ein internationales Handelsverbot abgestimmt, da die gegenwärtige Anhang-II-Listung die Übernutzung der nur in Brasilien vorkommenden Bäume nicht verhindern konnte. Dagegen sollen North-Indian-Rosewood-Bäume als einzige asiatische Art auf Antrag Indiens und Nepals von Anhang II gestrichen werden. Der NABU unterstützt die Anhang-II- und Anhang-I-Anträge und spricht sich für die weitergehende Listung von North Indian Rosewood auf Anhang II aus.
Die Arten gelten in ihren Ursprungsländern unter anderem aufgrund zunehmender internationaler Nachfrage und Handels als „stark gefährdet“. Langsames Wachstum und lange Lebensdauer machen sie anfällig für Übernutzung durch Abholzung. Weitere Bedrohungen: Lebensraumzerstörung, Landnutzungsänderung, Wüstenbildung, illegaler Handel, Handel mit Samen. Von 2018 bis 2021 exportierte allein Brasilien 11 Millionen Kilogramm Tropenhölzer in die USA und 7 Millionen Kilogramm in die EU. Die Einfuhr von afrikanischem Rosenholz nach China ist zwischen 2010 und 2014 um das Siebenfache angestiegen.
Krokodile
Zwei asiatische Krokodilarten, das Salzwasserkrokodil im philippinischen Palawan Archipel und das vom Aussterben bedrohte Siam-Krokodil in Thailand, sowie der südamerikanische Breitschnauzenkaiman in Brasilien sollen von Anhang I auf Anhang II heruntergestuft werden, um in erster Linie für Häute und Lederprodukte exportiert zu werden. Jedoch zeigen die entsprechenden Anträge deutliche Mängel und Unklarheiten darüber auf, wie sich die vorgeschlagenen Aktivitäten auf die jeweiligen, zum Teil sehr kleinen Wildpopulationen auswirken wird. Zudem leiden alle drei Arten unter massivem Lebensraumverlust. Große, für die Reproduktion wichtige Exemplare werden stark verfolgt. Aus diesen Gründen lehnt der NABU diese Anträge ab.
Echsen
Von sechs Echsenarten sollen fünf (Desert horned lizard, Horned lizard, Chinesische Wasseragame, Helmeted Gecko, Jeypore Gecko) durch eine Anhang-II-Listung und die australische Pygmy blue-tongued lizard durch eine Anhang-I-Listung besser vor dem internationalen Exotenhandel geschützt werden. Der NABU begrüßt und unterstützt die Initiativen der entsprechenden Verbreitungsstaaten.
Schildkröten
Mit zwölf Hochstufungsanträgen auf Anhang I (3) und II (9) sind Schildkröten die am stärksten vertretenen Arten auf dieser CITES-Konferenz. Mehr als die Hälfte aller Wasser- und Landschildkrötenarten sind heute vom Aussterben bedroht. Neben Lebensraumverlust stellt der weltweite Handel mit exotischen Heimtieren sowie die Übernutzung für den Verzehr und medizinische Zwecke in Asien eine ernste und zunehmende Bedrohung dar, die auch vor dem Schwarzmarkt nicht Halt macht. Der NABU unterstützt daher die Bemühungen der entsprechenden Verbreitungsstaaten in Nord- und Südamerika, Indien und Vietnam für verbesserten Schutz dieser Arten vor internationaler Ausbeutung.
Hintergrund
Was steckt hinter den sogenannten Anhängen bei CITES?
Anhang I
Hier sind derzeit rund 1.000 Arten gelistet, die akut vom Aussterben bedroht sind. Jeder kommerzielle Handel mit diesen Arten ist verboten. Dazu gehört beispielsweis auch der Schneeleopard.
Anhang II
Tier- und Pflanzenarten, die noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht, aber durch unkontrollierten Handel gefährdet sind, werden in Anhang II aufgenommen. Mit dieser Listung soll eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen erreicht werden. Für den Handel mit Anhang-II-Arten sind Aus- und Einfuhrgenehmigungen notwendig, die auf Basis von Nachhaltigkeitsprüfungen (Non-Detriment-Findings) erstellt werden müssen.
Anhang III
In diesem Anhang stehen 200 Arten, bei denen der Handel in einzelnen Staaten lokal reguliert ist.
Vergangene Konferenzen
Im August 2019 fand die 18. CITES-Vertragsstaatenkonferenz in Genf statt. Regierungsdelegationen der 183 Vertragsstaaten thematisierten den internationalen Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen. Die NABU International Naturschutzstiftung war vor Ort. Mehr →
Zwei Wochen lang haben Regierungsdelegationen aus 183 Ländern bei der 17. CITES-Vertragstaatenkonferenz in Johannesburg um die Zukunft unzähliger Tier- und Pflanzenarten gerungen. Der Grund? Sie sind durch den internationalen Handel bedroht. Mehr →