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Jetzt NABU-Mitglied werden!Illegaler Wolfsabschuss in Sachsen
Der Wolf darf nicht ins Jagdrecht!
04. Mai 2011 -
In der Lausitz wurde eine Wölfin erschossen. Das teilte heute das Umweltministerium Sachsens mit. Das tote Tier wurde in der Nähe der Stadt Niesky gefunden. Die Todesursache wurde am Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung festgestellt. Aufnahmen durch Röntgengerät und Computertomographen lieferten ein zweifelfreies Ergebnis.
Das NABU-Projketbüro Wolf teilt die Bestürzung des sächsischen Umweltministers Kupfer über diese Straftat und fordert einen lückenlose Aufklärung und Ahndung der Straftat, die mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. „Wenn nach über zehn Jahren Erfolge in der Wolfsregion Lausitz eine einzelne Person glaubt mit Todesgewalt die Verhältnisse verändern zu müssen, dann stellt sich die Frage, hinter welchem Mond der Täter die letzten Jahre gelebt hat“, so Markus Bathen vom NABU-Projektbüro Wolf.
In den Jahren seit sich der erste Wolf in Sachsen niedergelassen hat, ist es zu keiner Situation gekommen, bei der sich ein Wolf auch nur annähernd aggressiv einem Menschen genähert hat. Auch konnten keine dramatischen Einbrüche der Wildbestände vermeldet werden. Von den geschätzten 15.000 Schafen im Wolfsgebiet sind 2010 nur 16 von Wölfen gefressen worden.
„Rein objektiv kann man die Rückkehr der Wolfe in die Lausitz gegenwärtig nur als erfolgreiche Nachbarschaft bezeichnen“, so Bathen, „Wer anderer Meinung ist, der könne dies sagen, dem wurde und wird immer zugehört. Wer jedoch schießt, dessen Glaubwürdigkeit geht in Rauch auf!“
Mit Interesse erwartet der NABU die Stellungnahme des Sächsischen Jagdverbandes zu der vorliegenden Straftat. Der Jagdverband tritt derzeit für eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ein.